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Mindestalter

Mindestalter

Es ist hoffentlich jedem klar, dass kein Mädchen unter 18 Jahren im Escort Bereich vermittelt werden darf. 

Wenn es um die “Suche nach etwas in der Szene” geht, das nicht erlaubt ist, möchten wir gleich mitteilen, dass hier nichts gefunden werden kann, wenn es irgendwie illegal ist. Egal worum es geht, eine der obersten Voraussetzungen bei agentur.xxx ist, dass es nicht strafbar ist. Wir haben im Bereich SMG klar gestellt, dass wir hier eine 0 Toleranz-Politik verfolgen, was auch sehr wichtig in dieser Branche ist. Nur ein weiterer Bereich, der eventuell noch verwerflicher ist, kann genannt werden. Wie bereits die Thematik des Beitrags vermuten lässt, geht es um das Mindestalter. Wir nehmen Mädchen unter diversen Voraussetzungen auf, ausschlaggebend ist jedoch immer, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind. Die einzig mögliche Option in diesem Bereich bleibt also die Vorstellungskraft. Aktuell erfährt dieses Thema viel Auseinandersetzung, denn es wirkt so als ob die Annahme verbreitet ist, dass dies ein Kavaliersdelikt wäre. Wir möchten an dieser Stelle explizit klarstellen, dass dies keineswegs der Fall ist, sondern die Verwirklichung solcher Handlungen ein Verbrechen darstellt. Daher lautet unsere Antwort auf solcherlei Anfragen, wie auch bei allen anderen Straftaten, immer “nein”, Das Escort-Geschäft ist schon schwierig genug und compliant zu bleiben bedeutet die Garantie, dass keine Handlungen außerhalb der Norm stattfinden dürfen. Es gibt hier kein ‘einmal ist keinmal’. Leider wird die Wahrnehmung der Öffentlichkeit durch Falschaussagen zunehmend verfälscht, was zu erheblichen Anstrengungen von unserer Seite führt, um dem Einhalt zu gebieten. Daher ist unter Compliance auch aktive Öffentlichkeitsarbeit zu verstehen. Wir gehen über die Notwendigkeiten des Minimums hinaus und schützen nicht nur unsere eigenen Interessen. Denn im Rahmen unserer Möglichkeiten klären wir auch die Öffentlichkeit auf, wo wir nur können. Hierfür ist zweifellos ein Beitrag zum Thema Volljährigkeit erforderlich. Wie dieser gestaltet werden kann ist noch unklar, denn diese Regelung sollte der Allgemeinheit eigentlich bekannt sein. Daher richtet sich ein solcher Beitrag an eine sehr spezifische Zielgruppe welche aufzuklären über den Aufgabenbereich einer Begelitagentur hinausgeht, weil die “Jagd” nach Personen, die nach Minderjährigen suchen, um ihre sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen,  ist nicht im “private enforcement” möglich sondern ausschließlich über das “public enforcement” durchzuführen.

Definition der Prostitution in Österreich

Der österreichische Gesetzgeber hat im Jahr 2004 die Definition der Prostitution in den Definitionskatalog des Strafgesetzbuches (StGB) unter § 74 Absatz 1 Ziffer 9 StGB aufgenommen. Prostitution ist demnach die entgeltliche Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper in der Absicht, sich oder einem Dritten durch die wiederholte Vornahme oder Duldung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Das Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit setzt voraus, dass eine volljährige Person eine sexuelle Dienstleistung gegen Entgelt erbringt.