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Escort und die Drogen

Escort und die Drogen

Zu unserer Mission!

Es ist einer der obersten Grundsätze der agentur.xxx, dass wir Suchtmittel kategorisch ablehnen. Die Geschäftsführung der agentur.xxx hat keinerlei Berührungspunkte mit Suchtmitteln. Wir haben keine Suchtmittel, wir kennen niemanden, der welche hat und wir nehmen keine Personen in unseren Kreis auf, die mit Suchtmitteln in Berührung kommen. Das einzige Geschäft, dem wir uns verschrieben haben, ist die Vermittlung von einzigartigen und angenehmen Stunden mit einheimischen Escort Wien Mädchen.

Wir bitten daher alle Personen, die glauben über eine Escort-Agentur an Rauschgift gelangen zu können, von derartigen Anfragen an uns abzusehen. Wir sind mit Sicherheit die falschen Ansprechpartner. agentur.xxx ist der festen Überzeugung, dass der Konsum von Suchtmitteln Existenzen ruiniert. Wir versuchen im Kleinen und im Rahmen unserer Möglichkeiten die Welt ein wenig besser zu machen. Unser Ziel ist es unseren Beitrag im Kampf gegen Suchterkrankungen zu leisten. Insbesondere setzen wir uns dafür ein, dass die über agentur.xxx vermittelten Mädchen so gut wie möglich vor den Gefahren von Suchtmitteln geschützt sind, die in Wien allgegenwärtig sind.

Es ist sicher nicht unsere Aufgabe darauf zu achten was unsere Kunden in ihrer Freizeit gerne tun. Es geht uns nichts an, welchen Hobbys unsere Kunden nachgehen. Aber wir wollen nicht, dass unsere Mädchen von einem Kunden Suchtmittel angeboten bekommen. Wir merken es sofort wenn eines unserer Mädchen nach einem Date unter Drogen steht. Wir werden Personen, welche versuchen eines unserer Mädchen mit Drogen zu versorgen, von unserer Agentur ausschließen und behalten uns rechtliche Schritte vor. Die Gesundheit unserer Mädchen ist uns sehr wichtig.

Wir wissen, dass der allergrößte Teil unserer Kunden sowieso kein Suchtgift konsumiert oder der kleine Teil der Konsumenten unseren Mädchen kein Suchtgift überlässt und daher richtet sich dieser Beitrag nur an einen ganz kleinen Anteil von Kunden.

Hilfe bei Suchtproblemen!

Auch die agentur.xxx ist der Meinung, dass der Konsum von Suchtmitteln schnell Krankheitswert erreicht und zu einer so genannten Suchterkrankung führen kann. Alle Hilfseinrichtungen gemäß § 15 Suchtmittelgesetz sind beim Bundesministerium für Soziales und Gesundheit gelistet. Personen, die den Konsum einer oder mehrerer Substanzen nicht mehr alleine in den Griff bekommen, können sich anonym an diese Einrichtungen wenden.

Die Organisation NA (Narcoticus Anonymus) aber auch die AA (Anonymen Alkoholiker) hat Selbsthilfegruppen auf der ganzen Welt. Auch in Wien gibt es mehrere Gruppen, die sich regelmäßig treffen. Es lohnt sich sehr sich zu überwinden und dort hinzugehen, denn alle Personen, welche dort sitzen, haben genau das gleiche durchgemacht und sind auf dem richtigen Weg, das gibt große Hoffnung und zeigt, dass man in seiner Situation nicht alleine ist.

In allen größeren Städten gibt es private Einrichtungen für Drogenabhängige, die über das nötige Kleingeld verfügen, wie z.B. Betty Ford.

Strafrechtliche Konsequenzen – ein kurzer Exkurs!

Es ist auch keineswegs ein Kavaliersdelikt, einem Escort-Mädchen Suchtgift – insbesondere größere Mengen – sowie im schlimmsten Fall „harte“ Drogen anzubieten. Solche Verhaltensweisen ziehen einen ganzen Rattenschwanz an Straftatbeständen wie z.b. § 28a SMG und viele andere hinter sich her. Lesen Sie mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen. 

Diskret und unauffällig!

Diskret und unauffällig!

Diskrete Fahrer für diskrete Treffen!

Immer diskret aussehende Mädchen für High-Class-Treffen!

Unsere Mädchen sind stets darauf bedacht höchste Diskretion zu wahren. Warum ist das so? Ganz einfach, weil wir ausschließlich vertrauliche Kontakte zu einheimischen Escort Damen in Wien vermitteln. Alle Mädchen sind echte Privatkontakte und Amateure. Sobald eine Buchung eingeht holem unsere Fahrer die Mädchen dort ab, wo sie sich gerade befinden – sei es zu Hause, bei den Eltern, an der Universität oder in einer Bar. Sie macht sich zu Hause extra für dich frisch. 

Mädchen bei agentur.xxx machen eine Buchung am Tag – und das nicht jeden Tag, sondern ausschließlich, wenn ihnen danach ist. Daher erscheinen unsere Mädchen mit einem Lächeln, und es wird sofort der Unterschied klar. Ein privates Mädchen nimmt ein Treffen an, wenn sie dies auch aus eigenen Stücken möchte, und das garantiert auch eine Art und Weise, wie diese Mädchen sich bei einer Buchung verhalten und was sie ausstrahlen – das muss man erleben, um es zu verstehen.

Vor einem Termin macht sich jedes Mädchen frisch. Extra für dich! Wir legen Wert darauf, dass unsere Mädchen nur wenige Termine annehmen – du erhältst ihre volle Aufmerksamkeit und bist der Erste, den sie an diesem Tag trifft.

Aus diesem Grund erscheinen unsere Mädchen bei deinem Treffen stets diskret. Sie werden nicht wie typische Escort-Damen anderer Anbieter wirken, sondern wie das Mädchen von nebenan, wie eine Freundin – denn genau das sind unsere Mädchen für dich.

Unsere Fahrer werden sorgfältig ausgewählt. Wir nehmen nur jene Fahrer auf, die eine Reihe von strengen Kriterien erfüllen. Bei der An- und Abreise zu deiner Buchung agieren unsere Fahrer äußerst unauffällig. Kunden von agentur.xxx brauchen sich keine Gedanken darüber zu machen, ob Nachbarn oder andere Personen etwas bemerken könnten. Für unbeteiligte Beobachter sieht die Anfahrt unseres Fahrers mit einem unserer Mädchen aus wie ein privater Besuch. Der Fahrer wirkt dabei wie ein gewöhnlicher Fahrer von Plattformen wie Bolt oder Uber. Die Fahrzeuge sind gewöhnlich und unauffällig, sodass sie kaum Aufsehen erregen.

Im Auto befindet sich immer nur das Mädchen, das für diese Buchung vorgesehen ist. Wir stellen sicher, dass jedem Mädchen ein eigener Fahrer für jede Buchung zur Seite steht. Deine Privatsphäre steht bei uns an erster Stelle, und wir tun alles, um deine Diskretion zu gewährleisten.

Viel Freude mit deinem Mädchen!

Mädchen nach privater handynummer Fragen

Mädchen nach privater handynummer Fragen

Vertrauen zerstören? Ist das das Ziel?

Alle Mädchen haben sich freiwillig für die Vermittlung durch die agentur.xxx entschieden. Es stünde jedem Mädchen frei sich selbst Kunden zu suchen. Dies ist jedoch nicht nur mühsam, sondern in den meisten Fällen eine ständige Wiederholung von Misserfolgen und birgt zudem ein sehr hohes Gefahrenpotential. Wenn Kunden ein von der agentur.xxx vermitteltes Mädchen unter Druck setzen, anlügen und unter falschen Versprechungen dazu bringen, ihre private Handynummer für Verabredungen außerhalb der Agentur herauszugeben, passiert folgendes:

1. Das Vertrauensverhältnis zwischen der Agentur und dem Mädchen wird zerstört
2. Das Vertrauensverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden wird zerstört.

Die Vermittlung unserer Kontakte an unsere Kunden ist auch ein Vertrauensbeweis unsererseits an diese.

Ein Mädchen aus privaten Erwägungen wie Gier, Geiz und dem Wunsch danach, das Mädchen zu schwächen, um es billiger zu bekommen, wird durch die agentur.xxx dem Abwerben von Mädchen gleichgesetzt.

Ein solches Verhalten (wie oben geschildert) wird dazu führen, dass der Kunde nicht mehr über agentur.xxx  Mädchen buchen kann. Er wird daher von uns komplett ausgeschlossen und auf die „Blacklist“ gesetzt.

Fotos von dem Gesicht des Mädchen bekommen?

Fotos von dem Gesicht des Mädchen bekommen?

Warum haben nicht alle Mädchen ein Foto von ihrem Gesicht veröffentlicht?

Ausschließlich private Kontakte. Was bedeutet das?

Jedes Mädchen bei Agentur.xxx ist ein privater Kontakt zu einem einheimischen Mädchen aus Wien. Keines unserer Mädchen fährt im Zuge einer Buchung von einem Bordell direkt zum Kunden. Denn wir haben eine „echte“ Escort-Agentur in Wien und wir vermitteln Mädchen „aus der Nachbarschaft“. Alle unsere Mädchen werden aus ihrer gerade vorherrschenden privaten Situation abgeholt – sofern sie auf Bereitschaft sind und der Buchung zustimmen – und durch einen speziell geschulten Fahrer zu dir gebracht. (Logisch, aber: Natürlich macht sich jedes Mädchen vor einem Treffen frisch.) Sämtliche unserer Partnerinnen haben Freunde, Tagesjobs und Familie in Wien. Ein In-Verbindung-Bringen eines Mädchens mit der Tätigkeit als Escort-Mädchen hätte schwer vorstellbare negative Auswirkungen auf ihre soziale Stellung bis hin zur wirtschaftlichen Situation. Die in diesem Fall heftig eintretende Stigmatisierung ist für niemanden, aber ganz besonders für eine junge Frau, nicht so einfach zu verkraften.

Voraussetzung für ein gutes Escort?

Agentur.xxx hat keinen Platz, an dem Mädchen auf Termine warten könnten. Das wäre auch nicht unser Geschäftsmodell. Es vermitteln bereits so viele andere Agenturen Mädchen aus dem Ausland, die hier in Wien – oft unter schlechten Bedingungen – Tag und Nacht arbeiten. Wir finden, das ist keine menschenwürdige Art, als Escort-Mädchen zu arbeiten, und bieten daher solch eine Möglichkeit gar nicht an. Natürlich bedeutet das umgekehrt auch, dass unsere Mädchen aus Wien sind und daher ein erhöhtes Bedürfnis nach Privatsphäre und Sicherheit haben.

Konsequenz daraus, wenn ein Mädchen „enttarnt“ wird!

Die Erkenntnis, eine Sexarbeiterin in Wien zu sein, kann für viele den Verlust ihres sozialen Umfelds bedeuten. Ein Mädchen, dessen Beruf in dieser Richtung bekannt wird, erlebt oft Ausgrenzung und Diskriminierung und wird außerdem von vielen weit verbreiteten Vorurteilen in der Bevölkerung überschattet. Die allgemeine Meinung über Sexarbeiterinnen ist sehr negativ. Es mangelt an Aufklärung der Bevölkerung. Es ist an der Zeit, dass diese Gruppe ihre Rechte einfordert und erhält. Der Beruf der Sexarbeit, insbesondere wenn er von Frauen ausgeübt wird, ist stark stigmatisiert. Schon der geringste Verdacht auf diese Tätigkeit kann dazu führen, dass das betroffene Mädchen von ihrer Gemeinschaft verbal angegriffen und bedroht wird.

Fotos von dem Gesicht eines Mädchens bekommen

Wir können bei jenen Mädchen, die zugestimmt haben, ein Foto des Gesichts über WhatsApp oder Telegram senden. Dies tun wir jedoch nur bei Kunden, die bereits einmal gebucht und sich dabei positiv verhalten haben. Fotos werden stets verschlüsselt gesendet. Wir vertrauen darauf, dass unsere Kunden die Verschlüsselung respektieren und mit uns zusammenarbeiten, um die Mädchen zu schützen.

Diskriminierung der Betreiber?

Betreiber (Unternehmer) der Sexindustrie sind von der totalen Ausgrenzung und der Stigmatisierung auf höchstem Level betroffen. Sie verfügen gesellschaftlich – so gut wie – über keine Chance mehr, es (wieder) in die „normale“ Gesellschaft zu schaffen. Daher ist der größte Feind des Betreibers ein Gerücht, welches die Runde macht und seinen beruflichen Werdegang in den Kreisen der „Normalos“ outet. Ein Bekanntwerden seiner Tätigkeit wäre ganz besonders im Kontakt mit den Behörden problematisch. Auch kann ein Betreiber sich nichts erlauben, er muss immer doppelt so viel Acht geben, denn sein Leben muss frei von negativen Auffälligkeiten bleiben. Auffälligkeiten, welche normalerweise unproblematisch sind, können unangenehme Züge annehmen. Denn der Betreiber ist laufend das Opfer von Diskriminierung, sowohl durch Behörden als auch durch das private Umfeld. Bei Polizeibeamten ist das ganz besonders schwierig, da man sich diesen in vielen Situationen nicht entziehen kann und immer auf einen fairen Umgang angewiesen ist. Die Verletzung der Rechte eines Betreibers, durch von Vorurteilen gelenktes Verhalten gestützt oder durch Beamte, welche in Willkür handeln, versetzt den Betreiber in eine schwierige Situation.

The Hall of Shame: Unternehmen, die ganz offenkundig diskriminieren!

STD Testing, Treatment & Vaccines in Vienna

STD: sexually transmitted desese – sexuell übertragbare Krankheiten:

Die Aids Hilfe Wien bietet umfassende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Untersuchung und Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten (STD) an.

Unter STD versteht man im Wesentlichen folgende Krankheiten:

      • bacterial vaginosis (BV)
      • chlamydia
      • genital warts
      • gonorrhea
      • herpes
      • HIV (testing and diagnosis only)
      • syphilis
      • trichomoniasis (trich)
      • Other STD testing, diagnosis and treatment are also available.

STD präventive und vorbeugende Maßnahmen:

      • Kondome (condoms)
      • Kondome für die Frau (internal condom (female condom))
      • dental dams
      • HPV vaccine (Gardasil)
      • STD and safer sex education
      • HPV and hepatitis vaccines education

Weitere Informationen auf der Webseite der Wiener Aidshilfe.

Entscheidung  des OGH 3 Ob 45/12 g | Wechselseitig klagbare Ansprüche zwischen Freier und Prostituierter

Entscheidung des OGH 3 Ob 45/12 g | Wechselseitig klagbare Ansprüche zwischen Freier und Prostituierter

Sie ist nicht neu, die Entscheidung 3 Ob 45/12 g des Obersten Gerichtshofes (OGH), aber ihr Inhalt verdient eine Erläuterung und darf in keinem Blog fehlen, der sich mit dem Prostitutionsrecht in Österreich befasst.

Die bisherige Judikatur des OGH gesteht einer Sexarbeiterin einen klagbaren Anspruch gegen ihren Kunden auf Zahlung des Entgeltes für eine erbrachte Leistung zu. Gleichzeitig hat ein Kunde jedoch keinen klagbaren Anspruch gegen eine Sexarbeiterin auf Vornahme oder Duldung einer geschlechtlichen Handlung.

Daher ist eine Zusage zu einer Buchung keine verbindliche Willenserklärung und führt nicht dazu, dass der Kunde eine Obligation gegenüber einer Sexarbeiterin hätte.

Das Geschäft zwischen Freier und Prostituierter soll also ein einseitig schwebendes sein. Dies ist sachlich mehr als gerechtfertigt, da sich der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung bereits aus Art. 8 EMRK ergibt und die EMRK in Österreich im Verfassungsrang steht. Es kann daher keine vertragliche Verpflichtung zur Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung geben und eine Prostituierte hat immer die Möglichkeit sich dagegen zu entscheiden oder die Vornahme oder Duldung der selben zu beenden.

Andererseits hat eine Sexarbeiterin aber ab Vornahme einer sexuellen Handlung einen einklagbaren Anspruch auf Entgelt. Ohne einen solchen einklagbaren Anspruch würde die Ausbeutung einer Sexarbeiterin nur erleichtert. Der klagbare Anspruch besteht auch bei Abbruch der sexuellen Handlung seitens der Sexarbeiterin bestehen, sodass der Freier keine Einrede wegen Schlechterfüllung oder Nichterfüllung geltend machen kann.

Dies umfasst daher alle Fälle, in denen ein Freier sich über die erbrachte Leistung beschwert und diese als nicht korrekt erbracht rügt. Doch ebenso umfasst konsequenterweise dieses Urteil auch eine Beschwerde wegen zu kurzer Dauer der erbrachten Leistung – etwa, wenn der Kunde in seiner Einrede rügt, dass eine Sexarbeiterin nicht die vollen 60 Minuten geblieben wäre. In keinem dieser Fälle hat der Kunde nach der Ansicht des OGH eine schützenswerte Position, und es soll nicht die Möglichkeit geben, in solchen Fällen Geld zurückzufordern. Nicht einmal dann besteht ein Rückforderungsanspruch, wenn der Freier beweisen könnte, dass seine Beschwerde objektiv richtig ist und der behauptete Sachverhalt daher wirklich geschehen ist.

Dieses Ergebnis der OGH-Entscheidung 3 Ob 45/12 g ist sachlich und aus der Sicht des verfassungsrechtlichen Schutzes des Menschenrechts, auf sexuelle Selbstbestimmung, mehr als gerechtfertigt.

Auch in der Praxis zeigt sich, dass in den allermeisten Fällen die Prostituierte schutzbedürftiger ist als der Freier.

Weiteres zu dem Thema Prostitution aus der legislativen und exekutiven Ebene: Regelung der Prostitution in Österreich (2021) – Bundeskanzleramt | Prostitution in Österreich (2008) aus Arbeits- und Sozialrechtlicher Sicht