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Diebstahl der Existenzgrundlage durch die Eigenen

Diebstahl der Existenzgrundlage durch die Eigenen

Die Auswirkung des Diebstahls der Kunden durch die Mädchen einer Agentur.

Zuerst sei festgestellt, dass es sich um wenige Ausnahmeerscheinungen handelt. Genau wie in jeder anderen Branche ist auch hier die Person, die stiehlt und die Regeln bricht in der Minderheit. Doch sie existiert genauso hier wie überall.

Als Geschäftsführer einer Begleitagentur im high class Segment wird man gut daran beraten sein, so schnell wie möglich eine Lösung für das Problem mit den wenigen aber empfindlichen Dieben in den eigenen Reihen der Escort Mädchen.

Das Wichtigste neben dem Mädchen ist der Kunde. Sind sie doch beide nur in einem symbiotischen Verhältnis miteinander sich selbst und dem Anderen von Nutzen. Diese beiden Gruppen zusammen zu bringen ist in Wahrheit eine sehr anspruchsvolle, gleichermaßen zeit- als auch geldintensive Arbeit. Es ist immer einfach Kunden zu haben denen man keine Mädchen vermitteln kann. Es ist eventuell nicht ganz so einfach aber dafür noch problematischer wenn man Mädchen hat denen man keine Kunden vermitteln kann. Es gibt noch hunderte weitere problematische Situation in welchen die ganzen Anstrengungen welche man in den Aufbau von Kundenstock und und den Aufbau des Escort Damen Teams kein Ergebnis erzielen werden. Darum gibt es auch keine neuen Begleitagenturen in Wien. Es ist fast unmöglich zur richtigen Zeit in Wien mit den richtigen Leuten zu beginnen in dieser Branche zu arbeiten. Das klappt nicht. Ein Team zu organisieren wird fast immer zum scheitern verurteilt sein. Die Kunden werden der neuen Agentur niemals vertrauen. Daher müssen die Preise drastisch reduziert werden um zumindest irgend welche Kunden zu bekommen. Die reduzierten Preise werden dazu führen dass die Mädchen wohl nur schwer verstehen werden worin der Vorteil liegt gemeinsam mit dieser Agentur zu arbeiten. Nun kann die Agentur ihren Anteil sehr stark reduzieren. Dann wird die Agentur selbst bald keinen Vorteile aus der eigenen Tätigkeit mehr ziehen können. Dennoch es ist die beste Option in dieser Situation und wohl auch die letzte. Doch von nun an geht es Bergab und diese Agentur ist auch schon wieder am Ende.

Die Existenz einer Agentur wie ‚Agentur‘ erscheint fragwürdig. Die Preise sind zu hoch, es sind zu wenige Mädchen verfügbar, und das Management ist zu jung und unerfahren. Trotzdem gibt es sie. Die Agentur hat durch Höhen und Tiefen gelernt, was es bedeutet, einen Escort-Service zu leiten, insbesondere mit sehr jungen Mädchen. Wer hier stiehlt, versteht nicht, wie selten, aber auch wie wichtig solch eine Gemeinschaft ist. Die Agentur ist eine Anlaufstelle für Mädchen, und hier kann man sicher sein, dass bestimmte negative Dinge, die im Milieu oft vorkommen, auf keinen Fall passieren. Daher ist dies eine schützenswerte Institution.

Wenn Mädchen mit einem Kunden ihre privaten Kontaktdaten austauschen und die Kunden von nun an das Mädchen direkt kontaktieren, dann ist dies ein direkter Angriff gegen die Institution dieser Agentur und alles, wofür sie steht.

agentur.xxx ist durch die Mädchen beauftragt!

agentur.xxx ist durch die Mädchen beauftragt!

Sicherheit hat gemeinsam mit Datenschutz, freier Willensbildung und Compliance den obersten Stellenwert.

Protokolle, die wichtige Prozesse im Ablauf genau festgelegt haben, ermöglichen die sofortige Identifizierung von atypischem Verhalten. Wenn ein Protokoll nicht mehr dem tatsächlichen Ablauf entspricht, wird dies unmittelbar sichtbar. Die durch das Protokoll der Agentur vorgeschriebenen Kontrollzeitpunkte können bei einer Abweichung seitens des Kunden oder des Mädchens nicht mehr eingehalten werden, und die Agentur schlägt umgehend Alarm. Die Hauptfunktion von Protokollen besteht daher darin, Abweichungen/atypisches Verhalten für die Agentur erkennbar zu machen. Klare Vorgaben, die nach einer festgestellten Abweichung in Kraft treten, werden nur durch Kontaktaufnahme mit dem Mädchen wieder außer Kraft gesetzt und gewährleisten höchste Sicherheit für jedes einzelne Mädchen bei jedem einzelnen Termin. Wir nehmen das sehr ernst.

Der Kunde als König?!

Die Agentur.xxx bemüht sich immer darum, dass sich jeder Kunde wohlfühlt und dass immer in jeder Situation diesem Respekt entgegengebracht wird. Als Escort-Agentur obliegen uns zahlreiche Aufgaben. Das Betreuen von Kunden durch unsere Terminvermittlung stellt nur einen kleinen Aspekt unserer Gesamttätigkeit dar.

Die Mädchen und deren Bedarf an kompetenter Unterstützung!

Gegenüber einem Mädchen, das eine Zusammenarbeit mit Agentur.xxx anstrebt, treten bei einer Aufnahme durch die Geschäftsführung eine Vielzahl an Sorgfaltspflichten seitens der Agentur in Kraft. Diese Sorgfaltspflichten haben sehr oft mittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit bis hin zur gesellschaftlichen Stellung eines Mädchens.

Informantinnen wie die Aufklärung über potenzielle Risiken, das Offenlegen von Sicherheitsvorschriften, um diesen Risiken zu begegnen, und das Sicherstellen, dass dieses Mädchen aus freien Stücken sich beworben hat.

Wir nehmen sämtliche Sorgfaltspflichten sehr ernst und haben jeden einzelnen Prozess perfektioniert. Dies zeigt sich darin, dass keinerlei Sicherheitsprobleme auftreten, da ein effektives Kontrollsystem und strikte Verhaltensvorgaben für die Agentur keinen Raum lassen für Angriffe gegen eines der Mädchen. Es ist am besten, niemals ein Sicherheitssystem zu benötigen, denn das zeigt, dass es funktioniert. Doch auch wenn es niemals Sicherheitsprobleme gibt, so lohnt es sich, viele Jahre Zeit und Geld in die Sicherheit zu investieren, auch wenn in vielen Jahren nur einmal dieses System benötigt wurde, um einen Täter von einer Tatbegehung gegen ein Mädchen zu stoppen. In diesem Fall hat sich das System bezahlt gemacht. Sicherheit hat keinen Preis. Rechtliche Schwierigkeiten werden durch strikte Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften vermieden. Die gesellschaftliche Stellung der Mädchen erfährt keine Veränderung, da wir die Identität aller unserer Partnerinnen strengstens schützen.

Die Einhaltung der Regeln durch die Kunden – Essentiell für die Sicherheit!

Natürlich sind nicht alle Kunden mit unseren Sicherheitsmaßnahmen vertraut, insbesondere mit jenen, die nicht sofort offensichtlich oder intuitiv verständlich sind. Dennoch bemühen wir uns, unsere Kunden, insbesondere hinsichtlich der wichtigsten Schutzmaßnahmen, aufzuklären. Mit der Zeit werden unsere Kunden verstehen, was im Umgang mit einem Escort-Mädchen wesentlich ist. Jedenfalls hat der Kunde die Verpflichtung, keine Gewalt und keine Form von Zwang gegenüber dem Mädchen anzuwenden. Nicht einmal das Überreden zu Handlungen oder respektloses Verhalten ist gegenüber einem Mädchen, welches der Escort-Tätigkeit nachgeht, akzeptabel. Mädchen, die dieser Tätigkeit nachgehen, benötigen besonderen Schutz, und dies ist anzuerkennen.

Ein System ohne Platz für Regelbruch gewährleistet die Sicherheit.

Unabhängig vom Wissensstand des Kunden ist es jedoch niemals zulässig, von den festgelegten Protokollen und Regeln abzuweichen, die zur Umsetzung der Interessen der Mädchen dienen. Jegliche Abweichungen oder fortgesetzte Regelverstöße, selbst nach wiederholter Aufklärung und Warnung, sind strikt untersagt. Abweichungen im Verhalten von den durch die Agentur festgesetzten Abläufen gelten als atypisches Verhalten. Der Großteil der Abweichungen führt im Fall einer Feststellung zu keinerlei Konsequenzen. Diese Abweichungen sind daher zulässig, jedoch helfen sie der Agentur dabei, einen Kunden besser einzuordnen. Jene Abweichungen, die einen Angriff gegen die körperliche Unversehrtheit oder das Vermögen vermuten lassen, führen zu Abläufen, die jedoch niemals mit Gewalt enden. Unsere Abläufe sehen Kontaktaufnahmen und Verständigung der Geschäftsführung in einem solchen Fall vor. Ohne gewisse Protokolle, die Abläufe genau festlegen, könnte die Agentur Sicherheitsrisiken nicht mehr verlässlich erkennen, da diese sich für die Agentur entweder nicht oder nur als konsequenzlose Abweichungen ohne besondere Merkmale darstellen. Ein Übergriff gegen ein Mädchen könnte ohne das jeweilige Protokoll dem leitenden Agenten genauso erscheinen wie eine Verlängerung des Termins. Darum hat die Agentur die Protokolle entwickelt. Im Rahmen unserer Modellentwicklung wird die Agentur diese Protokolle und vieles mehr kostenlos zugänglich machen.

Manche Grundprinzipien, welche wichtige  Schutzzwecke darstellen, werden oft missachtet.

Die Prinzipien, die oft  in Frage zu stehen scheinen, sind Anonymität / Schutz der personenbezogenen Daten sowie die strenge Geschäftsprinzip was nicht anderes bedeutet, als das geschäftliche und private Angelegenheiten in der Escort-Branche niemals vermischt werden dürfen. Diese Prinzipien müssen als hervorzuhebende Beispiele sowohl für die Agentur als auch für die Kunden gelten.

Die Prinzipien, die oft in Frage zu stehen scheinen, sind Anonymität und der Schutz der personenbezogenen Daten sowie das strenge Geschäftsprinzip, was nichts anderes bedeutet, als dass geschäftliche und private Angelegenheiten in der Escort-Branche niemals vermischt werden dürfen. Diese Prinzipien müssen als hervorzuhebende Beispiele sowohl für die Agentur als auch für die Kunden gelten.

Es ist ausgeschlossen, dass ein Mädchen ihre Identität preisgeben muss oder sich dazu verleiten lässt. Ein Mädchen soll sich weiterhin sicher fühlen können. Hierzu gehört ganz besonders, dass sie ein Privatleben hat, in dem sie absolut frei von dem Escort-Job ist. Das bedeutet, sie wird nicht kontaktiert oder gar aufgesucht von Personen, die sie aus dem Escort-Job kennt. Dies gilt für jeden Kunden genauso wie für die Agentur. Auch wir können nicht einfach ein Mädchen kontaktieren. Hierfür gibt es klare Zeiten, die im Vorfeld mit dem Mädchen vereinbart wurden. Ein Mädchen kann seine Zeit in dieser Branche auch so überstehen, dass es nach einiger Zeit diese Phase hinter sich lässt und unbeschadet einen neuen Lebensabschnitt beginnt. Damit das überhaupt möglich ist, sind unterschiedliche Voraussetzungen wie Ausbildung, familiäre Herkunft und anderes wichtig. Jedoch ist auch von großer Bedeutung ein intaktes Privatleben. Ein Mädchen wird nicht diesen Job hinter sich lassen können, wenn der Job sie bereits ins Privatleben hineinverfolgt hat und dieses mit ihm vermengt ist. Dies ist keine gute Situation und kann dazu führen, dass ein Mädchen bei dem natürlichen Prozess, sich weiterzuentwickeln, gehindert wird und nicht mehr wie geplant etwas Neues versucht. Daher ist das Geheimhalten der Identität und das Abmahnen von Kunden, die Mädchen dazu überreden, private Kontaktinformationen zu übergeben, ein wichtiger Bestandteil unserer Aufgabenstellung.

Juristische korrekt. Sind wir die Einzigen?

  Alle Abläufe welche wir entwickelt haben um unserer Aufgabe gerecht zu werden, haben unsere Anwälte und unser Geschäftsführer, der über juristische Expertise verfügt, zu 100% rechtskonform gestaltet. Sämtliche Vorgangsweisen werden regelmäßig einem Stresstest unterzogen und laufend auf Compliance überprüft. 

Compliance im Escortwesen

Compliance im Escortwesen

Welche Schwierigkeiten stehen im Raum beim Betreiben einer Escort Agentur in Wien, und wie wird bei agentur.xxx Compliance gelebt?

Agentur.xxx wird von einem österreichischen Juristen geleitet. Wir nehmen unsere Aufgabe ernst. In dieser Agentur werden die Gesetze und Verwaltungsvorschriften bewusst befolgt und diese Regelungen sind eingebunden in unsere selbst auferlegte Unternehmence Complience. Die Geschäftsführung gibt mit diesem Beitrag einen exklusiven Einblick in die rechtliche Situation des Escortwesens in Wien und zeigt auf, warum es so gefährlich sein kann, eine Begleitagentur zu betreiben, wenn man nicht genau mit den einschlägigen Gesetzen vertraut ist.

Das Besondere im Escortwesen liegt darin, dass eine Vielzahl von Handlungen, die normalerweise in der Geschäftswelt und im Arbeitsalltag üblich sind, plötzlich nicht nur untersagt, sondern mit Strafe bedrohtes Verhalten bedeuten würden. Regulierungen des Escort Wesend sind zu weitreichenden Teilen im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Somit ist das Escortwesen einer der seltenen Bereiche, des öffentlichen Wirtschaftsrechts, in welches durch strafrechtliche Bestimmungen das Verhalten der Geschäftsführer / Inhaber untersagt und gesollt wird. Die Verhaltensweisen, die hier Straftaten darstellen, wären zum Beispiel in einer Anwaltskanzlei im Umgang mit Assistenten übliche Gepflogenheiten und würden keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen. Wie etwa die folgende kurzw demonstrative Darstellung zeigt.

1. Es ist daher untersagt, den Mädchen Weisungen zu erteilen. Das bedeutet, dass keinerlei subversiver Zwang gegenüber den Mädchen ausgeübt werden darf. Konsequenterweise ist es untersagt Mädchens einzuteilen wann sie verfügbar sein werden.

2. Was in jedem anderen Geschäftsverhältniss üblich ist, stellt im Escort eine Straftat dar. Es ist untersagt, ein Mädchen auszunutzen. Der Gesetzgeber definiert nicht präzise, was es konkret bedeutet, jemanden auszunutzen. Dennoch muss die Frage, ob ein Fall von Ausnutzung vorliegt, immer auch unter Einbeziehung der finanziellen Situation eines Mädchens geklärt werden.

Entgegen der falsch verbreiteten Meinung, der Tatbestand der Ausnutzung beziehe sich aber nicht nur auf finanzielle Aspekte (vorherschende Teilungsvereinbarung der Einnahmen des Mädchens, zwischen Betreiber und Mädchen) und keinesfalls ausschließlich auf die gewählte Teilungsvereinbarung. Es muss vielmehr die gesamte Situation einer Sex Arbeiterin betrachtet werden, um des Aspekt des Ausnutzens bewerten zu können. Das Gesetz enthält nirgendwo eine Einschränkung der Betrachtung auf die Teilungsvereinbarung. Eine Betrachtung eines Sachverhalts nur unter diesem Aspekt ist unzureichend und verhindert eine umfassende Beweiserhebung und in weiterer folge ein faires Urteil darüber ob eine Sexarbeiterinnen ausgenützt wurde oder nicht. Ein starrer Blick auf die Teilungsvereinbarung alleine entspricht auch nicht dem Schutzzweck der Norm des § 216 StGB und begünstigt schlechte arbeitsbedingung für Sexarbeiterinnen.

Die Rechtsprechung über die Teilungsvereinbarung bestätigt dies, da keine einheitliche Rechtsprechung, sondern Einzelfallgerechtigkeit vorherrscht. Es bestht daher keine klare Vorgabe zu der Teilungsvereinbarung. Wer hier nur Rechtsunsicherheit erkennt, der versteht nicht worum es wirklich geht. Fortsetzung hierzu folgt.

3. Es ist rechtlich nicht zulässig, ein Mädchen in ein Abhängigkeitsverhältnis zu bringen und dort zu halten. Auf den ersten Blick mag dieses Tatbestandselement ungewöhnlich erscheinen, da in jeder dauerhaften Geschäftsbeziehung, ebenso wie in jedem Arbeitsverhältnis (hier nur beispielhaft aufgeführt, da tatsächlich keine Arbeitsverhältnisse vorliegen), ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis besteht. Oft ist dieses sogar sehr ausgeprägt und dominiert die Tätigkeit inhärent. Im vorliegenden Kontext ist jedoch nicht die übliche Art der Abhängigkeit im Geschäftsverkehr gemeint, sondern eine spezifische, für diesen Kontext untypische und unprofessionelle Ausprägung.

Alle in Punkt 1 bis Punkt 3 genannten Sachverhaltselemente ergeben sich aus § 216 StGB (Zuhälterei).

4. Alle Mädchen müssen selbstverständlich mindestens 18 Jahre alt sein. Diese Bestimmung bedarf keiner weiteren Erklärung und ergibt sich aus 214 StGB (Entgeltliche Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen). Darüber hinaus müssen Mädchen zumindest im Escort-Bereich bereits Erfahrung gesammelt haben. Es ist daher untersagt, Mädchen aufzunehmen, die keinerlei Vorerfahrung in der Sexarbeit haben. Diese Regel ergibt sich aus § 215 StGB (Zuführung zur Prostitution).

5. Es ist nach österreichischem Recht verboten, Mädchen anzuwerben, die sich außerhalb Österreichs befinden. Die Bestimmung im Strafgesetzbuch (StGB), die offensichtlich im Widerspruch zur Grundfreiheit des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Europäischen Union steht, untersagt es, ein Mädchen dazu zu bewegen oder zu unterstützen, eine Grenze zu überqueren, um anschließend in Österreich als Sexarbeiterin tätig zu werden. Da es in Wien nur eine Agentur gibt, die ausschließlich österreichische Mädchen vermittelt, wirft dies die Frage auf, wie die anderen Agenturen in dieser Hinsicht operieren! Siehe § 217 StGB, grenzüberschreitender Prostitutionshandel.

Die Aufzählung der Punkte von 1 bis 5 ist nicht abschließend, sondern dient lediglich als Demonstration. Sie befasst sich ausschließlich mit dem Bereich des Kernstrafrechts. Weitere Bestimmungen des Nebenstrafrechts sowie eine systematische Darstellung der Verwaltungsvorschriften wurden hier nicht berücksichtigt. Wir arbeiten jedoch an einer Fortsetzung zu diesem Thema.

Bereits erschienene andere juristische Beiträge zum Prostitutionsrecht:
Mädchen privat zu Hause besuchen
AO Service Werbeverbot
Eskort und die Drogen (SMG Beitrag 1)
SMG Teil 2

Kenner des Außergewöhnlichen!

Kenner des Außergewöhnlichen!

Ist es das Alltägliche, das was die Masse bewegt, ist es das, was unsere Kunden von uns erwarten? Sind es die Banalitäten, die Unpersönlichkeit ausstrahlende Mimik eines Mädchens, welches überarbeitet und unterbezahlt bei dir anklopft. Oder ist der Auftrag, welchen wir uns zutrauten zu übernehmen, jener, welcher der besonderen Art ist. Einzigartig und so komplex, dass keine andere Agentur diesen annehmen kann. Wir haben die Ehre, den besten, schönsten, jüngsten und charakterlich einprägsamsten Mädchen, welche aus Österreich stammen, einen Platz zu schaffen, welcher ihren Anforderungen gerecht wird. Wir leben diese Passion, haben ein sehr kleines Team, wenige Buchungen, doch das ist nicht das, was zählt. Für uns zählt nur das Privileg, nicht in der Massenabfertigung eine Funktion zu übernehmen, sondern täglich nach höchster Qualität zu streben und diese in der individuellen seltenen Schönheit unserer Mädchen gefunden zu haben.

Die Obsession der agentur.xxx liegt in erster Linie bei jedem einzelnen Mädchen und erst in zweiter Linie bei jedem Kunden. Wir dachten uns, warum sollten wir uns darauf konzentrieren, dass unsere Kunden glücklich sind, wenn wir uns darauf konzentrieren können, dass die Mädchen glücklich sind? Wir sind davon überzeugt, dass durch diese Priorisierung es schlussendlich die zufriedensten Kunden bei der agentur.xxx gibt. Bisher kann jeder sehen, dass wir etwas Außergewöhnliches geschaffen haben.

Natürlich könnte die agentur.xxx, wie die anderen Begleitagenturen, alles tun, um immer pünktlich zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, könnten wir unsere Fahrer terrorisieren und unsere Mädchen unter Druck setzen, damit sie noch ein paar Minuten schneller fertig werden. Wir könnten Termine am Fließband vergeben und ein Mädchen direkt von einem Kunden zum nächsten bringen, ohne eine Pause zu planen. Dann würden als erstes die guten Mädchen bei uns aufhören, weil sie sich das nicht gefallen lassen. Die Mädchen, die dann noch bleiben würden, würden sich von Termin zu Termin hetzen und wer würde am Ende die Folgen dieser fehlgeleiteten Unternehmensstrategie bezahlen?

Die Kunden!

Denn bei solch einem Umgang mit den Mädchen würden nur die schlechteren Mädchen bei uns bleiben und diese würden genervt und überarbeitet bei unseren Kunden erscheinen. Das ist genau das, was jeder Kunde auch bei jeder anderen Begleitagentur bekommen kann. Die agentur.xxx vermittelt ausschließlich Mädchen, die exklusiv bei der agentur.xxx sind und die unserem hohen Standard entsprechen.

Wir wissen nicht immer auf die Minute genau, wann unsere Mädchen bei einem Termin erscheinen, und manchmal haben sie auch etwas Verspätung, denn sie können Pausen machen, wann immer sie wollen, ohne jegliche Probleme. Doch wenn Sie mit einem unserer Mädchen verabredet sind, erscheinen sie.

Wir wissen nicht, wer morgen verfügbar sein wird, da jedes Mädchen Tag für Tag selbst entscheiden darf, ob es Termine annehmen möchte. Jedoch, was wir wissen ist, dass die Mädchen, die verfügbar sind, auch wirklich Lust haben, dich zu treffen, sich auch freuen, dich zu sehen, sogar mit einem Lächeln auftauchen werden und das ist für uns der wichtigste Punkt, den es vor einem vereinbarten Termin zu wissen gibt.

Escort und die Drogen

Escort und die Drogen

Unsere Mission!

Es ist einer der obersten Grundsätze der agentur.xxx, dass wir Suchtmittel kategorisch ablehnen. Die Geschäftsführung der agentur.xxx hat keinerlei Berührungspunkte mit Suchtmitteln. Wir haben keine Suchtmittel, wir kennen niemanden, der welche hat und wir nehmen keine Personen in unseren Kreis auf, die mit Suchtmitteln in Berührung kommen. Das einzige Geschäft, dem wir uns verschrieben haben, ist die Vermittlung von einzigartigen und angenehmen Stunden mit einheimischen Escort Wien Mädchen.

Wir bitten daher alle Personen, die glauben, über eine Escort-Agentur an Rauschgift gelangen zu können, von derartigen Anfragen an uns abzusehen. Wir sind mit Sicherheit die falschen Ansprechpartner. agentur.xxx ist der festen Überzeugung, dass der Konsum von Suchtmitteln Existenzen ruiniert. Wir wollen versuchen, im Kleinen und im Rahmen unserer Möglichkeiten die Welt ein wenig besser zu machen und unseren Beitrag im Kampf gegen Suchterkrankungen zu leisten.

Es ist sicher nicht unsere Aufgabe, darauf zu achten, was unsere Kunden in ihrer Freizeit gerne tun. Es geht uns nichts an, welchen Hobbys unsere Kunden nachgehen. Aber wir wollen nicht, dass unsere Mädchen von einem Kunden Suchtmittel angeboten bekommen. Wir merken es sofort wenn eines unserer Mädchen nach einem Date unter Drogen steht. Wir werden Kunden, die unsere Mädchen mit Drogen versorgen, von unserer Agentur ausschließen und behalten uns rechtliche Schritte vor. Die Gesundheit unserer Mädchen ist uns sehr wichtig.

Wir wissen, dass der allergrößte Teil unserer Kunden sowieso kein Suchtgift konsumiert oder der kleine Teil der Konsumenten unseren Mädchen kein Suchtgift überlässt und daher richtet sich dieser Beitrag nur an den ganz kleinen Rest von Kunden.

Hilfe bei Suchtproblemen!

Auch die agentur.xxx ist der Meinung, dass der Konsum von Suchtmitteln schnell Krankheitswert erreichen und zu einer so genannten Suchterkrankung führen kann. Alle Hilfseinrichtungen gemäß § 15 Suchtmittelgesetz sind beim Bundesministerium für Soziales und Gesundheit gelistet. Personen, die den Konsum einer oder mehrerer Substanzen nicht mehr alleine in den Griff bekommen, können sich anonym an diese Einrichtungen wenden.

Die Organisation NA (Narcoticus Anonymus) aber auch die AA (Anonymen Alkoholiker) hat Selbsthilfegruppen auf der ganzen Welt. Auch in Wien gibt es mehrere Gruppen, die sich regelmäßig treffen. Es lohnt sich sehr sich zu überwinden und dort hin zu gehen, denn alle Personen welche dot sitzen haben genau das gleiche durchgemacht und sind auf dem richtigrn Weg, das giebt große Hofnung.

In allen größeren Städten gibt es private Einrichtungen für Drogenabhängige, die über das nötige Kleingeld verfügen, wie z.B. Betty Ford.

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Strafrechtliche Konsequenzen – ein kurzer Exkurs!

Es ist auch keineswegs ein Kavaliersdelikt, einem Escort-Mädchen Suchtgift – insbesondere größere Mengen – sowie im schlimmsten Fall „harte“ Drogen anzubieten. Noch weniger ist es verbindlich, was ein Mädchen, das zunächst in den Zustand der Berauschung versetzt wurde, in diesem verspricht oder unterlässt einzufordern. Solche Verhaltensweisen ziehenn einen ganzen Rattenschwanz an Straftatbeständen hinter sich her. Lesen Sie mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen.