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Diebstahl der Existenzgrundlage durch die Eigenen

Diebstahl der Existenzgrundlage durch die Eigenen

Die Auswirkung des Diebstahls der Kunden durch die Mädchen einer Agentur.

Zuerst sei festgestellt, dass es sich um wenige Ausnahmeerscheinungen handelt. Genau wie in jeder anderen Branche ist auch hier die Person, die stiehlt und die Regeln bricht in der Minderheit. Doch sie existiert genauso hier wie überall.

Als Geschäftsführer einer Begleitagentur im high class Segment wird man gut daran beraten sein, so schnell wie möglich eine Lösung für das Problem mit den wenigen aber empfindlichen Dieben in den eigenen Reihen der Escort Mädchen.

Das Wichtigste neben dem Mädchen ist der Kunde. Sind sie doch beide nur in einem symbiotischen Verhältnis miteinander sich selbst und dem Anderen von Nutzen. Diese beiden Gruppen zusammen zu bringen ist in Wahrheit eine sehr anspruchsvolle, gleichermaßen zeit- als auch geldintensive Arbeit. Es ist immer einfach Kunden zu haben denen man keine Mädchen vermitteln kann. Es ist eventuell nicht ganz so einfach aber dafür noch problematischer wenn man Mädchen hat denen man keine Kunden vermitteln kann. Es gibt noch hunderte weitere problematische Situation in welchen die ganzen Anstrengungen welche man in den Aufbau von Kundenstock und und den Aufbau des Escort Damen Teams kein Ergebnis erzielen werden. Darum gibt es auch keine neuen Begleitagenturen in Wien. Es ist fast unmöglich zur richtigen Zeit in Wien mit den richtigen Leuten zu beginnen in dieser Branche zu arbeiten. Das klappt nicht. Ein Team zu organisieren wird fast immer zum scheitern verurteilt sein. Die Kunden werden der neuen Agentur niemals vertrauen. Daher müssen die Preise drastisch reduziert werden um zumindest irgend welche Kunden zu bekommen. Die reduzierten Preise werden dazu führen dass die Mädchen wohl nur schwer verstehen werden worin der Vorteil liegt gemeinsam mit dieser Agentur zu arbeiten. Nun kann die Agentur ihren Anteil sehr stark reduzieren. Dann wird die Agentur selbst bald keinen Vorteile aus der eigenen Tätigkeit mehr ziehen können. Dennoch es ist die beste Option in dieser Situation und wohl auch die letzte. Doch von nun an geht es Bergab und diese Agentur ist auch schon wieder am Ende.

Die Existenz einer Agentur wie ‚Agentur‘ erscheint fragwürdig. Die Preise sind zu hoch, es sind zu wenige Mädchen verfügbar, und das Management ist zu jung und unerfahren. Trotzdem gibt es sie. Die Agentur hat durch Höhen und Tiefen gelernt, was es bedeutet, einen Escort-Service zu leiten, insbesondere mit sehr jungen Mädchen. Wer hier stiehlt, versteht nicht, wie selten, aber auch wie wichtig solch eine Gemeinschaft ist. Die Agentur ist eine Anlaufstelle für Mädchen, und hier kann man sicher sein, dass bestimmte negative Dinge, die im Milieu oft vorkommen, auf keinen Fall passieren. Daher ist dies eine schützenswerte Institution.

Wenn Mädchen mit einem Kunden ihre privaten Kontaktdaten austauschen und die Kunden von nun an das Mädchen direkt kontaktieren, dann ist dies ein direkter Angriff gegen die Institution dieser Agentur und alles, wofür sie steht.

Ungeschützter Sex mit Sexarbeiterinnen: Neue Gesetzgebung und dessen Auswirkungen

Ungeschützter Sex mit Sexarbeiterinnen: Neue Gesetzgebung und dessen Auswirkungen

Ungeschützter Sex als ein zusätzliches Service welches durch Sexarbeiterinnen in Wien angeboten wird. Dieser Missstand wurde über viele Jahre hinweg ignoriert. Nun versucht der Landesgesetzgeber noch etwas zu unternehmen. Es ist nun verboten diesen Service zu bewerben. Dies führt auf jeden Fall dazu, dass die den AO anbietende Seite in Zukunft eine Dunkelziffer sein wird.

Nachdem die Behörden viele Jahre lang weggesehen haben und den sogenannten AO-Service, also den Sex ohne Schutz, in den Kreisen des Rotlichtmilieus akzeptierten, kommt nun ein Werbeverbot für den Sex ohne Schutz. Dieses Verbot kann dieses Problem wohl nicht lösen und bringt eher eine Art von Desinteresse der Behörden gegenüber diesem Thema zu Ausdruck.

Die Situation

Diese Praktik bedeutet ein Risiko für die Sexarbeiterin deren AO beanspruchende Freier. Prostituierte die beruflich Sex ohne Schutz (AO-Service) anbieten riskieren alles und das meistens für nichts. Es kann im Rotlichtmilieu keine verheerenderes Service als das AO Service geben. HIV ist unter den sexuell übertragbaren Krankheiten (englisch: sexually transmitted diseases, „STD“) das Steckenpferd des Schreckens.

Die Auswirkung und die Bedeutung des Werbeverbots im Konkreten:

Das Werbeverbot gemäß § 10 Abs 2 WPG 2011 hat juristisch Grenzen in seiner Formulierung. Der Begriff „Bewerben“ wird sehr weit gefasst. Daher umfasst das Werben einerseits sämtliche Tatbestände des Anbahnens zur Prostitution. Das Anbahnen zur Prostitution gemäß § 2 Abs 2 WPG 2011 liegt vor, wenn jemand durch sein Verhalten erkennen lässt, Prostitution ausüben zu wollen. Das beinhaltet daher jedes Verhalten, einschließlich nicht-verbaler Ausdrucksformen wie eindeutige Gesten, E-Mail-Aussendungen, die Beantwortung individueller Anfragen per E-Mail, telefonisch oder unter vier Augen zwischen Mädchen und Kunden vor dem Beginn einer Buchung. Nun darf der Sex ohne Schutz nicht mehr beworben aber wohl auch nicht mehr vor einem Termin besprochen werden. Den über den Rahmen der Anbahnung zur Prostitution hinaus, trifft das Verbot auch alle die im Zusammenhang mit der Anbahnung zur Prostitution Werbeplatformen betreiben. Die extrem weite gesetzliche Definition einer quasi Beitragstäterschaft soll jeden, der Werbung für Sexarbeiter anbietet, bei Verstößen gegen das Verbot ebenso unter Strafe stellen. Daher betrifft dieses Verbot auch jeden anderen, der in irgendeiner Form mit dem Bewerben von Sexarbeiterinnen in Verbindung steht. Das schließt jeden Website-Betreiber, jede Zeitung, jeden Herausgeber eines Mediums, Agenturen sowie Freunde von Sexarbeiterinnen ein, die gelegentlich  Anfragen von Kunden per SMS  beantworten. Dadurch wird das Umfeld der Sexarbeiterinnen ebenso in den Kreis der Normadressaten erhoben.

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Das gesetzliche Verbot!

In § 10 WPG 2011 wird das Bewerben von AO-Services verboten.

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Das Verbot, für Sexarbeiterinnen zu werben, ist nichts anderes als ein Verbot, öffentlich über das Thema AO in den Kreisen der Sexarbeiterinnen zu sprechen. Dadurch kriminalisiert dieses Gesetz die ohnehin bereits stark stigmatisierten Sexarbeiterinnen, es verbietet jegliche Form der Kommunikation über das Thema AO und weitet diesen massiven Eingriff in die freie Meinungsäußerung sogar auf unbeteiligte Dritte aus. Das Thema Sex ohne Schutz darf nun nicht mehr angesprochen werden, außer wenn es darum geht, diesen Service abzulehnen. Der Gesetzgeber hat jedoch kein Interesse daran, dieses Problem tatsächlich zu lösen oder sich damit auseinanderzusetzen. Nur weil es verboten ist, öffentlich darüber zu sprechen, bedeutet das nicht, dass die nachfragende Seite und die anbietende Seite damit aufhören werden. Dieses Problem wird lediglich aus dem Blickfeld genommen und noch weiter in den Untergrund verlagert. Das ist in einer Branche wie dem Rotlichtmilieu egal. Alle Beteiligten leben traditionell am Rand der Gesellschaft und befinden sich sowieso im Untergrund, und dies wird sie nicht stoppen.

 Das Verbot wird zu einer Dunkelziffer führen. 

Das Verbot, für Sex ohne Schutz zu werben, wird keinerlei Auswirkungen auf die Praxis haben. Nun ist jedoch niemandem mehr bekannt, welche Sexarbeiterinnen diesen Service anbieten. Für Freier, die diesen Service in Anspruch nehmen möchten, ist es nicht mehr erkennbar, wer diesen Service anbietet. Danach zu fragen ist für sie straflos. Es besteht daher die große Chance, dass immer mehr Personen bei allen Sexarbeiterinnen und Betreibern nach diesem Service fragen. Dies kann den falschen Eindruck erwecken, dass die Nachfrage steigt. Durch die scheinbar steigende Nachfrage wird das Angebot ebenfalls steigen, aber diese Steigerung ist nicht real. Dieses Verbot hat daher das Potenzial, noch mehr Sexarbeiterinnen dazu zu bringen, diesen Service anzubieten. Abgesehen davon gibt es viele Online-Foren, die sich mit dem Thema befassen, wo man den AO-Service erhalten kann. Dort wird diese Information nicht von den Mädchen angegeben, sondern von den Kunden. Ja, auch die Kunden haben Plattformen und weitreichende Möglichkeiten, das Angebot der Mädchen durch Bewertungen zu bewerben. Doch die Kunden sind in diesem Fall sicherlich nicht im Sinne der Anbahnung zur Prostitution an der Bewerbung des AO-Services beteiligt. Daher können Kunden weiterhin ungestraft den AO-Service bewerben. Die Kunden handeln ohnehin alle anonym. Viele Foren haben kein Impressum, und niemand ist erreichbar. Somit wird sich die Bewerbung des AO-Services problemlos innerhalb weniger Monate in diese Richtung verlagern. In der Sexindustrie sind Kunden ohnehin daran gewöhnt, längere Online-Recherchen zu betreiben, um zu bekommen, was sie wollen.

Insgesamt ist es wichtig, dass die Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden und Personen mit Erfahrung einbezogen werden. Nur so können effektive Lösungen gefunden werden, die die Gesundheit, Sicherheit und Existenzgrundlagen der über zweitausend Sexarbeiterinnen in Wien schützen.

Keine Profesionellen bei agentur.xxx! Warum?

Keine Profesionellen bei agentur.xxx! Warum?

Ein Privatkontakt ist ein Mädchen, das sehr selten Termine über eine Agentur  wahrnimmt hat (noch) nicht viel Routine und Erfahrung als Sexarbeiterin. So ein  Mädchen braucht einen fairen Partner bei der Terminvereinbarung. Wir sind genau dieser Partner, und deshalb gibt es solche Mädchen bei uns – Agentur.xxx.

Nun, was ist ein Privatkontakt? Was bedeutet es wenn ein Mädchen sich auf einer Webplattform – wenn auch unter der Rubrik „Privatkontakte“ – selbst vermarktet, die zahlreichen Anfragen über die eigene Handynummer oder einen Messengerdienst entgegennimmt. Wenn sie es schafft, unter den hunderten Anfragen die zu erkennen, welche echt und ehrlich ist. In Folge geht so ein Mädchen alleine zu einem fremden Mann in dessen Wohnung oder Hotelzimmer und sorgt selbst dafür, dass alles funktioniert. Somit stellt sie sich dem erhöhten Risiko, Opfer von Betrug und Gewalt zu werden, das damit verbunden ist, alleine zu arbeiten. Ein Mädchen, das all das in Kauf nimmt und auf eine schützende Agentur verzichtet – was zeichnet ein solches Mädchen aus?

Viel Erfahrung durch jahrelange Routine ist hierfür erforderlich. Bei solchen Mädchen handelt es sich entweder um professionelle Akteurinnen oder um einen Kontakt zu einer der zahlreichen verdeckten Organisationen, die im Verborgenen agieren. Besonders wenn ein Mädchen damit beginnt, alle Anfragen selbst zu beantworten, hat dies immer negative Auswirkungen auf ihre psychische Verfassung. Es entwickelt sich schnell ein selbstauferlegter Zwang, ständig erreichbar und auf Bereitschaft zu sein, um alle Anfragen zu bewältigen. Zudem sind die meisten Anfragen nicht besonders (nennen wir es mal) „angenehm“. Mädchen, die alles alleine erledigen, sind fast ausschließlich hauptberufliche Sexarbeiterinnen und haben bereits viele Jahre Erfahrung in der Branche. All diese Aspekte führen dazu das so ein Mädchen sehr tief in diese Branche eintaucht, und der Ausstieg gelingt darum nicht mehr sehr oft sondern wird zu einer Seltenheit. Es handelt sich hierbei also keineswegs um das, was man gemeinhin unter Privatkontakten versteht.

Mädchen welche die Tätigkeit als Sexarbeiterin nebenbei, gelegentlich und für kürzere Zeit ausüben, sind in der Regel die Mädchen, die sich an eine Agentur wenden und daher am ehesten noch als Privatkontakte gelten können. Nur eine Agentur welche die Gruppe der Privatkontakte fördert kann diese auch vermitteln. Daher die Mädchen welche vorübergehend diese Erfahrung machen wollen, doch den Wunsch haben, nach einem überschaubaren Zeitraum wieder Auszusteigen. Ebenso benötigen diese Mädchen auch während der Tätigkeit als Escort Mädchen ein „normales“ Leben. Die Anzahl der Buchungen und deren Frequenz ist daher gering zu halten. Agentur.xxx ist der Meinung, dass die Tätigkeit als Escort-Mädchen weder hauptberuflich noch über einen längeren Zeitraum und an einem Tag nicht mehrere Buchungen ausgeübt werden sollen. Daher ist es uns eine Ehre, die zum Teil sehr jungen Mädchen zu vertreten welche sich an uns wenden und von Anfang an den Ausstieg vorzubereiten und diesen  jederzeit zu ermöglichen. Ein Mädchen, das bei Agentur.xxx aufhört, wird nie wieder von jemandem aus der Szene kontaktiert, da niemand ihre private Kontaktdaten hat (ganz wichtig!!). Auch Agentur.xxx meldet sich nach einem erfolgten Ausstieg nicht mehr bei dem Mädchen. Aus Sicht von Agentur.xxx sollte man als Mädchen nur in dieses Geschäft einsteigen, um wieder auszusteigen. Daher ist der Zeitraum der Zusammenarbeit mit Agentur.xxx begrenzt, und spätestens nach 18 Monaten beginnen wir mit einem Mädchen über einen geplanten, schrittweisen Ausstieg zu sprechen.

Auch wenn du nicht mit uns zusammenarbeitest, kannst du dich jederzeit an uns wenden, wenn du unter Druck gesetzt wirst oder dich unsicher fühlst und einen Ansprechpartner brauchst. Wir behandeln deine Anfragen 100% anonym und vertraulich!

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agentur.xxx ist durch die Mädchen beauftragt!

agentur.xxx ist durch die Mädchen beauftragt!

Sicherheit hat gemeinsam mit Datenschutz, freier Willensbildung und Compliance den obersten Stellenwert.

Protokolle, die wichtige Prozesse im Ablauf genau festgelegt haben, ermöglichen die sofortige Identifizierung von atypischem Verhalten. Wenn ein Protokoll nicht mehr dem tatsächlichen Ablauf entspricht, wird dies unmittelbar sichtbar. Die durch das Protokoll der Agentur vorgeschriebenen Kontrollzeitpunkte können bei einer Abweichung seitens des Kunden oder des Mädchens nicht mehr eingehalten werden, und die Agentur schlägt umgehend Alarm. Die Hauptfunktion von Protokollen besteht daher darin, Abweichungen/atypisches Verhalten für die Agentur erkennbar zu machen. Klare Vorgaben, die nach einer festgestellten Abweichung in Kraft treten, werden nur durch Kontaktaufnahme mit dem Mädchen wieder außer Kraft gesetzt und gewährleisten höchste Sicherheit für jedes einzelne Mädchen bei jedem einzelnen Termin. Wir nehmen das sehr ernst.

Der Kunde als König?!

Die Agentur.xxx bemüht sich immer darum, dass sich jeder Kunde wohlfühlt und dass immer in jeder Situation diesem Respekt entgegengebracht wird. Als Escort-Agentur obliegen uns zahlreiche Aufgaben. Das Betreuen von Kunden durch unsere Terminvermittlung stellt nur einen kleinen Aspekt unserer Gesamttätigkeit dar.

Die Mädchen und deren Bedarf an kompetenter Unterstützung!

Gegenüber einem Mädchen, das eine Zusammenarbeit mit Agentur.xxx anstrebt, treten bei einer Aufnahme durch die Geschäftsführung eine Vielzahl an Sorgfaltspflichten seitens der Agentur in Kraft. Diese Sorgfaltspflichten haben sehr oft mittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit bis hin zur gesellschaftlichen Stellung eines Mädchens.

Informantinnen wie die Aufklärung über potenzielle Risiken, das Offenlegen von Sicherheitsvorschriften, um diesen Risiken zu begegnen, und das Sicherstellen, dass dieses Mädchen aus freien Stücken sich beworben hat.

Wir nehmen sämtliche Sorgfaltspflichten sehr ernst und haben jeden einzelnen Prozess perfektioniert. Dies zeigt sich darin, dass keinerlei Sicherheitsprobleme auftreten, da ein effektives Kontrollsystem und strikte Verhaltensvorgaben für die Agentur keinen Raum lassen für Angriffe gegen eines der Mädchen. Es ist am besten, niemals ein Sicherheitssystem zu benötigen, denn das zeigt, dass es funktioniert. Doch auch wenn es niemals Sicherheitsprobleme gibt, so lohnt es sich, viele Jahre Zeit und Geld in die Sicherheit zu investieren, auch wenn in vielen Jahren nur einmal dieses System benötigt wurde, um einen Täter von einer Tatbegehung gegen ein Mädchen zu stoppen. In diesem Fall hat sich das System bezahlt gemacht. Sicherheit hat keinen Preis. Rechtliche Schwierigkeiten werden durch strikte Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften vermieden. Die gesellschaftliche Stellung der Mädchen erfährt keine Veränderung, da wir die Identität aller unserer Partnerinnen strengstens schützen.

Die Einhaltung der Regeln durch die Kunden – Essentiell für die Sicherheit!

Natürlich sind nicht alle Kunden mit unseren Sicherheitsmaßnahmen vertraut, insbesondere mit jenen, die nicht sofort offensichtlich oder intuitiv verständlich sind. Dennoch bemühen wir uns, unsere Kunden, insbesondere hinsichtlich der wichtigsten Schutzmaßnahmen, aufzuklären. Mit der Zeit werden unsere Kunden verstehen, was im Umgang mit einem Escort-Mädchen wesentlich ist. Jedenfalls hat der Kunde die Verpflichtung, keine Gewalt und keine Form von Zwang gegenüber dem Mädchen anzuwenden. Nicht einmal das Überreden zu Handlungen oder respektloses Verhalten ist gegenüber einem Mädchen, welches der Escort-Tätigkeit nachgeht, akzeptabel. Mädchen, die dieser Tätigkeit nachgehen, benötigen besonderen Schutz, und dies ist anzuerkennen.

Ein System ohne Platz für Regelbruch gewährleistet die Sicherheit.

Unabhängig vom Wissensstand des Kunden ist es jedoch niemals zulässig, von den festgelegten Protokollen und Regeln abzuweichen, die zur Umsetzung der Interessen der Mädchen dienen. Jegliche Abweichungen oder fortgesetzte Regelverstöße, selbst nach wiederholter Aufklärung und Warnung, sind strikt untersagt. Abweichungen im Verhalten von den durch die Agentur festgesetzten Abläufen gelten als atypisches Verhalten. Der Großteil der Abweichungen führt im Fall einer Feststellung zu keinerlei Konsequenzen. Diese Abweichungen sind daher zulässig, jedoch helfen sie der Agentur dabei, einen Kunden besser einzuordnen. Jene Abweichungen, die einen Angriff gegen die körperliche Unversehrtheit oder das Vermögen vermuten lassen, führen zu Abläufen, die jedoch niemals mit Gewalt enden. Unsere Abläufe sehen Kontaktaufnahmen und Verständigung der Geschäftsführung in einem solchen Fall vor. Ohne gewisse Protokolle, die Abläufe genau festlegen, könnte die Agentur Sicherheitsrisiken nicht mehr verlässlich erkennen, da diese sich für die Agentur entweder nicht oder nur als konsequenzlose Abweichungen ohne besondere Merkmale darstellen. Ein Übergriff gegen ein Mädchen könnte ohne das jeweilige Protokoll dem leitenden Agenten genauso erscheinen wie eine Verlängerung des Termins. Darum hat die Agentur die Protokolle entwickelt. Im Rahmen unserer Modellentwicklung wird die Agentur diese Protokolle und vieles mehr kostenlos zugänglich machen.

Manche Grundprinzipien, welche wichtige  Schutzzwecke darstellen, werden oft missachtet.

Die Prinzipien, die oft  in Frage zu stehen scheinen, sind Anonymität / Schutz der personenbezogenen Daten sowie die strenge Geschäftsprinzip was nicht anderes bedeutet, als das geschäftliche und private Angelegenheiten in der Escort-Branche niemals vermischt werden dürfen. Diese Prinzipien müssen als hervorzuhebende Beispiele sowohl für die Agentur als auch für die Kunden gelten.

Die Prinzipien, die oft in Frage zu stehen scheinen, sind Anonymität und der Schutz der personenbezogenen Daten sowie das strenge Geschäftsprinzip, was nichts anderes bedeutet, als dass geschäftliche und private Angelegenheiten in der Escort-Branche niemals vermischt werden dürfen. Diese Prinzipien müssen als hervorzuhebende Beispiele sowohl für die Agentur als auch für die Kunden gelten.

Es ist ausgeschlossen, dass ein Mädchen ihre Identität preisgeben muss oder sich dazu verleiten lässt. Ein Mädchen soll sich weiterhin sicher fühlen können. Hierzu gehört ganz besonders, dass sie ein Privatleben hat, in dem sie absolut frei von dem Escort-Job ist. Das bedeutet, sie wird nicht kontaktiert oder gar aufgesucht von Personen, die sie aus dem Escort-Job kennt. Dies gilt für jeden Kunden genauso wie für die Agentur. Auch wir können nicht einfach ein Mädchen kontaktieren. Hierfür gibt es klare Zeiten, die im Vorfeld mit dem Mädchen vereinbart wurden. Ein Mädchen kann seine Zeit in dieser Branche auch so überstehen, dass es nach einiger Zeit diese Phase hinter sich lässt und unbeschadet einen neuen Lebensabschnitt beginnt. Damit das überhaupt möglich ist, sind unterschiedliche Voraussetzungen wie Ausbildung, familiäre Herkunft und anderes wichtig. Jedoch ist auch von großer Bedeutung ein intaktes Privatleben. Ein Mädchen wird nicht diesen Job hinter sich lassen können, wenn der Job sie bereits ins Privatleben hineinverfolgt hat und dieses mit ihm vermengt ist. Dies ist keine gute Situation und kann dazu führen, dass ein Mädchen bei dem natürlichen Prozess, sich weiterzuentwickeln, gehindert wird und nicht mehr wie geplant etwas Neues versucht. Daher ist das Geheimhalten der Identität und das Abmahnen von Kunden, die Mädchen dazu überreden, private Kontaktinformationen zu übergeben, ein wichtiger Bestandteil unserer Aufgabenstellung.

Juristische korrekt. Sind wir die Einzigen?

  Alle Abläufe welche wir entwickelt haben um unserer Aufgabe gerecht zu werden, haben unsere Anwälte und unser Geschäftsführer, der über juristische Expertise verfügt, zu 100% rechtskonform gestaltet. Sämtliche Vorgangsweisen werden regelmäßig einem Stresstest unterzogen und laufend auf Compliance überprüft. 

Compliance im Escortwesen

Compliance im Escortwesen

Welche Schwierigkeiten stehen im Raum beim Betreiben einer Escort Agentur in Wien, und wie wird bei agentur.xxx Compliance gelebt?

Agentur.xxx wird von einem österreichischen Juristen geleitet. Wir nehmen unsere Aufgabe ernst. In dieser Agentur werden die Gesetze und Verwaltungsvorschriften bewusst befolgt und diese Regelungen sind eingebunden in unsere selbst auferlegte Unternehmence Complience. Die Geschäftsführung gibt mit diesem Beitrag einen exklusiven Einblick in die rechtliche Situation des Escortwesens in Wien und zeigt auf, warum es so gefährlich sein kann, eine Begleitagentur zu betreiben, wenn man nicht genau mit den einschlägigen Gesetzen vertraut ist.

Das Besondere im Escortwesen liegt darin, dass eine Vielzahl von Handlungen, die normalerweise in der Geschäftswelt und im Arbeitsalltag üblich sind, plötzlich nicht nur untersagt, sondern mit Strafe bedrohtes Verhalten bedeuten würden. Regulierungen des Escort Wesend sind zu weitreichenden Teilen im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Somit ist das Escortwesen einer der seltenen Bereiche, des öffentlichen Wirtschaftsrechts, in welches durch strafrechtliche Bestimmungen das Verhalten der Geschäftsführer / Inhaber untersagt und gesollt wird. Die Verhaltensweisen, die hier Straftaten darstellen, wären zum Beispiel in einer Anwaltskanzlei im Umgang mit Assistenten übliche Gepflogenheiten und würden keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen. Wie etwa die folgende kurzw demonstrative Darstellung zeigt.

1. Es ist daher untersagt, den Mädchen Weisungen zu erteilen. Das bedeutet, dass keinerlei subversiver Zwang gegenüber den Mädchen ausgeübt werden darf. Konsequenterweise ist es untersagt Mädchens einzuteilen wann sie verfügbar sein werden.

2. Was in jedem anderen Geschäftsverhältniss üblich ist, stellt im Escort eine Straftat dar. Es ist untersagt, ein Mädchen auszunutzen. Der Gesetzgeber definiert nicht präzise, was es konkret bedeutet, jemanden auszunutzen. Dennoch muss die Frage, ob ein Fall von Ausnutzung vorliegt, immer auch unter Einbeziehung der finanziellen Situation eines Mädchens geklärt werden.

Entgegen der falsch verbreiteten Meinung, der Tatbestand der Ausnutzung beziehe sich aber nicht nur auf finanzielle Aspekte (vorherschende Teilungsvereinbarung der Einnahmen des Mädchens, zwischen Betreiber und Mädchen) und keinesfalls ausschließlich auf die gewählte Teilungsvereinbarung. Es muss vielmehr die gesamte Situation einer Sex Arbeiterin betrachtet werden, um des Aspekt des Ausnutzens bewerten zu können. Das Gesetz enthält nirgendwo eine Einschränkung der Betrachtung auf die Teilungsvereinbarung. Eine Betrachtung eines Sachverhalts nur unter diesem Aspekt ist unzureichend und verhindert eine umfassende Beweiserhebung und in weiterer folge ein faires Urteil darüber ob eine Sexarbeiterinnen ausgenützt wurde oder nicht. Ein starrer Blick auf die Teilungsvereinbarung alleine entspricht auch nicht dem Schutzzweck der Norm des § 216 StGB und begünstigt schlechte arbeitsbedingung für Sexarbeiterinnen.

Die Rechtsprechung über die Teilungsvereinbarung bestätigt dies, da keine einheitliche Rechtsprechung, sondern Einzelfallgerechtigkeit vorherrscht. Es bestht daher keine klare Vorgabe zu der Teilungsvereinbarung. Wer hier nur Rechtsunsicherheit erkennt, der versteht nicht worum es wirklich geht. Fortsetzung hierzu folgt.

3. Es ist rechtlich nicht zulässig, ein Mädchen in ein Abhängigkeitsverhältnis zu bringen und dort zu halten. Auf den ersten Blick mag dieses Tatbestandselement ungewöhnlich erscheinen, da in jeder dauerhaften Geschäftsbeziehung, ebenso wie in jedem Arbeitsverhältnis (hier nur beispielhaft aufgeführt, da tatsächlich keine Arbeitsverhältnisse vorliegen), ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis besteht. Oft ist dieses sogar sehr ausgeprägt und dominiert die Tätigkeit inhärent. Im vorliegenden Kontext ist jedoch nicht die übliche Art der Abhängigkeit im Geschäftsverkehr gemeint, sondern eine spezifische, für diesen Kontext untypische und unprofessionelle Ausprägung.

Alle in Punkt 1 bis Punkt 3 genannten Sachverhaltselemente ergeben sich aus § 216 StGB (Zuhälterei).

4. Alle Mädchen müssen selbstverständlich mindestens 18 Jahre alt sein. Diese Bestimmung bedarf keiner weiteren Erklärung und ergibt sich aus 214 StGB (Entgeltliche Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen). Darüber hinaus müssen Mädchen zumindest im Escort-Bereich bereits Erfahrung gesammelt haben. Es ist daher untersagt, Mädchen aufzunehmen, die keinerlei Vorerfahrung in der Sexarbeit haben. Diese Regel ergibt sich aus § 215 StGB (Zuführung zur Prostitution).

5. Es ist nach österreichischem Recht verboten, Mädchen anzuwerben, die sich außerhalb Österreichs befinden. Die Bestimmung im Strafgesetzbuch (StGB), die offensichtlich im Widerspruch zur Grundfreiheit des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Europäischen Union steht, untersagt es, ein Mädchen dazu zu bewegen oder zu unterstützen, eine Grenze zu überqueren, um anschließend in Österreich als Sexarbeiterin tätig zu werden. Da es in Wien nur eine Agentur gibt, die ausschließlich österreichische Mädchen vermittelt, wirft dies die Frage auf, wie die anderen Agenturen in dieser Hinsicht operieren! Siehe § 217 StGB, grenzüberschreitender Prostitutionshandel.

Die Aufzählung der Punkte von 1 bis 5 ist nicht abschließend, sondern dient lediglich als Demonstration. Sie befasst sich ausschließlich mit dem Bereich des Kernstrafrechts. Weitere Bestimmungen des Nebenstrafrechts sowie eine systematische Darstellung der Verwaltungsvorschriften wurden hier nicht berücksichtigt. Wir arbeiten jedoch an einer Fortsetzung zu diesem Thema.

Bereits erschienene andere juristische Beiträge zum Prostitutionsrecht:
Mädchen privat zu Hause besuchen
AO Service Werbeverbot
Eskort und die Drogen (SMG Beitrag 1)
SMG Teil 2

Das billig Escortwesen in Wien!

Das billig Escortwesen in Wien!

Das billige Massenabfertigungsgeschäft im Escortwesen in Wien!

90 € pro Stunde, 120 € pro Stunde, 100 € pro Stunde – immer inklusive Anfahrt. Diese Preise haben sich im Escort-Geschäft in Wien etabliert. Wer glaubt, dass diese Preise realistisch sind und man für dieses Geld ein hübsches, junges und zufriedenes Mädchen bekommen kann, irrt sich!

Wenn eine Agentur ein Mädchen für zwischen 90 und 120 € vorbeisendet (inklusive Anfahrtskosten) so klappt dies nur, wenn das Mädchen ausgebeutet wird, das bedeutet Termine wie am Fließband macht und das Mädchen muss den Kunden vor Ort in Bedrängnis bringen, um weitere Zahlungen für zusätzliche Leistungen zu erhalten. Leider erweitrn auch viele Mädchen in einer derartigen Situation ihr Serviceangebot.

In welcher Welt lebt ein Mädchen mit einem Stundenlohn von ca. 50 bis 70 Euro? In einer brutalen Welt der Massenabfertigung. Ein Kunde pro Tag ist undenkbar, das wäre ruinös. Erst ab vier Kunden pro Tag bewegt sich das Mädchen langsam in eine akzeptable Richtung. Ab dem sechsten Kunden ist das untere, schlechte Tagesziel erreicht, und ab acht Terminen beginnt der Tag zu einem guten Tag zu werden. Es fällt nicht schwer festzustellen, dass diese Preise nur möglich sind, wenn das Geschäftsmodell auf die Ausbeutung der Mädchen setzt. Damit wird in diesem Beitrag nicht einmal angenommen, dass das Mädchen so viel abgeben muss. Unter der Annahme, das  Mädchen kann 60 % behalten würden ihr 55 und 65 Euro pro Stunde vor Steuer verbleiben! Für solche Beträge wird es jedenfalls nicht möglich sein, dass ein Mädchen mit einem Lächeln zu einem Treffen mit dir erscheint. Außerdem wird es nicht möglich sein, dass ein Mädchen nur einen Termin pro Tag übernimmt und dennoch genug Geld zum anständigen Leben verdienen kann.