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agentur.xxx

Kauergasse 10
1150 Wien

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für freie Dienstverträge zwischen Mädchen und Kunden

I. Der freie Dienstvertrag

I. a. die Vermittlung von freien Dienstverträgen

Die Agentur vermittelt diese freien Dienstverträge zwischen den Mädchen und den Kunden. Die Agentur ist bei der Erbringung der Leistung durch das Mädchen nicht vertraglich involviert, erteilt keine Weisungen an das Mädchen, noch nimmt die Agentur Einfluss auf den Ablauf einer Buchung.

Die Vermittlung der beiden Vertragsparteien (Mädchen und Kunde) führt im Fall des Vorliegens sämtlicher Voraussetzungen zum Abschluss eines freien Dienstvertrags. Dieser freie Dienstvertrag kommt zwischen dem Mädchen und dem Kunden nach den Regelungen des allgemeinen bürgerlichen Rechts (ABGB) zustande, insbesondere nach dem 26. Hauptstück über Verträge über Dienstleistungen.

I. b. Vertragsinhalt des freien Dienstvertrages

Der freie Dienstvertrag kommt ausschließlich unter Heranziehung der Informationen, welche auf dem Profil des Mädchens auf der Website https://agentur.xxx angegeben sind, zustande. Die in einem gebuchten Paket enthaltenen Serviceleistungen sind auch Bestandteil der Buchungsvereinbarung. Extras, welche nicht in dem gebuchten Paket enthalten sind, können jedoch nur bei deren Bekanntgabe bereits im Zuge der Vereinbarung der Buchung mit der Agentur gebucht werden. Ganz besonders sind Verhaltensweisen, welche weder in den Angaben des Pakets noch durch ein Extra Deckung finden, während einer Buchung strengstens untersagt und bedürfen zu ihrer Umsetzung einer schriftlichen Bekanntgabe, ebenfalls bereits bei der Bekanntgabe der Buchung gegenüber der Agentur. Die Agentur wird, sofern die Wünsche des Kunden nicht gegen unsere Grundprinzipien sind, dessen Ausführungen dem Mädchen zur Durchsicht vorlegen. Das Mädchen kann den Ablauf annehmen, ablehnen oder abändern, und erst wenn ein beidseitiger Konsens über das Spektrum der Leistungen vorliegt, besteht eine diese Angaben deckende Buchungsvereinbarung. Das Überschreiten dieser Vereinbarung auf gewisse qualifizierte Art ist auch dann rechtswidrig, wenn es Deckung durch die Angaben im Profil des Mädchens oder abweichende Vereinbarungen findet, sofern es gegen den Willen des Mädchens geschieht. Sollte das Mädchen den Kunden aufgefordert haben, etwas oder die Gesamtheit aller Handlungen zu unterlassen, diese jedoch weiterhin stattfinden, so ist dies eine Straftat gem. § 202 StGB und führt darüber hinaus zu empfindlichen zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen ex contractu und ex delictu durch das Mädchen. Die Geltendmachung dieser Schadenersatzansprüche ist, sofern das Mädchen dem Kunden nicht ausdrücklich einen dies ausschließenden Willen bekanntgegeben hat, durch das Mädchen der Agentur übertragen, und die Agentur hat die Vollmacht, derartige Ansprüche durch außergerichtliche Vereinbarungen mit dem Kunden für das Mädchen verbindlich zu vergleichen und im Namen des Mädchens auf eine weitere Beschreitung des zivilrechtlichen Weges zu verzichten.

II. b. Erweiterung des Vertragsinhaltres nach vereinbarung der Buhcung mit der agentur

Eine Erweiterung der vereinbarten Leistungen ist immer nur über agentur.xxx möglich. Dies ist auch während der Buchung der Fall. Ein Kunde, der weitere Leistungen oder eine Veränderung der vereinbarten Leistungen möchte, hat dies der Agentur per SMS mitzuteilen und erhält nach kurzer Kontaktaufnahme der Agentur mit dem Mädchen sehr schnell eine Rückmeldung, in welcher sein Anliegen abgelehnt, abgeändert oder angenommen wird. Sofern der Fall eintritt, werden ihm auch die neuen Zahlungsmodalitäten sowie der gegebenenfalls entstandene, noch zu entrichtende Differenzbetrag mitgeteilt. Dieser Betrag ist sofort an das Mädchen zu entrichten.

II. b. Die freie Entscheidung und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Mädchen gegenüber der Agentur

Die Mädchen sind keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Sie agieren wirtschaftlich unabhängig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die Mädchen können Bereitschaftszeiten im Vorhinein festlegen, jedoch auch spontan jederzeit auf Bereitschaft gehen oder bekanntgegebene Bereitschaftszeiten auch während einer begonnenen Bereitschaft ohne Angabe von Gründen absagen. Es ist der Agentur nicht möglich außerhalb von bekanntgegebenen Bereitschaftszeiten ein Mädchen zu kontaktieren oder Termine außerhalb von bekanntgegebenen Bereitschaftszeiten anzubieten, es sei denn das Mädchen hat hierzu ausdrücklich seine Zustimmung gegeben.

II. Entgeltanspruch/Schadenersatzpflicht bei Nichtantritt einer Buchung

II.a. durch den Kunden

Sollte eine Buchung nicht angetreten werden können und die Gründe hierfür bei dem Kunden liegen, wird pauschalierter Schadenersatz in der Höhe von € 100 (Euro einhundert) fällig. Ab dem die Buchungsgesamtkosten überschreitenden Betrag von 450 EUR beträgt der pauschalierte Schadenersatz 35 % des Gesamtbetrags, welcher für die Buchung vereinbart wurde. Der sich hier nach den zwei unterschiedlichen Berechnungsmodellen ergebende Betrag führt zu einer umfassenden und ausreichenden Deckung der Aufwände, Auslagen sowie des Verlusts konkreter Erwerbschancen, da diese aufgrund der Buchungsvereinbarung mit dem Kunden, welche dieser nicht eingehalten hat, nicht angenommen werden konnten. Durch Begleichung des Betrags sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche zwischen dem Mädchen und dem Kunden verglichen und bereinigt. Gründe, welche dem Kunden anzulasten sind, sind unter anderem – aber nicht nur – (i) Absagen durch den Kunden, obwohl das Mädchen sich bereits auf den Weg gemacht hat oder sogar schon angekommen ist, (ii) wenn der Kunde nicht erscheint, ohne rechtzeitig abzusagen oder (iii) wenn der Kunde nicht den vereinbarten Geldbetrag bei Terminantritt übergeben kann/möchte und (iv) wenn der Kunde die nötigen Voraussetzungen gemäß Punkt IV dieser AGB nicht erfüllt. Sofern der Kunde vor Antritt der Wegstrecke durch das gewählte Mädchen absagt, wird kein pauschalierter Schadenersatz fällig. Eine Absage eines in Wien stattfindenden Termins erfolgt immer rechtzeitig, wenn diese 90 Minuten vor Beginn des Termins der agentur.xxx per SMS, WhatsApp oder Telegram an die unter “Kontakt” angeführten Telefonnummern eingegangen ist. Eine Absage eines Kunden, welcher ein Treffen außerhalb von Wien vereinbart hat, erfolge immer rechtzeitig, wenn dieses 24 Stunden vor Beginn des Termins der agentur.xxx per SMS/WhatsApp/Telegram zugegangen ist.

II.b durch das Mädchen

Gemäß der Entscheidung des OGH 3 Ob 45/12 g besteht kein klagbarer Anspruch seitens des Kunden auf Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung. Das Mädchen hat daher jederzeit die Möglichkeit einen Termin nicht anzutreten oder abzubrechen. Der Entgeltanspruch seitens des Mädchens besteht für jede begonnene Stunde, auch wenn seitens des Mädchens ein Abbruch innerhalb einer solchen erfolgt. Das Mädchen entscheidet vor Ort über den Ablauf der Buchung komplett eigenständig. Selbst wenn das Mädchen mit dem Kunden direkt zu erbringende Dienstleistungen im Vorfeld  abgesprochen hat, so ist diese Vereinbarung nicht verbindlich und daher nicht gegen den Willen des Mädchens durchsetzbar.

Termine, welche durch die Agentur vermittelt werden, werden ab deren zustandekommen dem gebuchten Mädchen ohne Verzug mitgeteilt. Zeitliche Abweichungen von der zwischen Mädchen und Kunden vereinbarten Uhrzeit zu welcher die Buchung beginnen wird sind mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten Bestandteil jeder Buchungsvereinbarung. Auch ist eine kurzfristige Absagen durch das Mädchen immer möglich. Verspätungen mit bis zu 30 Minuten als auch Verspätungen über diesen Zeitraum hinaus so wie kurzfristige Absagen einer Buchung durch das Mädchen lösen keine Schadenersatzpflicht des Mädchens aus. Da die freie Willensbildung eines Mädchens in Hinblick auf die vereinbarte Tätigkeit bei jeder Interessensabwägung höher wiegt und die gesetzlichen Bestimmungen, § 216 StGB und andere, es verbieten, ein Mädchen unter wie auch immer gearteten Druck bei der Ausübung der Tätigkeit als Sexarbeiterin zu setzen, ist dies strikt untersagt. Daher wäre eine zeitliche Unter-Druck-Setzung, auch wenn diese dazu führen soll, pünktlich beim Kunden zu erscheinen, sowie die Verpflichtung zur Durchführung einer Buchung, auch wenn diese bereits durch das Mädchen bestätigt wurde und daher ein freier Dienstvertrag dem äußeren Anschein nach vorliegt, gleichermaßen wie das Ausüben von Druck, Zwang oder anderen die freie Willensbildung beeinträchtigenden Aktivitäten, sexuelle Handlungen zu dulden, vorzunehmen oder zu unterlassen, gleichzusetzen. Daher ist der Charakter dieses freien Dienstvertrags als einseitig hinkendess Rechtsgeschäft durch die Besonderheit, die in der Tätigkeit des Mädchens gelegen ist, kein sittenwidriger Vertragsbestandteil.

III. Entgeltanspruch

III.a. bei Terminantritt

Das gesamte Entgelt wird zu Beginn des Termins ohne Abzüge fällig und ist direkt an das Mädchen zu übergeben. Der vorhergehende Satz findet sinngemäß bei einer zeitlichen Verlängerung eines Termins Anwendung. Es gelten die auf der Webseite https;//agentur.xxx veröffentlichten Preise des Mädchens. Angaben auf anderen Webseiten sind nicht verbindlich und die Angaben auf der Website https;//agentur.xxx haben immer Anwendungsvorrang.

III.b. vor Terminantritt

Es müssen keine Zahlungen für einen Termin – vor dessen Beginn – geleistet werden. Abweichendes kann mündlich vereinbart werden. Dies wird geschehen, wenn ein Kunde als unzuverlässig gilt oder wenn die Anfahrt zu ihm unverhältnismäßig lange ist oder die Buchung mit einer unverhältnismäßig langen Dauer vereinbart wurde und der Verlust konkreter anderweitiger Erwerbschancen bei Nichtantritt der Buchung durch den Kunden signifikante finanzielle Einbußen für das Mädchens bedeuten würde.

IV. Voraussetzungen einer Buchung / Verhalten nach einer Buchung

IV. a. In der Wohnung/Hotel/Räumlichkeit des Treffens darf sich nur der Kunde befinden und keine anderen Personen, es sei denn dies wurde im Vorhinein ausdrücklich vereinbart oder es ergibt sich objektiviert aus der Natur der Räumlichkeit, dass sich keine weiteren Personen in dieser aufhalten werden.

IV. b. Es ist untersagt, jegliche Art von Bild- oder Videomaterial anzufertigen, welche personenbezogene Daten des Mädchens zeigen.

IV. c. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die das Mädchen betreffen, ist untersagt und nicht erforderlich, um irgendwelche Ansprüche durchzusetzen, da die agentur.xxx als zustellbevollmächtigte Person Schriftstücke, welche dem Mädchen zugehen sollen, diesem übermitteln wird, sofern ein rechtlicher Anspruch darauf besteht. Es besteht daher keinerlei Recht personenbezogene Daten des Mädchens zu verarbeiten oder diese zur Sicherung etwaiger Ansprüche zu erlangen. Das gelindeste Mittel ist immer die Kontaktaufnahme mit der Agentur. Ebenso erzeugt die rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten des Mädchens durch den Kunden, einen deliktischen Anspruch des Mädchens, welcher sich auch auf den immateriellen Schaden gemäß DSGVO und DSG erstreckt.

IV. d. Die  Kontaktaufnahme mit einem Mädchens durch den Kunden ist nur die Kontaktaufnahme über die Agentur erlaubt. Jegliche private Kontaktaufnahme, also nicht über die Kommunikationsmedien der Agentur erfolgende ist streng untersagt. Hierbei sind sämtliche Formen der Kontaktaufnahme gemäß § 107a Abs. 2 Ziffer 1 bis 5 StGB gemeint. Ein Kunde kann ein Mädchen – wie auch durch das Mädchen gewünscht – über agentur.xxx kontaktieren.

IV. d. i. Die zur Kontaktaufnahme autorisierten Kommunikationsmittel sind ausschließlich jene, die auf der Subseite https://agentur.xxx/escort_wien_kontakt/ abschließend aufgeführt werden. Jegliche Kommunikationsmittel, die einem Kunden durch Mitarbeiter der Agentur genannt und nicht auf dieser Subseite veröffentlicht sind, müssen der Agentur über die Email-Adresse [email protected], per WhatsApp / SMS / Call an die Nummer +436641234123 oder anonym per Telegram an den User @manuel2b gemeldet werden. Sollte durch die Meldung eines abweichenden Kommunikationsmittels eine direkte Zuordnung zu einer bestehenden Partnerin von agentur.xxx möglich sein, erhält der Kunde, der diese Information offenlegt, einen Gutschein für Dienstleistungen bei agentur.xxx. Der Wert des Gutscheins beträgt mindestens 600 EURO und kann bis zu einem Wert von maximal 1000 EURO reichen.

V. Non Discloser Agrement (NDA) / Geheimhaltungsverpflichtung

Die Vertragsparteien erkennen an, dass sämtliche Informationen über Personen, die im Rahmen der Dienstleistungserbringung persönlich oder anderweitig involviert sind, strikt vertraulich zu behandeln sind. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung der Identität der Dienstleisterinnen, die ein unbestritten starkes Geheimhaltungsinteresse besitzen, besteht unbeschränkt fort, auch nach Abschluss der Dienstleistung. Jeder Kunde verpflichtet sich zur unverzüglichen Löschung aller identifizierenden Informationen nach Nutzungsende, spätestens jedoch am Tag nach der Buchung. Bei Nichtbeachtung steht der Dienstleisterin das Recht auf immateriellen Schadenersatz zu.

VI. Vorauszahlung / Überweisung

VI. a. Zahlungsempfänger, Rückzahlung und Zahlung per Überweisung!

Es ist nicht vorgesehen, an die Agentur Zahlungen zu leisten. Die Agentur vermittelt lediglich Termine mit den Mädchen, die selbst die Zahlungen für ihre Dienstleistungen erhalten. Zahlungen per Überweisung oder Kreditkarte sind nicht möglich. Sollte in Ausnahmefällen die technische Voraussetzung für eine Zahlung per Überweisung oder durch ein anderes Finanzprodukt erfolgen können, so erfolgt die Zahlung immer direkt an das Mädchen und wird nicht durch die Agentur.xxx  entgegen genommen. Kommt eine Buchung nach einer bereits erfolgten Bezahlung der Kosten aus Gründen, welche im Kunden liegen, nicht zustande oder bezahlt der Kunde einen falschen oder zu hohen Betrag, als auch grundlos einen oder mehrere Beträge, so trifft die agentur.xxx oder das den Betrag empfangende Mädchen keine Haftung. Die Zahlung wird dann in so einem Fall in eine Gutschrift umgewandelt.