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Wohnungsprostitution, das Delikt im Verwaltungsstrafrecht

Wohnungsprostitution, das Delikt im Verwaltungsstrafrecht

Verwaltungsstrafrecht, Wohnungsprostitution.

Erfahren Sie hier mehr über die Einschränkungen und Herausforderungen, denen sich Escort Agenturen hinsichtlich dieser Thematik stellen müssen, insbesondere wenn es um den Besuch von Mädchen geht.

Nach dem WPG 2011 (Wiener Prostitutionsgesetz 2011) ist es verboten, in der Wohnung des Mädchens Treffen abzuhalten, bei denen sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbracht werden. Mit anderen Worten: Prostitution ist ausdrücklich verboten, wenn sie in der Privatwohnung des Mädchens oder einer Privatwohnung eines Betreibers stattfindet. Treffen zu diesem Zweck sind nur in polizeilich genehmigten Lokalen möglich oder natürlich in privaten Wohnungen, die nicht dem Mädchen oder einem Betreiber, sondern dem Kunden zuzuordnen sind. Daher ist ein Treffen in jeder Wohnung, jedem Haus und jeder anderen Unterkunft so lange möglich, wie dies vom Kunden organisiert und zur Verfügung gestellt wird. Um als Betreiber oder als Mädchen eine Wohnung benutzen zu dürfen, die man selbst organisiert, bedarf es eines Genehmigungsverfahrens. Die gesetzlichen Anforderungen an ein solches Etablissement sind umfangreich. Selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf Genehmigung der Räumlichkeiten als Bordell. Zudem ist das Genehmigungsverfahren langwierig und die bescheidmäßige Genehmigung schwierig zu erlangen. Privatwohnungen sind nie genehmigungsfähig, es sei denn sie erfüllen Tatbestände, welche einfach keine private Wohnung aufweist.

Wer dennoch ohne Genehmigung in einer Privatwohnung oder an einem anderen Ort solche Treffen abhält und von der Exekutive dabei angehalten wird, muss mit ernstzunehmenden Konsequenzen rechnen. Dem Mädchen wird noch an Ort und Stelle von einem Verwaltungsrichter die Rückkehr in die Wohnung für 14 Tage untersagt. Im Wiederholungsfall wird ein Bußgeld von bis zu 1.200 EUR verhängt. Sollte es jemanden geben, der die heimliche Prostitution in der nicht genehmigten Wohnung organisiert hat, kann diese Person mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 EUR bestraft werden.

Gesetzliches Verbot: Mädchen in Privatwohnungen Besuchen | Agentur.xxx

Gesetzliches Verbot: Mädchen in Privatwohnungen Besuchen | Agentur.xxx

Wir sind offiziell und halten uns an die Regulierungen!

Umfangreiche Regulierungen für Escort-Agenturen, beziehungsweise das Geschäft mit der bezahlten Liebe im Allgemeinen legen fest was erlaubt ist und wie das Erlaubte umgesetzt werden soll. Die Behörden haben in verschiedenen Bereichen Schwerpunkte gesetzt. Einer dieser Schwerpunkte liegt bei der Auffindung von Wohnungen, der Verfolgung der Betreiber von solchen und der Beendigung der fortgesetzten Betreibung von Wohnungsprostitution.

Verstöße gegen dieses Verbot ziehen ernsthafte finanzielle Strafen nach sich. Darum ist es auch keine Kleinigkeit dennoch eine Privatwohnung für ein Treffen zur Verfügung zu stellen. Mit etwas Glück wird das Mädchen nur als Beteiligte angesehen, was in diesem Fall zu geringeren Strafen führt, meistens in Höhe von 500 €, vorausgesetzt dies ist das erste Mal, dass sie dabei erwischt wird. Dem Betreiber einer solchen Wohnung stehen Strafen in Höhe von mindestens 10.000 € bevor. Aus diesem Grund ist es fast undenkbar, dass ein österreichischer Unternehmer dieses Gesetz angesichts solch ruinöser Strafdrohungen missachtet.

Die regelmäßige Suche nach Privat-Wohnungen, in welchen Termine abgewickelt werden, erfolgen laufend durch die Behörden. Dabei erfährt die Polizei Unterstützung aus den Kreisen des Rotlichtmilieus!

Wer nun überrascht ist und das nicht versteht, der kennt das Rotlichmilleu schlecht. Es hat diese Branche keine großen Abweichungen von allen anderen Branchen in Wien. So werden auch hier Interessen unter Zuhilfenahme durch die Executive umgesetzt.

Das Interesse sicherzustellen, dass es keine Wohnungsprostitution gibt, liegt eindeutig bei den Betreibern von Bordellen. Schließlich bieten sie die Location für Treffen an und es ist daher logisch nachvollziehbar, dass diese nicht akzeptieren, wenn andere ein Stück vom Kuchen abhaben. Aus diesem Grund wird die Exekutive auf jede Privatwohnung, die als Treffpunkt für Sexarbeiterinnen genutzt wird, aufmerksam gemacht. Im Rahmen einer Testbuchung betritt die Polizei die Wohnung, welche sie anschließend für 14 Tage versiegelt. Dem Mädchen ist es in dieser Zeit untersagt die Wohnung zu betreten und die Einhaltung dieses Betretungsverbots wird sorgfältig behördlich überwacht. Der Vermieter wird den Mietvertrag unter solchen Umständen höchstwahrscheinlich kündigen, da er aufgrund dieses Vorfalls auch über ein außerordentliches Kündigungsrecht verfügt.

Das Verbot der Wohnungsprostitution juristisch formuliert!