![Überschreitung des Angebots eines Mädchens durch den Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung des Mädchens!](https://agentur.xxx/wp-content/uploads/2024/07/ueberschreiten-leistung-sexuelle-noetigung-agentur-xxx2.gif)
Überschreitung des Angebots eines Mädchens durch den Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung des Mädchens!
Die Vereinbarung, welche das Ausmaß der Dienstleistung eines Mädchens eingrenzt bzw. definiert, einfach so zu überschreiten, ohne vorher ausdrücklich hierfür eine Erlaubnis einzuholen, ist keine Kleinigkeit. Ein solchermaßen handelnder Kunde bewegt sich im Bereich der schweren Nötigung bis hin zu einer Vergewaltigung in schweren Fällen.
An Hand des Beispiels der Buchung von Extras!
Die Durchführung von den Extras welche in die Kategorie fallen, welche dem Mädchen ein erhöhtes Maß an Überwindung abverlangen. Bei diesen Extras bzw diesen Serviceleistungen hängt, noch mehr als dies bei sämtlichen Leistungen in der Sexindustrie ohnehin bereits der fall ist, von den Gegebenheiten vor Ort ab. Diese sogenannten Gegebenheiten sind sehr vielfältig und je nachdem, was es ist, das die jeweilige Buchung in ihrem Ablauf definiert, variieren selbstverständlich die Voraussetzungen, welche ein Kunde, der dies bucht, einerseits am Treffpunkt mit dem Mädchen, aber andererseits und meistens noch mehr in seiner eigenen Person vorzuweisen haben muss.
Bei der Erbringung von Leistungen, die so speziell sind, dass sie ein erhöhtes Maß an Voraussetzungen erfordern, muss daher der Einschätzung des Mädchens vor Ort, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, eine signifikante und erhöhte Rücksichtnahme zukommen. Die Annahme oder Ablehnung einzelner Teile oder der gesamten Buchung muss noch größere Bedeutung erlangen als dies ohnehin schon bei allen Buchungen der Fall ist.
Die Buchung über Agentur.xxx und die Übernahme der Haftung, was die Frage der Zustimmung betrifft.
Daher sind diese Extras nicht erst dann in Frage gestellt bzw. nicht mehr Bestandteil der Buchung, wenn das Mädchen dies ausdrücklich mitteilt. Diese Extras werden ausschließlich Bestandteil der Buchung, sofern das Mädchen von sich aus im Vorfeld zu dem Treffen mit dem Kunden, also im Zuge der Vereinbarung der Buchung, jedem einzelnen Extraservice zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis wird durch die Agentur.xxx bei der Vereinbarung der Buchung mit den Kunden genau eingehalten, und jedes Mädchen wird genau über den Ablauf einer Buchung aufgeklärt. Nur bei einer frei von Willensmängeln und absolut auf eigenständigem Willensentschluss beruhenden Zustimmung des Mädchens wird ein Termin überhaupt vermittelt. Daher ist eine Terminvereinbarung über Agentur.xxx die Garantie dafür, dass es auf keinen Fall zu Schwierigkeiten bezüglich der Zustimmung zum Ablauf der Buchung kommen kann, denn Agentur.xxx holt auf sachverständige Weise die erforderlichen Willenserklärungen des Mädchens ein.
Ein Kunde, der sich an den Ablauf hält und bereits gegenüber der Agentur.xxx alles, was er im Zuge der Buchung erleben will, bekannt gibt, kann sich entspannen und muss auf keinen Fall befürchten, dass das vermittelte Mädchen nicht wusste, was Inhalt der Buchung war. Daher ist eine Buchung über Agentur.xxx eine Garantie dafür, dass es zu keinerlei Haftungen wegen nicht vorliegender Zustimmung des Mädchens zu der gewünschten Handlung im Zuge der Buchung kommen kann.
Erfordernis an die Zustimmung!
Diese Zustimmung hat ausschließlich durch eine eindeutige verbale Zustimmung zu erfolgen und eine konkludente, daher eine sich aus den Umständen der Gesamtsituation ergebende Zustimmung, die niemals durch den Kunden angenommen werden kann. Ein solches Vorgehen der Durchführung einer sexuellen Handlung ohne Vorliegen einer Zustimmung des Mädchens wäre gleichzusetzen mit einer nicht erlaubten Handlung und daher ist es auch kein Kavaliersdelikt, einfach über dieses Zustimmungserfordernis hinwegzusehen.
Es ist das Mädchen durch den Kunden für jedes Service dieser Kategorie einmalig zu befragen, ob die Zustimmung erteilt wird. Dies hat vor dem kleinsten, auch nur im Stadium der Andeutung sich befindenden Handlungsablauf, welcher diese Praktik mit einschließt in den Ablauf derselben zu erfolgen. Sollte keine Zustimmung erfolgen, entweder durch eine klare Ablehnung oder auch indem das Mädchen sich jeglicher Äußerung, daher der Beantwortung der Anfrage, ob eine Zustimmung gegeben wird, enthält, ist dies ebenso als klares Nein zu werten. Mehrmaliges Nachfragen denselben Service betreffend ist ausgeschlossen und ein Akt der Belästigung. Durch ein solches Verhalten verlässt der Kunde den Pfad des korrekten Ablaufs und begibt sich so bereits in die Richtung der Delikte wie Nötigung, Ausnützung eines besonderen Garantenverhältnisses und Überschreitung dessen, was als Handlung von Zustimmung getragen war.
Die Handlung des Kunden, die nicht durch eine Zustimmung des Mädchens über die Agentur.xxx oder eventuell durch eine ausdrückliche Einwilligung vor Ort gedeckt ist.
Ganz egal welche Vereinbarungen im Vorfeld mit der Agentur getroffen wurden, jede Handlung des Kunden bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung von Seiten des Mädchens. Selbst wenn zu Beginn des Treffens der geplante Ablauf zwischen Kunden und Mädchen besprochen wurde, ist es ratsam insbesondere in Bezug auf die Durchführung von Extras, oder wenn das Mädchen auf eine Handlung sehr zurückhaltend, beziehungsweise unsicher reagiert, diese verbale Zustimmung abermals einzuholen.
Die soeben beschriebene Zustimmung hat überdies ausdrücklich verbal zu erfolgen. Folglich können hierfür keine konkludenten Erklärungen angenommen werden. Dies ergibt sich vorallem aus der Tatsache, dass bei agentur.xxx ausschließlich junge Mädchen tätig sind, die keinerlei professionelle Erfahrung haben und überdies oftmals schüchtern und unsicher sind. Ihr Stillschweigen kann daher keinesfalls als Zustimmung gedeutet werden.
Besteht Unsicherheit über den Buchungsablauf, beziehungsweise die Durchführung konkreter Handlungen und Extras, ist es stets die beste Wahl direkt Rücksprache mit agentur.xxx zu halten um einen reibungslosen Buchungsablauf zu gewährleisten, der nicht nur für den Kunden, sondern auch für das Mädchen eine angenehme und schöne Zeit ist. Die Mädchen sind nämlich allesamt reine Privatkontakte, die ungern über Preise diskutieren und mit der agentur.xxx zusammenarbeiten, da diese ihnen als kompetenter Partner dient um ihr Wohlbefinden vor nach und während einer Buchung zu garantieren.
Wichtig ist an dieser Stelle zu verdeutlichen, dass dort wo die Zustimmung des Mädchens endet die Vergewaltigung beginnt. Denn eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung und gegen den Willen eines Mädchens ist auch in der Situation, in welcher ein Escort-Mädchen gebucht wird und Sex Bestandteil der Vereinbarung ist, eine Vergewaltigung. Agentur.xxx wird jeden Fall von einer konsenslosen Einwirkung auf sexuelle Art und Weise von einem Kunden auf eines unserer Mädchen ausnahmslos ahnden und eine Sachverhaltsdarstellung zur Staatsanwaltschaft senden.
![escort-report](https://agentur.xxx/wp-content/uploads/2024/07/escort-report.gif)