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Wohnungsprostitution, das Delikt im Verwaltungsstrafrecht

Wohnungsprostitution, das Delikt im Verwaltungsstrafrecht

Verwaltungsstrafrecht, Wohnungsprostitution.

Erfahren Sie hier mehr über die Einschränkungen und Herausforderungen, denen sich Escort Agenturen hinsichtlich dieser Thematik stellen müssen, insbesondere wenn es um den Besuch von Mädchen geht.

Nach dem WPG 2011 (Wiener Prostitutionsgesetz 2011) ist es verboten, in der Wohnung des Mädchens Treffen abzuhalten, bei denen sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbracht werden. Mit anderen Worten: Prostitution ist ausdrücklich verboten, wenn sie in der Privatwohnung des Mädchens oder einer Privatwohnung eines Betreibers stattfindet. Treffen zu diesem Zweck sind nur in polizeilich genehmigten Lokalen möglich oder natürlich in privaten Wohnungen, die nicht dem Mädchen oder einem Betreiber, sondern dem Kunden zuzuordnen sind. Daher ist ein Treffen in jeder Wohnung, jedem Haus und jeder anderen Unterkunft so lange möglich, wie dies vom Kunden organisiert und zur Verfügung gestellt wird. Um als Betreiber oder als Mädchen eine Wohnung benutzen zu dürfen, die man selbst organisiert, bedarf es eines Genehmigungsverfahrens. Die gesetzlichen Anforderungen an ein solches Etablissement sind umfangreich. Selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf Genehmigung der Räumlichkeiten als Bordell. Zudem ist das Genehmigungsverfahren langwierig und die bescheidmäßige Genehmigung schwierig zu erlangen. Privatwohnungen sind nie genehmigungsfähig, es sei denn sie erfüllen Tatbestände, welche einfach keine private Wohnung aufweist.

Wer dennoch ohne Genehmigung in einer Privatwohnung oder an einem anderen Ort solche Treffen abhält und von der Exekutive dabei angehalten wird, muss mit ernstzunehmenden Konsequenzen rechnen. Dem Mädchen wird noch an Ort und Stelle von einem Verwaltungsrichter die Rückkehr in die Wohnung für 14 Tage untersagt. Im Wiederholungsfall wird ein Bußgeld von bis zu 1.200 EUR verhängt. Sollte es jemanden geben, der die heimliche Prostitution in der nicht genehmigten Wohnung organisiert hat, kann diese Person mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 EUR bestraft werden.

Eine Sexarbeiterin, die ihre Dienstleistung in ihrer Privatwohnung anbietet, bricht das Gesetz! | Agentur.xxx

Eine Sexarbeiterin, die ihre Dienstleistung in ihrer Privatwohnung anbietet, bricht das Gesetz! | Agentur.xxx

Die Escort-Branche ist Teil des öffentlichen Wirtschaftsrechts und als solches einer Vielzahl von Regulierungen unterworfen. 

Umfangreiche Regulierungen für Escort-Agenturen, beziehungsweise das Geschäft mit der bezahlten Liebe im Allgemeinen legen fest was erlaubt ist und wie das Erlaubte umgesetzt werden soll.

Die Behörden haben dann über die gesetzliche Regelungsdichte hinaus in verschiedenen Bereichen Schwerpunkte gesetzt. Dies bedeutet, dass nicht sämtliche Regelungen gleichermaßen verfolgt werden, sondern dass es manche gibt, welche wesentlich strenger und auch unter der Nutzung von weitreichenderen Ressourcen verfolgt werden. Einer dieser Schwerpunkte liegt bei der Auffindung von privaten Wohnungen, welche ein oder mehrere Mädchen oder eine Person, welche hier nur organisatorisch mitwirkt, angemietet haben, um innerhalb dieser Wohnung sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt zu erbringen. Daher handelt es sich hierbei keinesfalls um ein Verbot solcher Dienstleistungen in Privatwohnungen generell. Einen Kunden in dessen Wohnung zu besuchen, ist natürlich für jedes Mädchen möglich, und dieses Verhalten fällt nicht unter diese Regelung. Besonders in Wien ist die Verfolgung der Betreiber, aber auch von Mädchen, welche diese Wohnungen betreiben und gleichzeitig in diesen als Sexarbeiterinnen Kunden empfangen, ein Schwerpunkt der Exekutive.

Verstöße gegen dieses Verbot ziehen ernsthafte finanzielle Strafen nach sich. Darum ist es auch keine Kleinigkeit dennoch eine Privatwohnung für ein Treffen zur Verfügung zu stellen. Mit etwas Glück wird das Mädchen nur als Beteiligte angesehen, was in diesem Fall zu geringeren Strafen führt, meistens in Höhe von 500 €, vorausgesetzt dies ist das erste Mal, dass sie dabei erwischt wird. Dem Betreiber einer solchen Wohnung stehen Strafen in Höhe von mindestens 10.000 € bevor. Aus diesem Grund ist es fast undenkbar, dass ein österreichischer Unternehmer dieses Gesetz angesichts solch ruinöser Strafdrohungen missachtet. Eher schon realistisch hingegen wäre es, dass ein Unternehmer, der nicht aus Österreich kommt, nur für diese Aktivität nach Wien kommt und, wenn er erwischt wird, einfach wieder weiterzieht. Diese Situation, welche es Ausländern in dieser Branche viel einfacher macht, sich über Regeln hinwegzusetzen, ist ganz besonders in einer Branche wie der Prostitution problematisch, da hier so gut wie keine Österreicher aktiv sind.

Die regelmäßige Suche nach Privat-Wohnungen welche durch Betreiber oder Sexarbeiterinnen angemietet wurden und in welchen Termine abgewickelt werden, erfolgen laufend durch die Behörden. Dabei erfährt die Polizei Unterstützung aus den Kreisen des Rotlichtmilieus!

Wer nun überrascht ist und das nicht versteht, der kennt das Rotlichmilleu schlecht. Es hat diese Branche keine großen Abweichungen von allen anderen Branchen in Wien. So werden auch hier Interessen unter Zuhilfenahme durch die Executive umgesetzt.

Das Interesse sicherzustellen, dass es keine Wohnungsprostitution gibt, liegt eindeutig bei den Betreibern von Bordellen. Schließlich bieten sie die Location für Treffen an und es ist daher logisch nachvollziehbar, dass diese nicht akzeptieren, wenn andere ein Stück vom Kuchen abhaben. Aus diesem Grund wird die Exekutive auf jede Privatwohnung, die als Treffpunkt für Sexarbeiterinnen genutzt wird, aufmerksam gemacht. Im Rahmen einer Testbuchung betritt die Polizei die Wohnung, welche sie anschließend für 14 Tage versiegelt. Dem Mädchen ist es in dieser Zeit untersagt die Wohnung zu betreten und die Einhaltung dieses Betretungsverbots wird sorgfältig behördlich überwacht. Der Vermieter wird den Mietvertrag unter solchen Umständen höchstwahrscheinlich kündigen, da er aufgrund dieses Vorfalls auch über ein außerordentliches Kündigungsrecht verfügt.

Das Verbot der Wohnungsprostitution juristisch formuliert!