agentur.xxx ist Teen Girls|Models|Schönheit|top|besser|Wienerisch|Pay-Date|Sugar Babys

agentur.xxx | teen escort | Bewertungen der Kunden
0664 4000080 | 00-24 Uhr

Kontakt um per WhatsApp bei agentur.xxx zu buchen
Gesetzliches Verbot: Mädchen in Privatwohnungen Besuchen | Agentur.xxx

Gesetzliches Verbot: Mädchen in Privatwohnungen Besuchen | Agentur.xxx

Wir sind offiziell und halten uns an die Regulierungen!

Umfangreiche Regulierungen für Escort-Agenturen, beziehungsweise das Geschäft mit der bezahlten Liebe im Allgemeinen legen fest was erlaubt ist und wie das Erlaubte umgesetzt werden soll. Die Behörden haben in verschiedenen Bereichen Schwerpunkte gesetzt. Einer dieser Schwerpunkte liegt bei der Auffindung von Wohnungen, der Verfolgung der Betreiber von solchen und der Beendigung der fortgesetzten Betreibung von Wohnungsprostitution.

Verstöße gegen dieses Verbot ziehen ernsthafte finanzielle Strafen nach sich. Darum ist es auch keine Kleinigkeit dennoch eine Privatwohnung für ein Treffen zur Verfügung zu stellen. Mit etwas Glück wird das Mädchen nur als Beteiligte angesehen, was in diesem Fall zu geringeren Strafen führt, meistens in Höhe von 500 €, vorausgesetzt dies ist das erste Mal, dass sie dabei erwischt wird. Dem Betreiber einer solchen Wohnung stehen Strafen in Höhe von mindestens 10.000 € bevor. Aus diesem Grund ist es fast undenkbar, dass ein österreichischer Unternehmer dieses Gesetz angesichts solch ruinöser Strafdrohungen missachtet.

Die regelmäßige Suche nach Privat-Wohnungen, in welchen Termine abgewickelt werden, erfolgen laufend durch die Behörden. Dabei erfährt die Polizei Unterstützung aus den Kreisen des Rotlichtmilieus!

Wer nun überrascht ist und das nicht versteht, der kennt das Rotlichmilleu schlecht. Es hat diese Branche keine großen Abweichungen von allen anderen Branchen in Wien. So werden auch hier Interessen unter Zuhilfenahme durch die Executive umgesetzt.

Das Interesse sicherzustellen, dass es keine Wohnungsprostitution gibt, liegt eindeutig bei den Betreibern von Bordellen. Schließlich bieten sie die Location für Treffen an und es ist daher logisch nachvollziehbar, dass diese nicht akzeptieren, wenn andere ein Stück vom Kuchen abhaben. Aus diesem Grund wird die Exekutive auf jede Privatwohnung, die als Treffpunkt für Sexarbeiterinnen genutzt wird, aufmerksam gemacht. Im Rahmen einer Testbuchung betritt die Polizei die Wohnung, welche sie anschließend für 14 Tage versiegelt. Dem Mädchen ist es in dieser Zeit untersagt die Wohnung zu betreten und die Einhaltung dieses Betretungsverbots wird sorgfältig behördlich überwacht. Der Vermieter wird den Mietvertrag unter solchen Umständen höchstwahrscheinlich kündigen, da er aufgrund dieses Vorfalls auch über ein außerordentliches Kündigungsrecht verfügt.

Das Verbot der Wohnungsprostitution juristisch formuliert!