Überschreitung des Angebots eines Mädchens durch den Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung des Mädchens!
Die Vereinbarung, welche das Ausmaß der Dienstleistung eines Mädchens eingrenzt bzw. definiert, einfach so zu überschreiten, ohne vorher ausdrücklich hierfür eine Zustimmung des Mädchens einzuholen, ist keine Kleinigkeit. Ein solchermaßen handelnder Kunde bewegt sich außerhalb der legalen Handlungen.
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Das Erfordernis der „Gegebenheiten vor Ort“ an Hand des Beispiels der Buchung von ausgefallenen Extras!
Die Buchung von Extras, die in eine Kategorie fallen, welche dem Mädchen ein erhöhtes Maß an Überwindung oder Vorbereitung abverlangen, muss immer aus dem Gesichtspunkt der Zustimmung betrachtet werden. Bei diesen Extras bzw. Serviceleistungen ist dies der Fall denn es hängt noch mehr als bei den üblichen Leistungen, stark von den Gegebenheiten vor Ort ab. Diese sogenannten „Gegebenheiten vor Ort“ sind sehr vielfältig und variieren je nach Art der jeweiligen Leistung. Meistens sind die „Voraussetzungen vor Ort“ in der Person des Kunden zu finden. Entweder handelt es sich um physische Gegebenheiten des Kunden, aber auch das Verhalten des Kunden ist immer ein wichtiger Aspekt. In eher seltenen Fällen kann auch die Location der Buchung ein relevanter Faktor sein. Diese „Voraussetzungen vor Ort“ können bei einem für das Mädchen unbekannten Kunden erst bei der Buchung genau eruiert werden, weshalb davon ausgegangen werden muss, dass die Buchung dieser Art von Extras immer einer ausdrücklichen Zustimmung des Mädchens bedarf. Welche Extras in die Kategorie der Ausgefallenen Extras Fallen ergibt sich aus dem Extra und jeder logisch denkende Mensch sollte in der Lage sein diese Gruppe der Extras zu erkennen.
Die Buchung über Agentur.xxx und die Übernahme der Haftung, was die Frage der Zustimmung betrifft.
Die Ausgefallenen Extras: Diese Extras werden ausschließlich Bestandteil der Buchung, sofern das Mädchen im Vorfeld zu dem Treffen mit dem Kunden, also im Zuge der Vereinbarung der Buchung, jedem einzelnen Extraservice zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis wird durch die Agentur.xxx bei der Vereinbarung der Buchung mit den Kunden genau eingehalten, und jedes Mädchen wird genau über den Ablauf einer Buchung aufgeklärt. Nur bei einer frei von Willensmängeln und absolut auf eigenständigem Willensentschluss beruhenden Zustimmung des Mädchens wird ein Termin überhaupt an den Kunden vermittelt. Daher ist eine Terminvereinbarung über Agentur.xxx die Garantie dafür, dass es auf keinen Fall zu Schwierigkeiten bezüglich der Zustimmung zum Ablauf der Buchung kommen kann, denn Agentur.xxx holt auf sachverständige Weise die erforderlichen Willenserklärungen des Mädchens ein. Selbstverständlich ist die Möglichkeit der Agentur an die Kooperationsbereitschaft des Kunden gebunden. Daher ist es ratsam, bei Buchungen, die vom üblichen Ablauf abweichen sollen, der Agentur bereits bei der Buchung einen möglichst genauen Ablauf per Textnachricht zu übermitteln.
Die „normale“ Buchung: Jedes Mädchen hat die Verfügungsmacht über die Angaben auf ihrem Profil bei agentur.xxx. Daher werden die auf agentur.xxx gemachten Angaben über die Serviceleistungen der Mädchen durch die Mädchen selbst festgelegt und können jeder Zeit geändert werden. Es ist daher zumindest die Annahme erlaubt, dass diese Leistungen, welche von einem Paket umfasst sind, Bestandteil dessen werden, was innerhalb einer Buchung stattfinden kann. Daher muss nicht bei jeder Handlung, welche von den Angaben im Paket umfasst ist, eine ausdrückliche Zustimmung durch das Mädchen eingeholt werden. Es genügt eine konkludente (Wenn sich die Zustimmung aus den gesamten Umständen der Situation ergibt) Zustimmung in diesem Fall auf Grund der Authentizität der Angaben bei agentur.xxx.
Natürlich kann diese Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wenn das Mädchen kungludent zu verstehen gibt das ein Bestandteil oder eventuell alle Handlungen nicht mehr ihr Wille sind, so ist sofort zu stoppen. Erst recht ist der ausdrückliche Widerspruch durch eine verbale Aussage wie „STOP“ oder „NEIN“ ein klarer Entzug der erteilten Zustimmung, und die Handlung/en muss / müssen gestoppt werden.
Ein Kunde, der sich an den Ablauf hält und bereits gegenüber der Agentur.xxx alles, was er im Zuge der Buchung erleben will, bekannt gibt, kann sich entspannen und muss auf keinen Fall befürchten, dass das vermittelte Mädchen nicht wusste, was Inhalt der Buchung war. Bei einer agentur.xxx Buchung steht keinesfalls ein Mädchen vor der Türe welches keine Ahnung hat was mit der Agentur vereinbart wurde. Eine Buchung über Agentur.xxx ist der Garant dafür, dass das Mädchen welches gebucht wurde zu dem im Zuge der Buchung vereinbarten Ablauf ihre Zustimmung erteilt hat.
Erfordernis an die Zustimmung ohne vorherige genaue Vereinbarung des Ablaufs durch eine Agentur!
Wer über eine der Agenturen bucht welche zu allem ja sagen und dann ein Mädchen senden die gar kein Deutsch oder englisch kann oder noch nie was von den Wünschen des Kunden gehört hat, der hat eine eher stressigere Buchung vor sich.
Das Fehlen einer Zustimmung muss nun bei jeder Handlung, egal ob es eine ausgefallene oder eine eher übliche ist, berücksichtigt werden.
Eine Zustimmung zu einer Handlung des Buchenden durch das Mädchen hat ausschließlich durch eine eindeutige verbale Einverständniserklärung zu erfolgen. Daher ist in diesem Fall eine Zustimmung, die sich aus den Umständen der Gesamtsituation ergibt, ausgeschlossen, da mangels Vorbereitung der Buchung niemals durch den Buchenden eine Einwilligung des Mädchens angenommen werden kann. In einer solchen Situation einfach sexuelle Handlungen durchzuführen, ohne vorherige Zustimmung des Mädchens, wäre gleichzusetzen mit einer nicht erlaubten Handlung. Auch einfach mal loszulegen und zu schauen, ob das Mädchen nicht zurückschreckt und daher bis auf Widerruf eine fingierte Zustimmung anzunehmen, ist ebenso falsch.
Trotz der Verweigerung der Zustimmung oder trotz körperlichem Widerstand eine Handlung am Anderen vornehmen und dessen Konsequenzen!
Wichtig ist an dieser Stelle zu verdeutlichen, dass dort, wo die Zustimmung des Mädchens endet, die Straftat beginnt. Eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung und gegen den Willen eines Mädchens ist auch in der Situation, in der eine Sexarbeiterin für Sex gebucht wird, eine Straftat. Wenn das Mädchen ursprünglich einer Handlung zugestimmt hat, diese Zustimmung jedoch während der Buchung wieder entzogen hat, begeht der Buchende, der das ignoriert und weitermacht, ebenso eine Straftat. Diese ist nicht weniger schwer, als von vornherein ohne Zustimmung sexuelle Handlungen durchzuführen.
Wenn nach Beginn des freiwilligen Geschlechtsverkehrs eine Handlung, die keine Penetration im weiteren Sinne darstellt (siehe das Urteil des OGH zur Frage, was eine Penetration darstellt, und die extensive Auslegung des Begriffs), gegen den Willen des Mädchens vorgenommen wird (so gut wie alle Handlungen während des Beischlafs und fast alle davor und danach sind wohl sexuell motiviert und ausgerichtet), so erfüllt dies den Tatbestand der die geschlechtliche Nötigung gem. § 202 StGB
Wenn jemand gegen den Willen einer anderen Person eine sexuelle Handlung, daher eine Penetration vornimmt, die über die ursprünglich gegebene Zustimmung hinausgeht und daher gegen den Willen der Anderen durchgeführt wird, kann dies entweder auch als sexuelle Nötigung aber genau so auch die Verwirklichung einer Vergewaltigung gem. § 201 StGB sein.
Agentur.xxx verfolgt eine 0 Toleranz bei sämtlichen gegen den Willen eines Mädchens vorgenommenen Handlungen.