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agentur.xxx Terminvermittlungsgesellschaft m. b. H.

Kauergasse 10
1150 Wien

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Werkverträge zwischen Mädchen und Kunden

I. Der Werkvertrag

Vermittelte Werkverträge kommen zwischen dem Mädchen und dem Kunden nach den Regelungen des allgemeinen bürgerlichen Rechts (ABGB) zustande, insbesondere nach dem 26. Hauptstück von Verträgen über Dienstleistungen.

Die Mädchen sind keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Sie agieren wirtschaftlich unabhängig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die Mädchen können Bereitschaftszeiten im Vorhinein festlegen, jedoch auch spontan jederzeit auf Bereitschaft gehen oder bekanntgegebene Bereitschaftszeiten auch während einer begonnenen Bereitschaft ohne Angabe von Gründen absagen. Es ist der Agentur nicht möglich außerhalb von bekanntgegebenen Bereitschaftszeiten ein Mädchen zu kontaktieren oder Termine außerhalb von bekanntgegebenen Bereitschaftszeiten anzubieten, es sei denn das Mädchen hat hierzu ausdrücklich seine Zustimmung gegeben. Termine, welche durch die Agentur vermittelt werden, werden auch den Mädchen bestmöglich mitgeteilt. Obwohl zeitliche Abweichungen auftreten können, genauso wie kurzfristige Absagen durch das Mädchen, sind solche Abweichungen bzw. Absagen kein Schadenersatzpflicht des Mädchens auslösendes Ereignis, da die freie Willensbildung eines Mädchens immer Vorrang vor einer Buchung mit einem Kunden hat.

II. Entgeltanspruch/Schadenersatzpflicht bei Nichtantritt einer Buchung

II.a. durch den Kunden

Sollte eine Buchung nicht angetreten werden können und die Gründe hierfür bei dem Kunden liegen, wird pauschalierter Schadenersatz in der Höhe von € 100 (Euro einhundert) fällig. Ab dem die Buchungsgesamtkosten überschreitenden Betrag von 450 EUR beträgt der pauschalierte Schadenersatz 35 % des Gesamtbetrags, welcher für die Buchung vereinbart wurde. Der sich hier nach den zwei unterschiedlichen Berechnungsmodellen ergebende Betrag führt zu einer umfassenden und ausreichenden Deckung der Aufwände, Auslagen sowie des Verlusts konkreter Erwerbschancen, da diese aufgrund der Buchungsvereinbarung mit dem Kunden, welche dieser nicht eingehalten hat, nicht angenommen werden konnten. Durch Begleichung des Betrags sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche zwischen dem Mädchen und dem Kunden verglichen und bereinigt. Gründe, welche dem Kunden anzulasten sind, sind unter anderem – aber nicht nur – (i) Absagen durch den Kunden, obwohl das Mädchen sich bereits auf den Weg gemacht hat oder sogar schon angekommen ist, (ii) wenn der Kunde nicht erscheint, ohne rechtzeitig abzusagen oder (iii) wenn der Kunde nicht den vereinbarten Geldbetrag bei Terminantritt übergeben kann/möchte und (iv) wenn der Kunde die nötigen Voraussetzungen gemäß Punkt IV dieser AGB nicht erfüllt. Sofern der Kunde vor Antritt der Wegstrecke durch das gewählte Mädchen absagt, wird kein pauschalierter Schadenersatz fällig. Eine Absage eines in Wien stattfindenden Termins erfolgt immer rechtzeitig, wenn diese 90 Minuten vor Beginn des Termins der agentur.xxx per SMS, WhatsApp oder Telegram an die unter “Kontakt” angeführten Telefonnummern eingegangen ist. Eine Absage eines Kunden, welcher ein Treffen außerhalb von Wien vereinbart hat, erfolge immer rechtzeitig, wenn dieses 24 Stunden vor Beginn des Termins der agentur.xxx per SMS/WhatsApp/Telegram zugegangen ist.

II.b durch das Mädchen 

Gemäß der Entscheidung des OGH 3 Ob 45/12 g besteht kein klagbarer Anspruch seitens des Kunden auf Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung. Das Mädchen hat daher jederzeit die Möglichkeit einen Termin nicht anzutreten oder abzubrechen. Der Entgeltanspruch seitens des Mädchens besteht für jede begonnene Stunde, auch wenn seitens des Mädchens ein Abbruch innerhalb einer solchen erfolgt. Das Mädchen entscheidet vor Ort über den Ablauf der Buchung komplett eigenständig. Selbst wenn das Mädchen mit dem Kunden direkt zu erbringende Dienstleistungen im Vorfeld  abgesprochen hat, so ist diese Vereinbarung nicht verbindlich und daher nicht gegen den Willen des Mädchens durchsetzbar.

III. Entgeltanspruch

III.a. bei Terminantritt 

Das gesamte Entgelt wird zu Beginn des Termins ohne Abzüge fällig und ist direkt an das Mädchen zu übergeben. Der vorhergehende Satz findet sinngemäß bei einer zeitlichen Verlängerung eines Termins Anwendung. Es gelten die auf der Webseite https;//agentur.xxx veröffentlichten Preise des Mädchens. Angaben auf anderen Webseiten sind nicht verbindlich und die Angaben auf der Website https;//agentur.xxx haben immer Anwendungsvorrang.

III.b. vor Terminantritt

Es müssen keine Zahlungen für einen Termin – vor dessen Beginn – geleistet werden. Abweichendes kann mündlich vereinbart werden. Dies wird geschehen, wenn ein Kunde als unzuverlässig gilt oder wenn die Anfahrt zu ihm unverhältnismäßig lange ist oder die Buchung mit einer unverhältnismäßig langen Dauer vereinbart wurde und der Verlust konkreter anderweitiger Erwerbschancen bei Nichtantritt der Buchung durch den Kunden signifikante finanzielle Einbußen für das Mädchens bedeuten würde.

IV. Voraussetzungen einer Buchung / Verhalten nach einer Buchung

IV. a. In der Wohnung/Hotel/Räumlichkeit des Treffens darf sich nur der Kunde befinden und keine anderen Personen, es sei denn dies wurde im Vorhinein ausdrücklich vereinbart oder es ergibt sich objektiviert aus der Natur der Räumlichkeit, dass sich keine weiteren Personen in dieser aufhalten werden.

IV. b. Es ist untersagt, jegliche Art von Bild- oder Videomaterial anzufertigen, welche personenbezogene Daten des Mädchens zeigen.

IV. c. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die das Mädchen betreffen, ist untersagt und nicht erforderlich, um irgendwelche Ansprüche durchzusetzen, da die agentur.xxx als zustellbevollmächtigte Person Schriftstücke, welche dem Mädchen zugehen sollen, diesem übermitteln wird, sofern ein rechtlicher Anspruch darauf besteht. Es besteht daher keinerlei Recht personenbezogene Daten des Mädchens zu verarbeiten oder diese zur Sicherung etwaiger Ansprüche zu erlangen. Das gelindeste Mittel ist immer die Kontaktaufnahme mit der Agentur. Ebenso erzeugt die rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten des Mädchens durch den Kunden, einen deliktischen Anspruch des Mädchens, welcher sich auch auf den immateriellen Schaden gemäß DSGVO und DSG erstreckt.

IV. d. Die private Kontaktaufnahme des Mädchens seitens des Kunden ist untersagt. Hierbei sind sämtliche Formen der Kontaktaufnahme gemäß § 107a Abs. 2 Ziffer 1 bis 5 StGB gemeint. Ein Kunde kann ein Mädchen – wie auch durch das Mädchen gewünscht – über agentur.xxx kontaktieren.

V. Non Discloser Agrement (NDA) / Geheimhaltungsverpflichtung

Die Vertragsparteien erkennen an, dass sämtliche Informationen über Personen, die im Rahmen der Dienstleistungserbringung persönlich oder anderweitig involviert sind, strikt vertraulich zu behandeln sind. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung der Identität der Dienstleisterinnen, die ein unbestritten starkes Geheimhaltungsinteresse besitzen, besteht unbeschränkt fort, auch nach Abschluss der Dienstleistung. Jeder Kunde verpflichtet sich zur unverzüglichen Löschung aller identifizierenden Informationen nach Nutzungsende, spätestens jedoch am Tag nach der Buchung. Bei Nichtbeachtung steht der Dienstleisterin das Recht auf immateriellen Schadenersatz zu.

VI. Vorauszahlung / Überweisung

VI. a. Zahlungsempfänger, Rückzahlung und Zahlung per Überweisung!

Es ist nicht vorgesehen, an die Agentur Zahlungen zu leisten. Die Agentur vermittelt lediglich Termine mit den Mädchen, die selbst die Zahlungen für ihre Dienstleistungen erhalten. Zahlungen per Überweisung oder Kreditkarte sind nicht möglich. Sollte in Ausnahmefällen die technische Voraussetzung für eine Zahlung per Überweisung oder durch ein anderes Finanzprodukt erfolgen können, so erfolgt die Zahlung immer direkt an das Mädchen und wird nicht durch die Agentur.xxx  zwischenverrechnet. Kommt eine Buchung nach einer bereits erfolgten Bezahlung der Kosten aus Gründen, welche im Kunden liegen, nicht zustande oder bezahlt der Kunde einen falschen oder zu hohen Betrag, als auch grundlos einen oder mehrere Beträge, so trifft die agentur.xxx oder das den Betrag empfangende Mädchen keine Haftung. Die Zahlung wird dann in so einem Fall in eine Gutschrift umgewandelt.

VII. Extras und Umfang der Leistungserbringung durch das Mädchen

Bei Buchungen mit Extras muss die Zustimmung des Mädchens vor Ort und eindeutig verbal erfolgen. Kongruente Zustimmung ist ausgeschlossen. Der Kunde muss vor jeder entsprechenden Handlung die Zustimmung einholen. Mehrmaliges Nachfragen gilt als Belästigung und kann strafrechtlich relevant sein.