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Was ist während einer Buchung möglich?

Was ist während einer Buchung möglich?

Was ist während einer Buchung möglich?

“Ist jede Art von Buchung möglich?”
“Welcher Ablauf ist noch ein denkbarer?”
“Wo liegen die Limits der Beteiligten?”

Das sind die Fragen welche zum Altag eines Mädchens oder eines Booking Agents gehören.

Natürlich ist die Eingrenzung dessen, was möglich ist, von jedem Mädchen in ihrem Profil vorgenommen worden. Es gibt Pakete und es gibt Extras. Daraus lässt sich schon mal viel an Erkenntnis gewinnen, hinblicklich der Frage, was möglich ist und was nicht möglich ist.
Doch das Leben ist vielfältig und nicht alle wahrscheinlich endlosen Variationen und Wünsche, die es geben kann, können durch die Angaben in einem Profil das wie eine Schablone wirken soll berücksichtigt werden.

Daher, wenn die Frage wieder mal kommt, wie so oft gestellt wird, ob etwas möglich ist, so sei vorweg Folgendes dazu gesagt.

Es gibt Dinge, die werden niemals möglich sein. Gewalt gegen Frauen. Illegale Handlungen. Dinge, die mit Drogen zusammenhängen und auch nicht Möglich sind alle rechtswidrigen Handlungswünsche. Ganz besonders dann ist etwas nicht möglich, wenn dafür keine faire Bezahlung mehr geboten wird.

Die Ausbeutung, also die unangemessene Bezahlung des Mädchens, ist bei einer Buchung auf keinen Fall möglich. Kein Mädchen macht sich für eine geringere Bezahlung bereit, als die Beträge, die sie selbst festgelegt hat. Dem Profil jedes Mädchens auf agentur.xxx sind die Preise des Mädchens zu entnehmen.

Kein Mädchen lässt sich für einen geringeren Preis buchen als den, den sie auf ihrem Profil für die Buchung angegeben hat. Insbesondere werden keine Extras oder ausgefallenen Wünsche zum Preis der Standardleistungen oder zu einem noch niedrigeren Preis akzeptiert.
Manche, die bei agentur.xxx Anfragen stellen, stellen sich das zwar so vor, aber egal, wie oft jemand fragt, dadurch wird diese Einstellung weder intelligenter noch richtig. Jeder, der einen Job hat, sollte das einmal auf sich selbst beziehen. Wenn jemand kommt und ernsthaft eine Leistung beanspruchen möchte, dabei aber überzeugt einen viel geringeren Preis als den üblichen anbietet – wie würde eine solche Person wohl in anderen Berufsgruppen empfangen und behandelt werden?

Nachdem dies nun klargestellt ist, soll im Umkehrschluss auch dargelegt werden, dass ein Wunsch möglicherweise erfüllt werden kann, wenn ein Kunde bereit ist, dafür mehr zu bezahlen und seine Wünsche nicht unter die oben genannten Ausschlusskriterien fallen. Zum Beispiel ist es nicht grundsätzlich unmöglich, eine Buchung um 7 Uhr früh unter der Woche zu tätigen, jedoch auch nicht ohne Weiteres möglich. Ohne Aufpreis für den Aufwand, den ein Mädchen hat, um sich zu dieser Uhrzeit bereit zu machen, kann eine solche Anfrage nicht realisiert werden.
Ohne Berücksichtigung der zusätzlichen Fahrtkosten, die anders organisiert werden müssen, da um diese Uhrzeit keiner der üblichen Fahrer verfügbar ist. Ganz zu schweigen von dem Agenten, der extra in Bereitschaft gehen muss und während der gesamten Buchung über die Situation außerhalb seiner üblichen Arbeitszeiten wacht. Viele Personen bereiten sich speziell für und auf diese Buchung mit vollem Einsatz vor. Ist dieser Ablauf unmöglich? Nein, es ist möglich, aber es kostet einfach mehr. Dieses Beispiel lässt sich mit einem oder allen Bestandteilen auf nahezu alle außergewöhnlichen Anfragen übertragen.

Daher, wenn Sie fragen wollen, ob etwas möglich ist, fragen Sie sich zuerst, würden Sie hierfür auch fair bezahlen wollen? Wenn das der Fall ist, ist fast alles möglich.

Wir als Agentur vermitteln laufend Termine und wir haben daher ein sehr gutes Gefühl dafür ob ein Angebot fair und interessant ist auch da wir  unsere Partnerinnen auch persönlich und gut kennen. Wenn ein Kunde bereit ist mehr zu bezahlen, so leiten wir den Vorschlag ab dem Moment in dem eine faire Bezahlung zugesagt wurde sofort an das gewünschte Mädchen weiter.
Das Mädchen hat natürlich die Freiheit selbst zu Entscheiden, aber wir wissen, ab einer gewissen Mehrbezahlung wird eventuell auch das interessant, was eigentlich nicht möglich ist.

Offene Getränken bei einem Treffen!

Offene Getränken bei einem Treffen!

Leider müssen wir auch offene Getränke als Sicherheitsrisiko einstufen!

Sicherheit hat oberste Priorität, insbesondere in Branchen mit direktem Menschenkontakt, wie dies bei Escort-Services der Fall ist. Escort Wien misst der Sicherheit und dem Wohlbefinden seiner Partnerinnen große Bedeutung bei. Deshalb wurde eine Geschäftsphilosophie entwickelt, die speziell darauf ausgerichtet ist, Sicherheit bei Buchungen zu garantieren. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Philosophie ist der Umgang mit Getränken bei Treffen zwischen Escort-Damen und ihren Kunden.

Es gilt eine unumstößliche Regel, dass unsere Partnerinnen niemals Getränke aus bereits geöffneten Behältern annehmen dürfen. Die Gründe hierfür sind vielfältig, doch drehen sie sich alle um das zentrale Thema der Sicherheit. Offene Behälter bergen das Risiko von Kontaminationen oder Manipulationen, die die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen gefährden könnten. Daher gibt es die strikte Anweisung, ausschließlich Getränke in geschlossenem Zustand anzunehmen, sei es eine ungeöffnete Flasche oder Dose.

Zusätzlich zu dieser Vorsichtsmaßnahme wird den Escort-Damen empfohlen, eigene Gläser oder Trinkbehälter zu Treffen mitzubringen. Dies dient als zusätzliche Schutzmaßnahme, da die Verwendung von Gläsern oder Bechern, die bereits vor Ort vorhanden sind, unabhängig davon, ob es sich um eine Hotelbar, eine private Wohnung oder einen anderen Ort handelt, ein weiteres Risiko darstellen könnte.

Diese Philosophie spiegelt das Engagement von Escort Wien für die Sicherheit seiner Partnerinnen wider. Die Sicherheit bei Buchungen, für die Mädchen und allgemein innerhalb der Agentur hat oberste Priorität. Es handelt sich hierbei nicht nur um einfache Richtlinien, sondern um einen grundlegenden Bestandteil der Unternehmenskultur, der das Vertrauen zwischen den Escort-Damen, der Agentur und den Kunden stärkt. Ziel ist es, eine sichere und vertrauensvolle Umgebung zu schaffen, in der sich alle Beteiligten wohl und geschützt fühlen können.

Agentur.xxx – Unser Standpunkt zu Drogen und Suchtmitteln

Agentur.xxx – Unser Standpunkt zu Drogen und Suchtmitteln

Agentur.xxx sagt entschieden NEIN zu Drogen! Es ist unsere Aufgabe den Mädchen, die uns vertrauen, Sicherheit und Schutz zu geben. Was könnte wichtiger sein als der Schutz vor Personen die Suchtgift anbieten / überlassen!

Dieser Teil 2 unserer Beiträge zum Thema Suchtgift beschäftigt sich mit den rein rechtlichen Aspekten. Der Teil 1 zum Thema Suchtgift geht hingegen mehr auf die Ebene der Betroffenen und die Auswirkungen auf die Szene ein.

Sowohl der Verkauf, als auch die Weitergabe von Suchtmitteln ist kein Kavaliersdelikt, sondern – insbesondere bei den “harten Drogen” – ein No-Go und ein Verstoß zieht ernste rechtliche Konsequenzen nach sich.

Zwar ist die Nachfrageseite (Konsumenten) seit geraumer Zeit zunehmend der Tendenz unterworfen, nicht mehr strafrechtlich verfolgt zu werden. Dies gilt jedoch keineswegs für die Anbieterseite (Betäubungsmittelhandel, Betäubungsmittelabgabe). Zwar gibt es eine ganze Reihe an Qualifizierungen und Privilegierungen, die im Laufe der Zeit in die einschlägigen Bestimmungen des SMG eingeflossen sind. Die §§ 27 Abs. 1, bis Abs. 2a bis Abs. 5 SMG und ganz besonders der in § 28a SMG geregelte Handel in großem Ausmaß sind jedoch allesamt keine Vergehen, sondern überwiegend Verbrechen. Ein Verbrechen ist demnach eine Straftat, die im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bedroht ist. Ein als Verbrechen zu qualifizierendes Delikt wird von der Exekutive sehr ernst genommen und endet in den seltensten Fällen mit einer außergerichtlichen Zurücklegung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft, sondern führt meist zu einer Hauptverhandlung. In solchen Hauptverhandlungen, insbesondere wegen Verbrechen des Suchtmittelhandels (SMG), werden regelmäßig zumindest Vorstrafen, aber auch Freiheitsstrafen verhängt.

agentur.xxx hat sich bereits in anderen Beiträgen zum Thema Suchtmittel geäußert. Wir sind davon überzeugt, dass die Mehrzahl der illegalen Suchtmittel existenzvernichtend sind. Zu beachten ist vorwiegend, dass der Gesetzgeber bereits bei Überschreiten der Grenzmenge nach der Suchtgift-Grenzmengenverordnung (SGV) eine empfindliche Freiheitsstrafe vorsieht, da § 28a Abs. 1 SMG erst dann zur Anwendung kommt, wenn die Grenzmenge der jeweiligen Substanz um diese Menge nach der SGV durch die aufgelisteten Tathandlungen, wie etwa den Verkauf, überschritten wird. Wir unternehmen immer alles in unserer Macht Stehende, um ein Abgleiten einer unserer Vertragspartnerinnen in die Sucht zu verhindern. Wir sind auf diese Thematik sensibilisiert und erkennen die Anzeichen einer Suchtmittelintoxikation früher als andere.

Escort und die Drogen

Escort und die Drogen

Zu unserer Mission!

Es ist einer der obersten Grundsätze der agentur.xxx, dass wir Suchtmittel kategorisch ablehnen. Die Geschäftsführung der agentur.xxx hat keinerlei Berührungspunkte mit Suchtmitteln. Wir haben keine Suchtmittel, wir kennen niemanden, der welche hat und wir nehmen keine Personen in unseren Kreis auf, die mit Suchtmitteln in Berührung kommen. Das einzige Geschäft, dem wir uns verschrieben haben, ist die Vermittlung von einzigartigen und angenehmen Stunden mit einheimischen Escort Wien Mädchen.

Wir bitten daher alle Personen, die glauben über eine Escort-Agentur an Rauschgift gelangen zu können, von derartigen Anfragen an uns abzusehen. Wir sind mit Sicherheit die falschen Ansprechpartner. agentur.xxx ist der festen Überzeugung, dass der Konsum von Suchtmitteln Existenzen ruiniert. Wir versuchen im Kleinen und im Rahmen unserer Möglichkeiten die Welt ein wenig besser zu machen. Unser Ziel ist es unseren Beitrag im Kampf gegen Suchterkrankungen zu leisten. Insbesondere setzen wir uns dafür ein, dass die über agentur.xxx vermittelten Mädchen so gut wie möglich vor den Gefahren von Suchtmitteln geschützt sind, die in Wien allgegenwärtig sind.

Es ist sicher nicht unsere Aufgabe darauf zu achten was unsere Kunden in ihrer Freizeit gerne tun. Es geht uns nichts an, welchen Hobbys unsere Kunden nachgehen. Aber wir wollen nicht, dass unsere Mädchen von einem Kunden Suchtmittel angeboten bekommen. Wir merken es sofort wenn eines unserer Mädchen nach einem Date unter Drogen steht. Wir werden Personen, welche versuchen eines unserer Mädchen mit Drogen zu versorgen, von unserer Agentur ausschließen und behalten uns rechtliche Schritte vor. Die Gesundheit unserer Mädchen ist uns sehr wichtig.

Wir wissen, dass der allergrößte Teil unserer Kunden sowieso kein Suchtgift konsumiert oder der kleine Teil der Konsumenten unseren Mädchen kein Suchtgift überlässt und daher richtet sich dieser Beitrag nur an einen ganz kleinen Anteil von Kunden.

Hilfe bei Suchtproblemen!

Auch die agentur.xxx ist der Meinung, dass der Konsum von Suchtmitteln schnell Krankheitswert erreicht und zu einer so genannten Suchterkrankung führen kann. Alle Hilfseinrichtungen gemäß § 15 Suchtmittelgesetz sind beim Bundesministerium für Soziales und Gesundheit gelistet. Personen, die den Konsum einer oder mehrerer Substanzen nicht mehr alleine in den Griff bekommen, können sich anonym an diese Einrichtungen wenden.

Die Organisation NA (Narcoticus Anonymus) aber auch die AA (Anonymen Alkoholiker) hat Selbsthilfegruppen auf der ganzen Welt. Auch in Wien gibt es mehrere Gruppen, die sich regelmäßig treffen. Es lohnt sich sehr sich zu überwinden und dort hinzugehen, denn alle Personen, welche dort sitzen, haben genau das gleiche durchgemacht und sind auf dem richtigen Weg, das gibt große Hoffnung und zeigt, dass man in seiner Situation nicht alleine ist.

In allen größeren Städten gibt es private Einrichtungen für Drogenabhängige, die über das nötige Kleingeld verfügen, wie z.B. Betty Ford.

Strafrechtliche Konsequenzen – ein kurzer Exkurs!

Es ist auch keineswegs ein Kavaliersdelikt, einem Escort-Mädchen Suchtgift – insbesondere größere Mengen – sowie im schlimmsten Fall “harte” Drogen anzubieten. Solche Verhaltensweisen ziehen einen ganzen Rattenschwanz an Straftatbeständen wie z.b. § 28a SMG und viele andere hinter sich her. Lesen Sie mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen.