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Mädchen abzuwerben ist die Strategie der Unfähigen!

Mädchen abzuwerben ist die Strategie der Unfähigen!

Mädchen abzuwerben ist eine Strategie der Unfähigsten der Szene.

In jedem Geschäftsfeld gibt es goldene Regeln, die eine lange Tradition haben. Die Mehrheit der aktiv am Markt teilnehmenden Personen hält sich an diese Regeln, da sie ein Garant für das friedliche Miteinander unter Konkurrenten sind. Ein friedlicher Umgang unter diesen ist essentiell, um zumindest die Möglichkeit zu schaffen, in der Sexindustrie neue Betriebe zu etablieren und bestehende zu verbessern / vergrößern.

Aus Sicht des Verfassers ist die goldene Regel im Rotlichtmilieu “Das Verbot, Mädchen abzuwerben“, die bereits eine Partnerschaft mit einem Betreiber in der Branche haben. Natürlich ist es jeder Sexarbeiterin frei gestellt eine bestehende Partnerschaft aus eigenem Antrieb zu beenden und sich etwas Neues zu suchen. Dies geschieht fast ausschließlich, wenn ein Betreiber nicht den nötigen geschäftlichen Erfolg vorweisen kann, um seinen Partnerinnen zum individuellen Erfolg zu verhelfen, den sich diese wünschen.

In einem gesunden Betrieb abzuwerben ist fast nicht möglich. Es sei denn es geschieht durch das Verbreiten von Lügen und das unrealistische Hochspielen der Verdienstmöglichkeiten seitens der abwerbenden Partei in Hinblick auf die Angaben zum eigenen Geschäft. Solche Personen haben sowieso keinen ehrlichen Knochen im Leib und tun natürlich alles, um voranzukommen. Grundwerte wie Ehrlichkeit und Fairness werden hier vergeblich gesucht.

Die Abwerbung der Mädchen kann biespielsweise folgendermaßen vonstattengehen: Jemand, der sich meist als Kunde tarnt, befindet sich im toten Winkel des Abwehrsystems des Inhabers. Dieser Jemand versucht nun langsam und oft über viele Jahre aufgebaute Vertrauens- und Partnerschaftsverhältnisse zu stören. Das Ziel besteht darin Mädchen unter dem Vorwand falscher Tatsachen und Versprechungen in eine neue, für diese leider schlechtere und niedrigere Position zu bringen.

Außerdem werden durch solche Handungen des abwerbenden Betreibers mehrere unmissverständliche Tatsachen, sowohl über seine eigene Person, als auch über sein Unternehmen, offensichtlich. Er zeigt nämlich klar, dass er zu inkompetent ist ein Unternehmen zu führen und potenzielle Partnerinnen auf herkömmliche Art und Weise für dieses zu gewinnen und es ihm überdies an Charme und Charakter mangelt, wodurch es ihm nicht möglich ist Frauen in ausreichender Form zu faszinieren und diese so in seinem Business zu halten. Anderenfalls müsste er als letzten Ausweg, um sein untergehendes Unternehmen zu retten, nicht auf Lügen und hinterhältiges Ausnutzen von Vertrauensverhältnissen zurückgreifen. Klarer Weise versucht er dies bei einem dynamischen und angesagten Mitbewerber, dessen Mädchen sich bewusst und frei für diesen entschieden haben. Er möchte eine von ihnen für seinen drittklassigen Betrieb gewinnen, um so zu kaschieren, dass dieser unter der Leitung seiner eigenen traurigen, letztklassigen Person steht.

 

Eine Agentur die keine Agentur ist sondern der Direktkontakt zu den Mädchen

Eine Agentur die keine Agentur ist sondern der Direktkontakt zu den Mädchen

Eine Agentur besonderen Stils, die eigentlich keine Agentur ist!

agentur xxx ist keine herkömmliche Begleitagentur. Die Webseite agentur.xxx und die Online-Marketing-Tools, die diese Webseite publik machen und halten, stehen den Mädchen zur Verfügung, die sich für einen Platz auf agentur.xxx qualifizieren. Dies ermöglicht es den Mädchen, die gelegentlich und nicht hauptberuflich als Escort arbeiten möchten, diese Plattform zu nutzen. Hier können sie selbst entscheiden welche Preise sie verlangen und wann und wie oft sie ihre Dienste anbieten möchten. Selbst das Design der einzelnen Profile kann durch Mädchen, die die Zeit hierfür investieren wollen, abgeändert werden.

Es gibt keine festgelegten Schichten oder Abläufe. Die Mädchen müssen sich nicht an einem wiederkehrenden Rhythmus beteiligen. Die Agentur stellt lediglich Kontakt zu Fahrern her, die von den Mädchen genutzt werden können. Doch auch dieser Service ist alleinige Entscheidung des Mädchens. Die Preisgestaltung liegt ebenso allein in der Hand der Mädchen und die Agentur hat keinen Einfluss darauf.

Bei längeren Buchungen oder größeren Paketen (vielen Extras oder aufwendigen Szenarien) kann die Agentur einen abweichenden Preisvorschlag des Kunden dem Mädchen übermitteln oder nach Rücksprache mit dem Mädchen ein Angebot über einen Pauschalpreis des Mädchens für den Kunden machen. Das Mädchen entscheidet dann selbstständig, ob es das Angebot des Kunden annimmt.

Telefonisch sind über die Hotline verschiedene Personen erreichbar und oft auch die Mädchen selbst. Lediglich achtet die Agentur darauf, dass ein Mädchen erst dann Termine telefonisch vereinbart, wenn es die nötigen Erfahrungen durch kurze Einschulungen erhalten hat und diese umsetzen kann. Die Telefonnummer der Agentur.xxx wird an unterschiedliche Personen weitergeleitet, und mehrere Personen haben Zugriff auf den WhatsApp-Account. Es gibt daher keine Telefonistin, die alle Termine vermittelt. Stattdessen können die Mädchen selbst Anfragen entgegennehmen und Termine für sich und ihre Kolleginnen vereinbaren, wenn sie möchten.

Zusammenfassend bietet die Agentur den Mädchen die Möglichkeit, ihre selbst gestaltete Dienstleistung anzubieten. Unser Konzept wird oft missverstanden und wir hoffen daher durch diesen Beitrag den gängigen Missverständnissen ein wenig vorbeugen zu können.

Hohe Preise bedeuten selten Buchungen!

Hohe Preise bedeuten selten Buchungen!

Hohe Preise bedeuten eine geringe Buchungsfrequenz.

Professionelle Escort-Damen oder Escort-Agenturen kann man auch an den Preisen erkennen. Höhere Preise sind immer ein klares Indiz dafür, dass Buchungen selten stattfinden und daher ein klares Zeichen für Privatkontakte. Daher ist die Preisgestaltung bei agentur.xxx ein starker Indikator dafür, dass ein Mädchen der agentur.xxx nur gelegentlich bis sehr selten oder nur sporadisch Buchungen übernimmt. Denn um eine Vielzahl an Buchungen in kürzeren Zeiträumen zu erhalten, benötigt es ein wettbewerbsfähiges Angebot, welches sich preislich an der Marktsituation orientieren müsste. agentur.xxx ist nicht darauf ausgerichtet, dass ein Mädchen täglich Buchungen übernimmt. Es ist vielmehr das Konzept, dass es sich bei den Mädchen um eine ganz besondere Gruppe handelt. Die Gruppe der echten Privatkontakte.

Jeder, der über agentur.xxx eine Buchung abschließt, unterstützt diese Art der Buchungsvermittlung. Eine Vermittlung, die nicht darauf abzielt, Termine in großem Umfang abzuwickeln. Eine Agentur, welche für die Mädchen existiert und nicht zum Selbstzweck.

agentur.xxx ist durch die Mädchen beauftragt!

agentur.xxx ist durch die Mädchen beauftragt!

Sicherheit hat gemeinsam mit Datenschutz, freier Willensbildung und Compliance den obersten Stellenwert.

Protokolle, die wichtige Prozesse im Ablauf genau festgelegt haben, ermöglichen die sofortige Identifizierung von atypischem Verhalten. Wenn ein Protokoll nicht mehr dem tatsächlichen Ablauf entspricht, wird dies unmittelbar sichtbar. Die durch das Protokoll der Agentur vorgeschriebenen Kontrollzeitpunkte können bei einer Abweichung seitens des Kunden oder des Mädchens nicht mehr eingehalten werden und die Agentur schlägt umgehend Alarm. Die Hauptfunktion von Protokollen besteht daher darin Abweichungen/atypisches Verhalten für die Agentur erkennbar zu machen. Klare Vorgaben, die nach einer festgestellten Abweichung in Kraft treten, werden nur durch Kontaktaufnahme mit dem Mädchen wieder außer Kraft gesetzt und gewährleisten höchste Sicherheit für jedes einzelne Mädchen bei jedem einzelnen Termin. Wir nehmen das sehr ernst.

Der Kunde als König?!

Die Agentur.xxx bemüht sich immer darum, dass sich jeder Kunde wohlfühlt und dass diesem in jeder Situation Respekt entgegengebracht wird. Als Escort-Agentur obliegen uns zahlreiche Aufgaben. Das Betreuen von Kunden durch unsere Terminvermittlung stellt nur einen kleinen Aspekt unserer Gesamttätigkeit dar.

Die Mädchen und deren Bedarf an kompetenter Unterstützung!

Gegenüber einem Mädchen, das eine Zusammenarbeit mit Agentur.xxx anstrebt, treten bei einer Aufnahme durch die Geschäftsführung eine Vielzahl an Sorgfaltspflichten seitens der Agentur in Kraft. Diese Sorgfaltspflichten haben sehr oft mittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit bis hin zur gesellschaftlichen Stellung eines Mädchens.

Informationen wie die Aufklärung über potenzielle Risiken, das Offenlegen von Sicherheitsvorschriften, um diesen Risiken zu begegnen und das Sicherstellen, dass sich dieses Mädchen aus freien Stücken beworben hat.

Wir nehmen sämtliche Sorgfaltspflichten sehr ernst und haben jeden einzelnen Prozess perfektioniert. Dies zeigt sich darin, dass keinerlei Sicherheitsprobleme auftreten, da ein effektives Kontrollsystem und strikte Verhaltensvorgaben für die Agentur keinen Raum für Angriffe gegen eines der Mädchen lassen. Es ist am besten niemals ein Sicherheitssystem zu benötigen, denn das zeigt, dass es funktioniert. Doch auch wenn es niemals Sicherheitsprobleme gibt, so lohnt es sich dennoch viele Arbeit und Geld in die Sicherheit zu investieren, auch wenn dieses System in vielen Jahren nur einmal zum Einsatz kam, um einen Täter vor einer Tatbegehung gegen ein Mädchen zu stoppen. In diesem Fall hat sich das System bezahlt gemacht. Sicherheit hat keinen Preis. Rechtliche Schwierigkeiten werden durch strikte Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften vermieden. Die gesellschaftliche Stellung der Mädchen erfährt keine Veränderung, da wir die Identität all unserer Partnerinnen strengstens schützen.

Die Einhaltung der Regeln durch die Kunden – Essentiell für die Sicherheit!

Natürlich sind nicht alle Kunden mit unseren Sicherheitsmaßnahmen vertraut, insbesondere mit jenen, die nicht sofort offensichtlich oder intuitiv verständlich sind. Dennoch bemühen wir uns unsere Kunden, insbesondere hinsichtlich der wichtigsten Schutzmaßnahmen, aufzuklären. Mit der Zeit werden unsere Kunden verstehen was im Umgang mit einem Escort-Mädchen wesentlich ist. Jedenfalls hat der Kunde die Verpflichtung keine Gewalt und keine Form von Zwang gegenüber dem Mädchen anzuwenden. Nicht einmal das Überreden zu Handlungen oder respektloses Verhalten ist gegenüber einem Mädchen, welches der Escort-Tätigkeit nachgeht, akzeptabel. Mädchen, die diese Tätigkeit ausüben, benötigen besonderen Schutz und dies ist anzuerkennen.

Ein System ohne Platz für Regelbruch gewährleistet die Sicherheit.

Unabhängig vom Wissensstand des Kunden ist es jedoch niemals zulässig von den festgelegten Protokollen und Regeln abzuweichen, die zur Umsetzung der Interessen der Mädchen dienen. Jegliche Abweichungen oder fortgesetzte Regelverstöße, selbst nach wiederholter Aufklärung und Warnung, sind strikt untersagt. Abweichungen im Verhalten von den durch die Agentur festgesetzten Abläufen gelten als atypisches Verhalten. Der Großteil der Abweichungen führt im Fall einer Feststellung zu keinerlei Konsequenzen. Diese Abweichungen sind daher zulässig, jedoch helfen sie der Agentur dabei, einen Kunden besser einzuordnen. Jene Abweichungen, die einen Angriff gegen die körperliche Unversehrtheit oder das Vermögen vermuten lassen, führen zu Abläufen, die jedoch niemals mit Gewalt enden. Unsere Abläufe sehen Kontaktaufnahmen und Verständigung der Geschäftsführung in einem solchen Fall vor. Ohne gewisse Protokolle, die Abläufe genau festlegen, könnte die Agentur Sicherheitsrisiken nicht mehr verlässlich erkennen, da diese sich für die Agentur entweder nicht oder nur als konsequenzlose Abweichungen ohne besondere Merkmale darstellen. Ein Übergriff gegen ein Mädchen könnte ohne das jeweilige Protokoll dem leitenden Agenten genauso erscheinen wie eine Verlängerung des Termins. Darum hat die Agentur die Protokolle entwickelt. Im Rahmen unserer Modellentwicklung wird die Agentur diese Protokolle und vieles mehr kostenlos zugänglich machen.

Manche Grundprinzipien, welche wichtige  Schutzzwecke darstellen, werden oft missachtet.

Die Prinzipien, die oft in Frage zu stehen scheinen, sind Anonymität und der Schutz der personenbezogenen Daten sowie das strenge Geschäftsprinzip, was nichts anderes bedeutet, als dass geschäftlihe und private Angelegenheiten in der Escort-Branche niemals vermischt werden dürfen. Diese Prinzipien müssen als hervorzuhebende Beispiele sowohl für die Agentur als auch für die Kunden gelten.

Es ist ausgeschlossen, dass ein Mädchen seine Identität preisgeben muss oder sich dazu verleiten lässt. Ein Mädchen soll sich weiterhin sicher fühlen können. Hierzu gehört ganz besonders, dass sie ein Privatleben hat, in dem sie absolut frei von dem Escort-Job ist. Das bedeutet, sie wird nicht kontaktiert oder gar aufgesucht von Personen, die sie aus dem Escort-Job kennt. Dies gilt für jeden Kunden genauso wie für die Agentur. Auch wir können nicht einfach ein Mädchen kontaktieren. Hierfür gibt es klare Zeiten, die im Vorfeld mit dem Mädchen vereinbart wurden. Ein Mädchen kann seine Zeit in dieser Branche dadruch so überstehen, dass es nach einiger Zeit diese Phase hinter sich lässt und unbeschadet einen neuen Lebensabschnitt beginnt. Damit das überhaupt möglich ist sind unterschiedliche Voraussetzungen wie Ausbildung, familiäre Herkunft und anderes wichtig. Jedoch ist auch ein intaktes Privatleben von großer Bedeutung. Ein Mädchen wird diesen Job nicht hinter sich lassen können, wenn der Job sie bereits ins Privatleben hineinverfolgt hat und dieses mit ihm vermengt ist. Dies ist keine gute Situation und kann dazu führen, dass ein Mädchen bei dem natürlichen Prozess sich weiterzuentwickeln gehindert wird und nicht mehr wie geplant etwas Neues versucht. Daher ist das Geheimhalten der Identität und das Abmahnen von Kunden, die Mädchen dazu überreden private Kontaktinformationen zu übergeben, ein wichtiger Bestandteil unserer Aufgabenstellung.

Juristisch korrekt. Sind wir die Einzigen?

  Alle Abläufe welche wir entwickelt haben um unserer Aufgabe gerecht zu werden, haben unsere Anwälte und unser Geschäftsführer, der über juristische Expertise verfügt, zu 100% rechtskonform gestaltet. Sämtliche Vorgangsweisen werden regelmäßig einem Stresstest unterzogen und laufend auf Compliance überprüft. 

Compliance im Escortwesen

Compliance im Escortwesen

Welche Schwierigkeiten stehen im Raum beim Betreiben einer Escort Agentur in Wien, und wie wird bei agentur.xxx Compliance gelebt?

Agentur.xxx wird von einem österreichischen Juristen geleitet. Wir nehmen unsere Aufgabe ernst. In dieser Agentur werden die Gesetze und Verwaltungsvorschriften strengstens befolgt und diese Regelungen des öffentlichen Wirtschaftsrechts sind immanenter Bestandteil unserer selbst auferlegten Compliance. Die Geschäftsführung gibt mit diesem Beitrag einen exklusiven Einblick in die rechtliche Situation des Escortwesens in Wien und zeigt auf warum es so gefährlich sein kann eine Begleitagentur zu betreiben, wenn man nicht genau mit den einschlägigen Gesetzen vertraut ist.

Das Besondere des Escortwesens ist, dass eine Vielzahl von Handlungen, welche normalerweise in der Geschäftswelt und im Arbeitsalltag üblich sind, einerseits  untersagt sind und darüber hinaus deren Überschreitung die Verwirklichung von mit Strafe bedrohtem Verhalten bedeutet. Denn die Regulierungen des Escort-Wesens sind zu weitreichenden Teilen im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Somit ist diese Branche eine der seltenen Bereiche des öffentlichen Wirtschaftsrechts, in welches durch strafrechtliche Bestimmungen das Verhalten der Geschäftsführer / Inhaber untersagt und gesollt wird. Die Verhaltensweisen, welche der Gesetzgeber hier in den Rang von Straftaten erhebt, sind in allen anderen Bereichen (zum Beispiel im Verkauf, in jedem Bürojob, als Kelner u.s.w.), wenn es um den Umgang mit Partnern / Mitarbeitern geht, übliche Gepflogenheiten und würden keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen.

Die folgende demonstrative Darstellung der wesentlichen Regulierungen des Escort-Wesens soll einen ersten Überblick verschaffen, hat jedoch keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Systematik.

Der tägliche Umgang mit einer Partnerin:

1. Es ist untersagt einem Mädchen Weisungen zu erteilen. Daher ist es auf keinen Fall erlaubt irgendetwas vorzuschreiben. Sei es die Verfügbarkeitszeiten, die Frequenz, mit welcher ein Mädchen Termine annimmt, und natürlich am wichtigsten die Handlungen, welche es mit einem Kunden durchführen wird. Das Verbot der Erteilung von Weisungen ist extensiv zu betrachten und bedeutet ebenfalls, dass keinerlei subversiver Zwang gegenüber dem Mädchen ausgeübt werden darf. Denn eine Weisung, welche die Entscheidungsfreiheit des Mädchens einschränkt oder ihr diese nimmt, ist gleichzusetzen mit jeder anderen Handlung, welche im Ergebnis ebenfalls dazu führt, dass dem Mädchen die freie Disposition in allen Fragen, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Sexarbeiterin auftreten und eine Entscheidungsfindung benötigen, genommen wird.

2. Es ist untersagt ein Mädchen auszunutzen. Der Gesetzgeber definiert nicht präzise was es konkret bedeutet jemanden auszunutzen. Es muss die Frage ob ein Fall von Ausnutzung vorliegt immer unter Betrachtung der individuellen Verhältnisse der Beteiligten erfolgen. Wer hier nach starren Regelungen sucht verkennt, dass ob eine Ausnutzung vorliegt, von Fall zu Fall neu zu bewerten ist. Beispielsweise kann nicht generell davon gesprochen werden, dass ein Mädchen, welches z.B. 70 % der Einnahmen behalten kann, in einer guten Situation ist, wenn der Kunde für eine Stunde ihrer Dienstleistung insgesamt 90 bezahlt. Andererseits kann ein Mädchen, welches einen geringeren Prozentsatz behalten kann, durchaus in einer viel besseren Situation sein, wenn die Preise generell höher sind.

Entgegen der verbreiteten Ansicht bezieht sich der Tatbestand der Ausnutzung nicht nur auf die vorherrschende Teilungsvereinbarung der Einnahmen zwischen Agenturbetreiber und Mädchen und keinesfalls ausschließlich auf die finanziellen Aspekte. Es muss vielmehr die gesamte Situation einer Sexarbeiterin betrachtet werden, um den Aspekt des Ausnutzens bewerten zu können. Das Gesetz enthält keine Einschränkung  auf die Teilungsvereinbarung. Eine Betrachtung eines Sachverhalts nur unter diesem Aspekt ist unzureichend und verhindert eine umfassende Beweiserhebung und in weiterer Folge ein faires Urteil darüber, ob eine Sexarbeiterin ausgenützt wurde oder nicht. Ein starrer Blick auf die Teilungsvereinbarung alleine entspricht auch nicht dem Schutzzweck der Norm des § 216 StGB und begünstigt schlechte Arbeitsbedingungen für Sexarbeiterinnen. So ist richtigerweise der Aspekt der Ausnutzung auch gegeben, wenn generell ein viel zu geringes Entgelt für die Dienstleistung der Sexarbeiterin bezahlt wird, auch wenn ihre prozentuale Beteiligung davon losgelöst betrachtet gut sein mag.

Die Judikatur über den Tatbestand der Ausnutzung bestätigt dies, da keine einheitliche Rechtsprechung, sondern Einzelfallgerechtigkeit vorherrscht. Es existiert daher keine Legaldefinition der Ausnutzung.  

3. Es ist rechtlich nicht zulässig, ein Mädchen in ein Abhängigkeitsverhältnis zu bringen. Auf den ersten Blick mag dieses Tatbestandselement ungewöhnlich erscheinen, da in jeder dauerhaften Geschäftsbeziehung, ebenso wie in jedem Arbeitsverhältnis (hier und auch sonst immer ist das klassische “Arbeitsverhältnisse” nur beispielhaft aufgeführt, da tatsächlich keine Arbeitsverhältnisse in der Sexindustrie vorliegen können), ein Abhängigkeitsverhältnis besteht und in der Natur der Sache liegt. Oft ist dieses sogar sehr ausgeprägt und dominiert die Tätigkeit inhärent. Im vorliegenden Kontext ist jedoch nicht die übliche Art der Abhängigkeit im Geschäftsverkehr gemeint, sondern eine spezifische, für diesen Kontext untypische in einer unprofessionellen und ungewöhnlich starken Ausprägung.

Alle in Punkt 1 bis Punkt 3 genannten Sachverhaltselemente ergeben sich aus § 216 StGB (Zuhälterei).

4. Alle Mädchen müssen selbstverständlich mindestens 18 Jahre alt sein. Diese Bestimmung bedarf keiner weiteren Erklärung und ergibt sich aus 214 StGB (Entgeltliche Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen).

5. Jedes Mädchen muss bereits Erfahrung als Sexarbeiterin gesammelt haben. Es ist daher untersagt Mädchen aufzunehmen, die keinerlei Vorerfahrung in der Sexarbeit haben. Diese Regel ergibt sich aus § 215 StGB (Zuführung zur Prostitution).

6. Es ist nach österreichischem Recht verboten Mädchen anzuwerben, die sich außerhalb Österreichs befinden. Diese Bestimmung befindet sich offensichtlich im Widerspruch zur Grundfreiheit des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Europäischen Union und untersagt es, ein Mädchen dazu zu bewegen oder zu unterstützen, eine Grenze zu überqueren, um anschließend in Österreich als Sexarbeiterin tätig zu werden. Da es in Wien nur eine Agentur gibt, die ausschließlich österreichische Mädchen vermittelt, wirft dies die Frage auf wie die anderen Agenturen in dieser Hinsicht operieren! Dieser Tatbestand ergibt sich aus § 217 StGB, grenzüberschreitender Prostitutionshandel.

Die Aufzählung der Punkte von 1 bis 6 ist nicht abschließend, sondern dient lediglich als Demonstration. Sie befasst sich ausschließlich mit dem Bereich des Kernstrafrechts. Weitere Bestimmungen des Nebenstrafrechts sowie eine Darstellung des Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrechts findet in diesem kurzen Beitrag nicht statt.

Bereits erschienene andere juristische Beiträge zum Prostitutionsrecht:
Mädchen privat zu Hause besuchen
AO Service Werbeverbot
Eskort und die Drogen (SMG Beitrag 1)
SMG Teil 2

Das billig Escortwesen in Wien!

Das billig Escortwesen in Wien!

Das billige Massenabfertigungsgeschäft im Escortwesen in Wien!

90 € pro Stunde, 120 € pro Stunde, 100 € pro Stunde – immer inklusive Anfahrt. Diese Preise haben sich im Escort-Geschäft in Wien etabliert. Wer glaubt, dass diese Preise realistisch sind und man für dieses Geld ein hübsches, junges und zufriedenes Mädchen bekommen kann, irrt sich!

Wenn eine Agentur ein Mädchen für zwischen 90 und 120 € vorbeisendet (inklusive Anfahrtskosten) so klappt dies nur, wenn das Mädchen ausgebeutet wird, das bedeutet Termine wie am Fließband macht und das Mädchen muss den Kunden vor Ort in Bedrängnis bringen, um weitere Zahlungen für zusätzliche Leistungen zu erhalten. Leider erweitern auch viele Mädchen in einer derartigen Situation ihr Serviceangebot.

In welcher Welt lebt ein Mädchen mit einem Stundenlohn von ca. 50 bis 70 Euro? In einer brutalen Welt der Massenabfertigung. Ein Kunde pro Tag ist undenkbar, das wäre ruinös. Erst ab vier Kunden pro Tag bewegt sich das Mädchen langsam in eine akzeptable Richtung. Ab dem sechsten Kunden ist das untere, schlechte Tagesziel erreicht, und ab acht Terminen beginnt der Tag zu einem guten Tag zu werden. Es fällt nicht schwer festzustellen, dass diese Preise nur möglich sind, wenn das Geschäftsmodell auf die Ausbeutung der Mädchen setzt. Jedoch wird in diesem Beitrag nicht einmal angenommen, dass das Mädchen so viel abgeben muss. Unter der Annahme, das  Mädchen kann 60 % behalten würden ihr 55 und 65 Euro pro Stunde vor Steuer verbleiben! Für solche Beträge wird es jedenfalls nicht möglich sein, dass ein Mädchen mit einem Lächeln zu einem Treffen mit dir erscheint. Außerdem wird es nicht möglich sein, dass ein Mädchen nur einen Termin pro Tag übernimmt und dennoch genug Geld zum anständigen Leben verdienen kann.