agentur.xxx ist Teen Girls|Models|Schönheit|top|besser|Wienerisch|Pay-Date|Sugar Babys

agentur.xxx | teen escort | Bewertungen der Kunden
0664 4000080 | 00-24 Uhr

Kontakt um per WhatsApp bei agentur.xxx zu buchen

agentur.xxx Terminvermittlungsgesellschaft m. b. H.

Kauergasse 10
1150 Wien

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Werkverträge zwischen Mädchen und Kunden

I. Der Werkvertrag

Vermittelte Werkverträge kommen zwischen dem Mädchen und dem Kunden nach den Regelungen des allgemeinen bürgerlichen Rechts (ABGB) zustande, insbesondere nach dem 26. Hauptstück von Verträgen über Dienstleistungen.

Die Mädchen sind keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Sie agieren wirtschaftlich unabhängig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die Mädchen können Bereitschaftszeiten im Vorhinein festlegen, jedoch auch spontan jederzeit auf Bereitschaft gehen oder bekanntgegebene Bereitschaftszeiten auch während einer begonnenen Bereitschaft ohne Angabe von Gründen absagen. Es ist der Agentur nicht möglich außerhalb von bekanntgegebenen Bereitschaftszeiten ein Mädchen zu kontaktieren oder Termine außerhalb von bekanntgegebenen Bereitschaftszeiten anzubieten, es sei denn das Mädchen hat hierzu ausdrücklich seine Zustimmung gegeben. Termine, welche durch die Agentur vermittelt werden, werden auch den Mädchen bestmöglich mitgeteilt. Obwohl zeitliche Abweichungen auftreten können, genauso wie kurzfristige Absagen durch das Mädchen, sind solche Abweichungen bzw. Absagen kein Schadenersatzpflicht des Mädchens auslösendes Ereignis, da die freie Willensbildung eines Mädchens immer Vorrang vor einer Buchung mit einem Kunden hat.

II. Entgeltanspruch/Schadenersatzpflicht bei Nichtantritt einer Buchung

II.a. durch den Kunden

Sollte eine Buchung nicht angetreten werden können und die Gründe hierfür bei dem Kunden liegen, wird pauschalierter Schadenersatz in der Höhe von € 100 (Euro einhundert) fällig für die Aufwände und die sonstigen Auslagen sowie mögliche Verluste durch die Nichtannahme anderer Erwerbschancen. Durch Begleichung des Betrags sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche zwischen dem Mädchen und dem Kunden verglichen und bereinigt. Gründe, welche dem Kunden anzulasten sind, sind unter anderem – aber nicht nur – (i) Absagen durch den Kunden, obwohl das Mädchen sich bereits auf den Weg gemacht hat oder sogar schon angekommen ist, (ii) wenn der Kunde nicht erscheint, ohne rechtzeitig abzusagen oder (iii) wenn der Kunde nicht den vereinbarten Geldbetrag bei Terminantritt übergeben kann/möchte und (iv) wenn der Kunde die nötigen Voraussetzungen gemäß Punkt IV dieser AGB nicht erfüllt. Sofern der Kunde vor Antritt der Wegstrecke durch das gewählte Mädchen absagt, wird kein pauschalierter Schadenersatz fällig. Eine Absage eines in Wien stattfindenden Termins erfolgt immer rechtzeitig, wenn diese 90 Minuten vor Beginn des Termins der agentur.xxx per SMS, WhatsApp oder Telegram an die unter “Kontakt” angeführten Telefonnummern eingegangen ist. Eine Absage eines Kunden, welcher ein Treffen außerhalb von Wien vereinbart hat, erfolge immer rechtzeitig, wenn dieses 24 Stunden vor Beginn des Termins der agentur.xxx per SMS/WhatsApp/Telegram zugegangen ist.

II.b durch das Mädchen 

Gemäß der Entscheidung des OGH 3 Ob 45/12 g besteht kein klagbarer Anspruch seitens des Kunden auf Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung. Das Mädchen hat daher jederzeit die Möglichkeit einen Termin nicht anzutreten oder abzubrechen. Der Entgeltanspruch seitens des Mädchens besteht für jede begonnene Stunde, auch wenn seitens des Mädchens ein Abbruch innerhalb einer solchen erfolgt. Das Mädchen entscheidet vor Ort über den Ablauf der Buchung komplett eigenständig. Selbst wenn das Mädchen mit dem Kunden direkt zu erbringende Dienstleistungen im Vorfeld  abgesprochen hat, so ist diese Vereinbarung nicht verbindlich und daher nicht gegen den Willen des Mädchens durchsetzbar.

III. Entgeltanspruch

III.a. bei Terminantritt 

Das gesamte Entgelt wird zu Beginn des Termins ohne Abzüge fällig und ist direkt an das Mädchen zu übergeben. Der vorhergehende Satz findet sinngemäß bei einer zeitlichen Verlängerung eines Termins Anwendung. Es gelten die auf der Webseite https;//agentur.xxx veröffentlichten Preise des Mädchens. Angaben auf anderen Webseiten sind nicht verbindlich und die Angaben auf der Website https;//agentur.xxx haben immer Anwendungsvorrang.

III.b. vor Terminantritt

Es müssen keine Zahlungen für einen Termin – vor dessen Beginn – geleistet werden. Abweichendes kann mündlich vereinbart werden. Dies wird geschehen, wenn ein Kunde als unzuverlässig gilt oder wenn die Anfahrt zu ihm unverhältnismäßig lange ist oder die Buchung mit einer unverhältnismäßig langen Dauer vereinbart wurde und der Verlust konkreter anderweitiger Erwerbschancen bei Nichtantritt der Buchung durch den Kunden signifikante finanzielle Einbußen für das Mädchens bedeuten würde.

IV. Voraussetzungen einer Buchung / Verhalten nach einer Buchung

IV. a. In der Wohnung/Hotel/Räumlichkeit des Treffens darf sich nur der Kunde befinden und keine anderen Personen, es sei denn dies wurde im Vorhinein ausdrücklich vereinbart oder es ergibt sich objektiviert aus der Natur der Räumlichkeit, dass sich keine weiteren Personen in dieser aufhalten werden.

IV. b. Es ist untersagt, jegliche Art von Bild- oder Videomaterial anzufertigen, welche personenbezogene Daten des Mädchens zeigen.

IV. c. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die das Mädchen betreffen, ist untersagt und nicht erforderlich, um irgendwelche Ansprüche durchzusetzen, da die agentur.xxx als zustellbevollmächtigte Person Schriftstücke, welche dem Mädchen zugehen sollen, diesem übermitteln wird, sofern ein rechtlicher Anspruch darauf besteht. Es besteht daher keinerlei Recht personenbezogene Daten des Mädchens zu verarbeiten oder diese zur Sicherung etwaiger Ansprüche zu erlangen. Das gelindeste Mittel ist immer die Kontaktaufnahme mit der Agentur. Ebenso erzeugt die rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten des Mädchens durch den Kunden, einen deliktischen Anspruch des Mädchens, welcher sich auch auf den immateriellen Schaden gemäß DSGVO und DSG erstreckt.

IV. d. Die private Kontaktaufnahme des Mädchens seitens des Kunden ist untersagt. Hierbei sind sämtliche Formen der Kontaktaufnahme gemäß § 107a Abs. 2 Ziffer 1 bis 5 StGB gemeint. Ein Kunde kann ein Mädchen – wie auch durch das Mädchen gewünscht – über agentur.xxx kontaktieren.

V. Non Discloser Agrement (NDA) / Geheimhaltungsverpflichtung

V. a. Geheimhaltung und Wirkung dieser Verpflichtung über die Buchung hinaus.
Die Vertragsparteien stimmen zu, dass sämtliche Informationen über Personen, die im Rahmen der Dienstleistungserbringung persönlich beim Kunden erscheinen, oder in irgendeiner anderen Form an der Erbringung der Dienstleistung beteiligt sind, als strikt vertraulich gelten. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht unbeschränkt über die Dauer der Dienstleistungserbringung hinaus.

V. b. Starke Geheimhaltungsinteressen der Dienstleisterinnen
Jede Dienstleisterin hat ein starkes und unbestrittenes Geheimhaltungsinteresse an ihrer Identität. Dieses Interesse ist als sehr schützenswert einzustufen und im Vergleich zum korrelierenden Recht der freien Meinungsäußerung wiegt das Interesse des Mädchens immer signifikant stäker.

V. c. Löschung und Schadenersatz
Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Informationen, die zur Identifizierung der Dienstleisterin führen könnten, unverzüglich zu löschen, sobald diese nicht mehr für den vereinbarten Zweck benötigt werden, jedoch spätestens am Folgetag der Buchung. Im Falle einer solchen Zuwiderhandlung behält sich die Dienstleisterin das Recht vor immateriellen Schadenersatz einzufordern.

VI. Vorauszahlung / Überweisung

V. a. Geheimhaltung und Wirkung dieser Verpflichtung über die Buchung hinaus.
Es ist nicht vorgesehen an die Agentur Zahlungen zu leisten. Die Agentur vermittelt lediglich die Termine mit den Mädchen und die Mädchen sind die Empfänger der Zahlungen für die gebuchte Dienstleistung. Es ist daher auch nicht möglich per Überweisung oder per Kreditkarte zu zahlen da die Agentur keine Zahlungen abwickelt und auf Grund der Privaten Kontakte welche die Agentur vermittelt die Mädchen selbst keine Kreditkartenverrechnung durchführen können. Sollte für einen Kunden auf Grund seiner außergewöhnlichen Situation die Zahlung per Überweisung ermöglicht werden so handelt es sich bei einer Mitgeteilten Kontonummer in den meisten Fällen um die Kontonummer des jeweiligen Mädchens. Sollte in weiterer Folge eine Buchung nicht zu Stande kommen aus Gründen die in der Sphäre des Kunden liegen oder sollte eine Zahlung falsch, doppelt oder Grundlos an die mitgeteilte Kontonummer überwiesen werden, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Es wird in dem Fall die Möglichkeit eingeräumt binnen angemessener Zeit die Buchung zu vereinbaren. Daher wird in diesem Fall die getätigte Zahlung in eine Gutschrift umgewandelt. Die Agentur haftet auch nicht für diese Zahlungen, das sie niemals Empfänger dieser Zahlungen gewesen ist und diese Beträge auch nie in ihre Dispositionssphäre übergegangen sind.