Mädchen abzuwerben ist eine Strategie der Unfähigsten.
In jedem Geschäftsfeld gibt es goldene Regeln, die eine lange Tradition haben. Die Mehrheit der aktiv am Markt teilnehmenden Personen hält sich an diese Regeln, da sie ein Garant für das friedliche Miteinander von Konkurrenten und Partnern darstellen. Ein friedlicher Umgang ist essenziell, und Konflikte bzw. Krieg sind immer schlecht für das Geschäft.
Wer erfolgreich werden möchte im Leben, wird niemals danach trachten, einen Anderen zum Verlierer zu machen.
Aus Sicht des Verfassers ist die goldene Regel im Rotlichtmilieu „Das Verbot, Mädchen anderer Betreiber abzuwerben“, die bereits eine Partnerschaft mit einem Betreiber eingegangen sind.*
Natürlich ist es jeder Sexarbeiterin freigestellt, eine bestehende Partnerschaft aus eigenem Antrieb, also frei von Einflussnahme Dritter mit Vorsatz, die Geschäftsbeziehung zu stören oder sogar zu zerstören, zu beenden.
Das Einwirken eines „Betreibers“ in eine fremde Geschäftsbeziehung, um selbst zu profitieren, indem er etwas, das intakt ist, schlechtmacht, ist – abgesehen vom Bruch der goldenen Regel – ein Armutszeugnis. So jemand gibt offen dadurch bekannt, dass er nicht das Zeug hat, sein eigenes Geschäft zu führen. Mehr als durch die Zerstörung, was andere aufgebaut haben, es zu versuchen, zumindest einen kleinen Moment sich selbst erfolgreich zu fühlen, wird nie dabei herauskommen. Einer, der zu inkompetent ist, um selbst eine Idee und Strategie zu haben, der kann ja nur stehlen und betrügen. Wer will so jemandem überhaupt kennen? So ein Charakter ist kein Unternehmer, sondern nach wie vor nur ein kleiner Krimineller ohne Fantasie. Wer ihm folgt, der urteilt dadurch über sich selbst noch viel vernichtender, als es das Verhalten des Menschen ohne Ehre und Respekt über ihn selbst tut.
Mädchen von einem gesunden Betrieb abzuwerben ist fast nicht möglich. Es sei denn, es geschieht durch das Verbreiten von Lügen, und diese haben fast immer unrealistische Verdienstmöglichkeiten zum Inhalt. Derartige Betreiber würden alles tun – ganz egal, ob dadurch dem Mädchen Schaden zugefügt wird –, um sie anzuwerben, was heftiges Lügen mit dem einzigen Ziel beinhaltet, sie so weit zu manipulieren, bis sie sich abwerben lässt.
Jeder, der so agiert, ist spätestens zwölf Monate später ein Niemand – oder war es immer schon gewesen.
Nur die Agentur darf zum Thema Verdienst der Partnerinnen große Beträge nennen und dennoch ehrlich bleiben.
Der Tag, an dem es nicht mehr möglich ist, ehrlich und aufrichtig in der Sexindustrie zu überleben, ist der Tag, an dem die aktuelle Geschäftsführung ihre Tätigkeit in dieser Industrie beendet.
Dann sind alle wieder gleich und eine Besonderheit weniger die hier noch hervorsticht.
* Im österreichischen Zivilrecht stellt das vorsätzliche Einwirken eines Dritten auf ein bestehendes oder vorvertragliches Schuldverhältnis mit dem Ziel, die Erfüllung der Forderung zu vereiteln, eine deliktische Handlung dar. Ein solches Verhalten wird sehr oft unter den Tatbestand der sittenwidrigen Schädigung gemäß § 1295 Abs. 2 ABGB fallen, insbesondere wenn der Dritte bewusst und gezielt die Vertragserfüllung verhindert oder wenn auch nur erschwert.