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Gefährliche Webseiten in der Prostitution

Gefährliche Webseiten in der Prostitution

Warum Websites, die es jedem Mädchen erlauben im Bereich der Prostitution direkt mit Kunden in Kontakt zu treten,  gefährlich sind.

Einleitung

In der heutigen digitalen Welt gibt es zahlreiche Websites wie K***M**, M*S****D**** oder eine der zahlreichen anderen, die es jungen und unerfahrenen Mädchen erlauben, sich ohne jegliche Vorbereitung und Überprüfung ihrer persönlichen Reife oder geistigen Eigenschaften einem großen Kundenkreis anzubieten. Auf diesen Websites können Mädchen ihre Handynummer, Bilder und Kontaktdaten veröffentlichen, woraufhin sich potenzielle Kunden einfach mit ihnen in Verbindung setzen können. In diesem Artikel wird erörtert warum solche Websites gefährlich sind und wie eine kompetente Begleitagentur wie agentur.xxx positive Hilfe leisten kann.

Mangelnde Überprüfung und Vorbereitung

Keine Verifizierung des Users

Die auf diesen Websites veröffentlichten Profile unterliegen keiner Überprüfung hinsichtlich der persönlichen Reife oder geistigen Eigenschaften der Mädchen. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Personen, die sich auf diesen Websites präsentieren, tatsächlich über die erforderlichen Fähigkeiten, das Wissen oder die Erfahrung verfügen, um in der Branche der Prostitution tätig zu sein. Dies kann dazu führen, dass unerfahrene Mädchen in gefährliche Situationen geraten.

Unzureichende Vorbereitung

Mädchen, die sich auf diesen Websites anmelden, erhalten keinerlei Unterstützung oder Schulung, um sich auf die Arbeit in der Prostitution vorzubereiten. Sie werden möglicherweise nicht darüber informiert, wie sie ihre Sicherheit gewährleisten, ihre Rechte schützen oder angemessene Preise für ihre Dienstleistungen festlegen können.

Fehlende Sicherheitsmaßnahmen

Kein Schutz durch Sicherheitspersonal

Mädchen, die ihre Dienstleistungen auf diesen Websites anbieten, haben keinen Zugang zu Sicherheitspersonal wie Fahrern oder Sicherheitsbeauftragten, die ihre Sicherheit gewährleisten könnten. Sie sind allein dafür verantwortlich, sich selbst zu schützen und müssen möglicherweise auf eigene Faust in gefährlichen Situationen navigieren.

Keine Sicherheitsprotokolle

Es gibt keine festgelegten Sicherheitsprotokolle auf diesen Websites, die Mädchen befolgen können, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Sie sind auf sich allein gestellt, um herauszufinden wie sie sich während ihrer Arbeit schützen können.

Gefahren für die Mädchen

Ausbeutung und Betrug

Da es keine Kontrolle über die Preise gibt, die auf diesen Websites angeboten werden, sind Mädchen möglicherweise Opfer von Ausbeutung oder Betrug. Sie könnten unter Druck gesetzt werden, ihre Dienstleistungen zu Dumpingpreisen anzubieten oder von Kunden betrogen werden, die sich weigern für die erbrachten Leistungen zu bezahlen.

Gewalt und Übergriffe

Die mangelnde Sicherheit auf diesen Websites kann dazu führen, dass Mädchen Opfer von Gewalt, Belästigung oder sexuellen Übergriffen durch Kunden werden. Ohne Schutz durch Sicherheitspersonal oder klare Sicherheitsprotokolle sind sie möglicherweise nicht in der Lage sich effektiv gegen solche Angriffe zu wehren.

Wie eine kompetente Begleitagentur helfen kann

Sicherheitsmaßnahmen und -protokolle

Eine kompetente Begleitagentur wie agentur.xxx stellt sicher, dass Mädchen, die ihre Dienstleistungen anbieten, geschützt sind, indem sie Sicherheitspersonal und klare Sicherheitsprotokolle bereitstellen. Dies bedeutet, dass Mädchen während ihrer Arbeit in der Prostitution besser geschützt sind und sich sicherer fühlen können.

Schulung und Unterstützung

Eine Begleitagentur bietet Schulungen und Unterstützung, um Mädchen auf die Arbeit in der Prostitution vorzubereiten. Sie können ihnen beibringen, wie sie ihre Sicherheit gewährleisten, ihre Rechte schützen und angemessene Preise für ihre Dienstleistungen festlegen können.

Überprüfung der Kunden

Eine seriöse Begleitagentur überprüft die Kunden, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass sie vertrauenswürdig und respektvoll sind. Dies kann dazu beitragen das Risiko von Gewalt oder Übergriffen gegen Mädchen zu verringern.

Schlussfolgerung

Websites, die es Mädchen erlauben direkt mit Kunden in Kontakt zu treten, sind gefährlich, da sie keine Sicherheitsmaßnahmen oder -protokolle bieten und Mädchen möglicherweise unvorbereitet und ohne Schutz in gefährliche Situationen geraten können. Eine kompetente Begleitagentur wie agentur.xxx kann diesen Mädchen Sicherheit und Unterstützung bieten, um ihre Risiken zu minimieren und ihnen dabei zu helfen, ihre Arbeit in der Prostitution auf sichere und verantwortungsvolle Weise auszuüben.

Betrogen und gestohlen?!

Betrogen und gestohlen?!

Sagen Sie NEIN zu Diebstahl und Betrug! Informieren Sie agentur.xxx, wenn Sie eine private Handynummer oder eine andere Kontaktmöglichkeit erhalten haben.

Der Schutz der Agentur? Ja, es stimmt, auch die Agentur braucht Schutz und gute Bedingungen, um weiter bestehen zu können. Der systematische Betrug und Diebstahl durch einzelne Mädchen ist leider ein Thema, das uns ständig begleitet! Hilf uns mit einer kleinen Geste, damit wir auch in Zukunft die besten Mädchen Österreichs mit einem Lächeln im Gesicht vermitteln können.

Etwas Grundsätzliches, das leider oft missverstanden wird, muss einleitend wiederholt werden, um diejenigen, die aus welchen Gründen auch immer noch anders denken, erneut aufzufordern ihre Ansichten kritisch zu hinterfragen. Jedes Mädchen ist freiwillig bei agentur.xxx und kann jeder Zeit die Zusammenarbeit beenden. Es gibt keine Verträge, die ein Mädchen dazu verpflichten, eine gewisse Zeit bei uns zu bleiben. Das wäre abgesehen von der Sinnlosigkeit solcher Verträge auch illegal. Wir haben verschiedene, aber sehr klare Vereinbarungen mit jedem Mädchen bezüglich der finanziellen Seite der Zusammenarbeit. Diese Vereinbarungen mit unseren Mädchen (“Partnerinnen”) werden von uns immer zu 110% zuverlässig eingehalten. Unsere Aufgabe besteht auch darin, die besten Kunden zu finden und dafür zu sorgen, dass die Girls in dem von ihnen gewünschten Preissegment regelmäßig gebucht werden. Dies erreichen wir vorallem durch eine sehr aufwendige und komplexe konzeptionelle Arbeit im Bereich des Online-Marketings. Wir beschäftigen uns sicherlich 100 Stunden im Monat nur mit Themen wie Customer Journey, Lead Generation, A/B Testing, demografisches und auf erweiterten Merkmalen basierendes Online Marketing. Dafür benötigen wir eine Vielzahl von Screendesigns, Scripts und Software, also komplexe Dinge, die teuer und sehr aufwendig sind. Darüber hinaus stehen wir vor der rechtlichen Herausforderung, jederzeit, Tag und Nacht, sieben Tage die Woche auf dem neuesten Stand zu sein. Das bedeutet, dass wir uns an sämtliche Gesetze halten, aber auch an die zahlreichen Vorschriften des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Es ist ein harter Job eine Escort-Agentur zu managen und es verlangt dem Geschäftsführer alles ab. Tag und Nacht, alleine ist das nicht zu schaffen, deshalb müssen andere Leute bezahlt werden, um alles rechtzeitig in die Wege zu leiten, damit die Buchungen abgewickelt werden können.

Wir lieben was wir tun und wissen, dass wir außergewöhnlich gut darin sind. Wir sind stolz darauf, dass unsere Partnerinnen den höchsten Stundensatz unter den Begleitagenturen in Österreich beziehen.

Doch ………

wenn ein Mädchen Ihnen während der Buchung eine private Handynummer oder eine andere Kontaktmöglichkeit anbietet, bedeutet das, dass sie in Wirklichkeit keine Partnerin ist. Sie ist nur gekommen, um uns systematisch zu bestehlen und unsere harte Arbeit zunichte zu machen.

Wie bereits erwähnt, niemand muss mit uns arbeiten, jedes Mädchen kann es alleine versuchen dann muss sie nicht lernen wie man etwas teilt.

Aber ein Mädchen, das Ihnen seine Privatnummer gibt, ist gerade dabei, diese Agentur zu zerstören. Vielleicht trägt sie dazu bei, dass agentur.xxx nicht mehr lange genug existieren kann, um sicherzustellen, dass kein Mädchen mehr diese schrecklichen Erfahrungen machen muss, die man machen kann, wenn man sich unerfahren und allein auf einer dieser Seiten anmeldet, um für sich allein Buchungen zu machen. Wir arbeiten an einer Lösung für dieses Problem! Verlieren wir auf diese Art und Weise Kunden, dann kann agentur.xxx auch für keine Mädchen mehr gut bezahlte Bookings suchen, vermitteln und einen Kundenstock aufrecht erhalten der Respekt und Höflichkeit den Mädchen entgegen bringt. Außerdem verfolgt agentur.xxx eine Null-Toleranz-Politik, was die Weitergabe von Suchtmittel an eines unserer Mädchen betrifft.

Helfen Sie uns! Informieren Sie uns, wenn ein Mädchen Ihnen eine private Kontaktmöglichkeit außerhalb der agentur.xxx bietet. Wir werden diese Information evaluieren und keine Zusammenarbeit alleine deswegen beenden, sondern lediglich versuchen Lösungen zu finden. Doch wir sind in dieser Sache auf Ihre Hilfe angewiesen.

Ein Mädchen, welches jedoch nur zum Stehlen und Betrügen zu uns gekommen ist, können wir nicht mehr weitervermitteln. Denn ein solches Mädchen wird nicht bei uns aufhören sondern dieses Verhalten auf alle anderen Personen, welche sie in ihr Leben gelassen haben, erstrecken.

Das gilt natürlich auch umgekehrt. Kunden, die nur buchen, um ein Mädchen anzulügen und sie so von der Agentur fernzuhalten, werden auf die Blacklist gesetzt und können daher über unsere Agentur kein Mädchen mehr buchen.

Agentur.xxx – Unser Standpunkt zu Drogen und Suchtmitteln

Agentur.xxx – Unser Standpunkt zu Drogen und Suchtmitteln

Agentur.xxx sagt entschieden NEIN zu Drogen! Es ist unsere Aufgabe den Mädchen, die uns vertrauen, Sicherheit und Schutz zu geben. Was könnte wichtiger sein als der Schutz vor Personen die Suchtgift anbieten / überlassen!

Dieser Teil 2 unserer Beiträge zum Thema Suchtgift beschäftigt sich mit den rein rechtlichen Aspekten. Der Teil 1 zum Thema Suchtgift geht hingegen mehr auf die Ebene der Betroffenen und die Auswirkungen auf die Szene ein.

Sowohl der Verkauf, als auch die Weitergabe von Suchtmitteln ist kein Kavaliersdelikt, sondern – insbesondere bei den “harten Drogen” – ein No-Go und ein Verstoß zieht ernste rechtliche Konsequenzen nach sich.

Zwar ist die Nachfrageseite (Konsumenten) seit geraumer Zeit zunehmend der Tendenz unterworfen, nicht mehr strafrechtlich verfolgt zu werden. Dies gilt jedoch keineswegs für die Anbieterseite (Betäubungsmittelhandel, Betäubungsmittelabgabe). Zwar gibt es eine ganze Reihe an Qualifizierungen und Privilegierungen, die im Laufe der Zeit in die einschlägigen Bestimmungen des SMG eingeflossen sind. Die §§ 27 Abs. 1, bis Abs. 2a bis Abs. 5 SMG und ganz besonders der in § 28a SMG geregelte Handel in großem Ausmaß sind jedoch allesamt keine Vergehen, sondern überwiegend Verbrechen. Ein Verbrechen ist demnach eine Straftat, die im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bedroht ist. Ein als Verbrechen zu qualifizierendes Delikt wird von der Exekutive sehr ernst genommen und endet in den seltensten Fällen mit einer außergerichtlichen Zurücklegung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft, sondern führt meist zu einer Hauptverhandlung. In solchen Hauptverhandlungen, insbesondere wegen Verbrechen des Suchtmittelhandels (SMG), werden regelmäßig zumindest Vorstrafen, aber auch Freiheitsstrafen verhängt.

agentur.xxx hat sich bereits in anderen Beiträgen zum Thema Suchtmittel geäußert. Wir sind davon überzeugt, dass die Mehrzahl der illegalen Suchtmittel existenzvernichtend sind. Zu beachten ist vorwiegend, dass der Gesetzgeber bereits bei Überschreiten der Grenzmenge nach der Suchtgift-Grenzmengenverordnung (SGV) eine empfindliche Freiheitsstrafe vorsieht, da § 28a Abs. 1 SMG erst dann zur Anwendung kommt, wenn die Grenzmenge der jeweiligen Substanz um diese Menge nach der SGV durch die aufgelisteten Tathandlungen, wie etwa den Verkauf, überschritten wird. Wir unternehmen immer alles in unserer Macht Stehende, um ein Abgleiten einer unserer Vertragspartnerinnen in die Sucht zu verhindern. Wir sind auf diese Thematik sensibilisiert und erkennen die Anzeichen einer Suchtmittelintoxikation früher als andere.

Escort und die Drogen

Escort und die Drogen

Zu unserer Mission!

Es ist einer der obersten Grundsätze der agentur.xxx, dass wir Suchtmittel kategorisch ablehnen. Die Geschäftsführung der agentur.xxx hat keinerlei Berührungspunkte mit Suchtmitteln. Wir haben keine Suchtmittel, wir kennen niemanden, der welche hat und wir nehmen keine Personen in unseren Kreis auf, die mit Suchtmitteln in Berührung kommen. Das einzige Geschäft, dem wir uns verschrieben haben, ist die Vermittlung von einzigartigen und angenehmen Stunden mit einheimischen Escort Wien Mädchen.

Wir bitten daher alle Personen, die glauben über eine Escort-Agentur an Rauschgift gelangen zu können, von derartigen Anfragen an uns abzusehen. Wir sind mit Sicherheit die falschen Ansprechpartner. agentur.xxx ist der festen Überzeugung, dass der Konsum von Suchtmitteln Existenzen ruiniert. Wir versuchen im Kleinen und im Rahmen unserer Möglichkeiten die Welt ein wenig besser zu machen. Unser Ziel ist es unseren Beitrag im Kampf gegen Suchterkrankungen zu leisten. Insbesondere setzen wir uns dafür ein, dass die über agentur.xxx vermittelten Mädchen so gut wie möglich vor den Gefahren von Suchtmitteln geschützt sind, die in Wien allgegenwärtig sind.

Es ist sicher nicht unsere Aufgabe darauf zu achten was unsere Kunden in ihrer Freizeit gerne tun. Es geht uns nichts an, welchen Hobbys unsere Kunden nachgehen. Aber wir wollen nicht, dass unsere Mädchen von einem Kunden Suchtmittel angeboten bekommen. Wir merken es sofort wenn eines unserer Mädchen nach einem Date unter Drogen steht. Wir werden Personen, welche versuchen eines unserer Mädchen mit Drogen zu versorgen, von unserer Agentur ausschließen und behalten uns rechtliche Schritte vor. Die Gesundheit unserer Mädchen ist uns sehr wichtig.

Wir wissen, dass der allergrößte Teil unserer Kunden sowieso kein Suchtgift konsumiert oder der kleine Teil der Konsumenten unseren Mädchen kein Suchtgift überlässt und daher richtet sich dieser Beitrag nur an einen ganz kleinen Anteil von Kunden.

Hilfe bei Suchtproblemen!

Auch die agentur.xxx ist der Meinung, dass der Konsum von Suchtmitteln schnell Krankheitswert erreicht und zu einer so genannten Suchterkrankung führen kann. Alle Hilfseinrichtungen gemäß § 15 Suchtmittelgesetz sind beim Bundesministerium für Soziales und Gesundheit gelistet. Personen, die den Konsum einer oder mehrerer Substanzen nicht mehr alleine in den Griff bekommen, können sich anonym an diese Einrichtungen wenden.

Die Organisation NA (Narcoticus Anonymus) aber auch die AA (Anonymen Alkoholiker) hat Selbsthilfegruppen auf der ganzen Welt. Auch in Wien gibt es mehrere Gruppen, die sich regelmäßig treffen. Es lohnt sich sehr sich zu überwinden und dort hinzugehen, denn alle Personen, welche dort sitzen, haben genau das gleiche durchgemacht und sind auf dem richtigen Weg, das gibt große Hoffnung und zeigt, dass man in seiner Situation nicht alleine ist.

In allen größeren Städten gibt es private Einrichtungen für Drogenabhängige, die über das nötige Kleingeld verfügen, wie z.B. Betty Ford.

Strafrechtliche Konsequenzen – ein kurzer Exkurs!

Es ist auch keineswegs ein Kavaliersdelikt, einem Escort-Mädchen Suchtgift – insbesondere größere Mengen – sowie im schlimmsten Fall “harte” Drogen anzubieten. Solche Verhaltensweisen ziehen einen ganzen Rattenschwanz an Straftatbeständen wie z.b. § 28a SMG und viele andere hinter sich her. Lesen Sie mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen. 

Beharrliche Verfolgung – Stalking

Beharrliche Verfolgung – Stalking.

Rechtliche Definition: 

Nach § 107a StGB wird bestraft, wer einer Person widerrechtlich beharrlich nachstellt. Beharrliches Verfolgen umfasst unter anderem das persönliche Aufsuchen (also die Herstellung räumlicher Nähe), die Kontaktaufnahme über Telekommunikationsmittel oder das Veranlassen eines Dritten, mit dem Opfer über Telekommunikationsmittel Kontakt aufzunehmen.

Im letzteren Fall (Veranlassung eines Dritten zur z.B. telefonischen Kontaktaufnahme) wäre beispielsweise die Veröffentlichung der Mobilfunknummer des Opfers im Internet eine ausreichende Tathandlung. Neben diesen und anderen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme muss das Opfer zusätzlich in seiner Lebensgestaltung unzumutbar beeinträchtigt werden. Eine solche Beeinträchtigung kann bereits bei einer sehr kurzen beharrlichen Verfolgung über mehrere Tage vorliegen. Ob eine solche unzumutbare Beeinträchtigung des Opfers vorliegt, ist aus objektiver Sicht des Empfängerhorizonts zu beurteilen. Es ist also zu prüfen, ob das Opfer durch die Handlungen des Täters unzumutbar beeinträchtigt wird und ob die Unzumutbarkeit der Beeinträchtigung auch objektiv nachvollziehbar ist. Eine Unzumutbarkeit der Beeinträchtigung liegt jedenfalls dann vor, wenn sich das Opfer objektiv gerechtfertigt eine neue Handynummer zulegen muss, um sich vor weiteren Kontaktaufnahmen durch den Täter zu schützen. Ein Opfer muss niemals in Angst vor weiteren Kontaktaufnahmen durch den Täter leben, weshalb der Straftatbestand “Stalking” sehr häufig von psychisch gestörten Männern mit einem bizarren Helferkomplex verwirklicht wird. Die meisten männlichen Stalker glauben in ihrer verdrehten Realität, das Opfer beschützen zu müssen, und suchen es deshalb ständig auf. Oft ist es auch einfach der banale Wunsch nach Rache am Opfer. Meist will sich der Stalker für eine erlittene Kränkung rächen, die er nicht überwinden kann. Häufig geht es einfach um den Abbruch einer “Beziehung”, mit der der Täter nicht zurechtkommt. Der Täter möchte das unschuldige Opfer emotional vernichten und beginnt es zu verfolgen. Da die nächste Kontaktaufnahme durch den Täter für das Opfer nicht vorhersehbar ist, versetzt der Täter das Opfer in einen permanenten Zustand der Angst und übt “psychische Gewalt” gegen das Opfer aus.

Keine Frau muss Stalking hinnehmen. Stalking ist kein Kavaliersdelikt. Der Täter kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Ist der Stalker bereits vorbestraft, kann es für ihn schwierig sein, im Falle einer Anzeige ein Diversionsverfahren in Anspruch zu nehmen und so einer weiteren Vorstrafe zu entgehen. Gemeinsam mit einem Opferschutzanwalt – oder auch alleine – kann sich das Opfer dem Strafverfahren anschließen und hat in weiterer Folge eine Reihe von Möglichkeiten, auf das Strafverfahren gegen den Täter gestaltend einzuwirken.