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Gesichtsbilder auf Anfrage und deren widerrechtliche Verarbeitung

Gesichtsbilder auf Anfrage und deren widerrechtliche Verarbeitung

Für Agenturen wie agentur.xxx ist der Schutz personenbezogener Daten der Partnerinnen, insbesondere von Fotos, von entscheidender Bedeutung. Die unbefugte Nutzung kann nicht nur immaterielle Schäden für die betroffenen Personen verursachen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Rolle des immateriellen Schadenersatzes und spezifische Herausforderungen im Zusammenhang mit der Escort-Branche in Wien.

Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der DSGVO gelten Fotos, auf denen Personen eindeutig erkennbar sind, als personenbezogene Daten. Die Wirtschaftskammer Österreich hebt hervor, dass Opfer von DSGVO-Verletzungen Anspruch auf Schadenersatz haben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Urteil C-300/21 vom 4. Mai 2023 klargestellt, dass bereits die bloße Gefahr des Missbrauchs personenbezogener Daten einen immateriellen Schaden nach Artikel 82 DSGVO darstellen kann. Dies umfasst Beeinträchtigungen wie psychischen Stress, Rufschädigung oder sozialen Ausschluss.

Menschen, die in der Escort-Branche arbeiten, sind oft sozialer Stigmatisierung ausgesetzt. In einer Stadt wie Wien, wo Anonymität und Diskretion von größter Bedeutung sind, können die Folgen unbefugter Bildernutzung katastrophal sein. Fotos, welche ein Mädchen so zeigen, dass sie individualisierbar ist – das ist immer der Fall bei einem Gesichtsbild –, könnten die Privatsphäre erheblich beeinträchtigen und zu sozialer Ausgrenzung führen. Daher ist es unerlässlich, Fotos, welche das Gesicht zeigen, nicht zu verarbeiten, egal auf welche Art.

Rechtliche Schritte bei Verstößen

Bei Verarbeitung und Weitergabe oder auch nur bei Speicherung eines Gesichtsbildes zur Wiederansicht – daher dauerhaft –, wodurch sie nicht mehr nur im Cache gespeichert und nach Ansicht automatisch gelöscht wird, sondern auf der Festplatte des Gerätes abgespeichert wird, führt eine solche rechtswidrige Verarbeitung von Gesichtsbildern zu Schadensersatzforderungen und Unterlassungsklagen, um die weitere Nutzung der Bilder zu stoppen und dem Opfer finanziell den Schaden auszugleichen (kann nur ein Versuch bleiben, ist nämlich nicht möglich). Jeder unautorisierte Eingriff in die personenbezogene Datei „Gesichtsbild“ wird als separater Verstoß angesehen, was jeweils zu neuen Forderungen führen kann. Personen, die gegen diese Bedingungen verstoßen, können außerdem auf eine Blacklist gesetzt werden, was zusätzliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Erlaubte Verwendung von Fotos

Die einzige zulässige Nutzung der von agentur.xxx übermittelten Fotos besteht in der einmaligen Ansicht per WhatsApp oder Telegram. Die Funktion „Einmaligkeit“ erlaubt es, ein Bild nur einmal anzusehen, ohne dass Screenshots oder das Speichern des Bildes möglich sind. Die Fotos werden lediglich temporär im Cache des mobilen Endgeräts gespeichert und anschließend automatisch gelöscht. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die personenbezogenen Daten der Escort-Mädchen geschützt und das Risiko unbefugter Nutzung minimiert wird.

Fazit

Der Schutz personenbezogener Daten, insbesondere von Fotos, ist essenziell, um die Würde und Privatsphäre der im Escort-Service tätigen Personen zu schützen. Die Achtung der Privatsphäre dieser Mädchen kann nicht wichtig genug genommen werden.

Fair-Use-Policy bei der Nutzung des Chats für Buchungen der agentur.xxx!

Fair-Use-Policy bei der Nutzung des Chats für Buchungen der agentur.xxx!

Fair Use Policy: Solidarisches Chatten mit freiwilliger Zahlungsoption bei Bedarf

Wir begrüßen jeden Nutzer der agentur.xxx-Services. Ein sehr wesentlicher Teil der Aufgaben der Agentur ist es, dafür zu sorgen, dass das Angebot ständig interessant bleibt und die Betreuung von Nutzern und Kunden auf dem allerhöchsten Niveau in Wien und vielleicht sogar ganz Österreich zu halten. Dafür setzt das Management-Team alles daran. Die Menschen, die die Agentur zusammenhalten, widmen ihr Engagement der Leidenschaft, stets das Beste und Anspruchsvollste in allen Belangen zu bieten. Diese hohen Ansprüche gelten für alle unsere Kunden gleichermaßen.

Wir schätzen das Vertrauen, welches wir bekommen, sehr und möchten unseren Kunden jederzeit die bestmögliche Erfahrung bieten. Als kleines, spezialisiertes Unternehmen legen wir großen Wert darauf, perfekt im Umgang und in der Aufmerksamkeit mit unseren Partnerinnen und jedem einzelnen Kunden umzugehen. Um diese Qualität langfristig zu gewährleisten, bitten wir um Verständnis für unsere Fair-Use-Policy bei Nutzung des Chats mit den Agenten und Mädchen.

Sie haben stets die Möglichkeit, mit uns kostenlos zu kommunizieren – bei Fragen oder um vor einer Buchung alle offenen Punkte in Ruhe zu besprechen. Dieser Service macht agentur.xxx aus. Allerdings kommt es in Einzelfällen zu unverhältnismäßig hohem Aufwand, ohne eine Buchung abzuschließen.

Um dennoch allen Kunden die beste Kommunikation bieten zu können, müssen wir in solchen Fällen eine Pauschale von 200 Euro erheben.

Diese Regelung dient als Ausgleich für den Aufwand, der durch Personen verursacht wird, die die übermäßige und häufig nicht im Geringsten erforderliche Inanspruchnahme des Chats als normal empfinden und dadurch alles blockieren. Die Pauschale für den Unkostenbeitrag stellt sicher, die gewohnte Qualität und Aufmerksamkeit für alle beibehalten zu können. Sie ermöglicht uns zudem, auch jene Kunden, die viele Tage, Wochen und Stunden vor einer Buchung schreiben möchten, bestens zu betreuen.

Bitte verstehen Sie diesen Schritt nicht falsch: Der Beitrag ist keine Sanktion, noch möchten wir Ihnen damit signalisieren, dass Sie nicht willkommen wären oder finanziell profitieren. Daher ist die Zahlung des Beitrags auch freiwillig. Es bleibt schlussendlich dem Nutzer überlassen. Allerdings: Derjenige, der nicht zahlt, löst bei uns nur eine Wahl aus – die Nutzung aller Services wird umgehend ausgesetzt. Verfahren und Dauer werden analog zu jenem der Blacklist übernommen.

Der Aufwand ist bei den Nutzern, welche den Chat so überlange beanspruchen, zu hoch für eine so kleine, dezentral geführte Kooperationsgemeinschaft. Da dieser kostenlos ist, müssen verstärkt Personen, die das einfach nur ausnutzen wollen, aber auch jene, die viel zu lange brauchen und dann vielleicht doch irgendwann buchen, zu einer Vorleistung gebeten werden. Die Alternative wäre, unsere Leistungen im Chat und in der Buchungsvorbereitung gegenüber allen Kunden einzuschränken, was für uns jedoch niemals in Frage kommt.

Bei Fragen schreiben Sie der Agentur. 

Überschreitung des Angebots eines Mädchens durch den Kunden ohne Vereinbarung im Vorfeld! Handlungen gegen den Willen des Mädchens!

Überschreitung des Angebots eines Mädchens durch den Kunden ohne Vereinbarung im Vorfeld! Handlungen gegen den Willen des Mädchens!

Die Vereinbarung, welche das Ausmaß der Dienstleistung eines Mädchens eingrenzt bzw. definiert, einfach so zu überschreiten, ohne vorher ausdrücklich hierfür eine Zustimmung des Mädchens einzuholen, ist keine Kleinigkeit.

Das Erfordernis der „Gegebenheiten vor Ort“ anhand des Beispiels der Buchung von ausgefallenen Extras

Die Buchung von Extras, die in eine Kategorie fallen, welche dem Mädchen ein erhöhtes Maß an Überwindung oder Vorbereitung abverlangen, muss immer aus dem Gesichtspunkt der Zustimmung betrachtet werden. Bei diesen Extras bzw. Serviceleistungen ist dies der Fall, denn es hängt – noch mehr als bei den üblichen Leistungen – stark von den Gegebenheiten vor Ort ab. Diese sogenannten „Gegebenheiten vor Ort“ sind sehr vielfältig und variieren je nach Art der jeweiligen Leistung. Meistens sind die Voraussetzungen in der Person des Kunden zu finden. Entweder handelt es sich um physische Gegebenheiten oder das Verhalten des Kunden ist ein wichtiger Aspekt. In selteneren Fällen kann auch die Location der Buchung eine Rolle spielen. Diese Voraussetzungen lassen sich bei einem für das Mädchen noch unbekannten Kunden erst im Zuge der Buchung erkennen, weshalb jede Buchung solcher Extras ausdrücklich der Zustimmung des Mädchens bedarf.

Die Buchung über Agentur.xxx und die Übernahme der Haftung hinsichtlich der Zustimmung

Die ausgefallenen Extras: Diese werden nur dann Bestandteil einer Buchung, wenn das Mädchen im Vorfeld ausdrücklich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis wird durch agentur.xxx bei der Vereinbarung der Buchung genau eingehalten, und jedes Mädchen wird ausführlich über den Ablauf informiert. Nur bei freiwilliger und selbstbestimmter Zustimmung wird ein Termin vermittelt. Eine Buchung über agentur.xxx ist daher eine Garantie dafür, dass es keine Unklarheiten über den vereinbarten Ablauf geben kann. Voraussetzung ist jedoch die Kooperationsbereitschaft des Kunden. Daher sollten abweichende Wünsche bereits im Vorfeld genau per Textnachricht mitgeteilt werden.

Die „normale“ Buchung: Jedes Mädchen legt die Inhalte ihres Profils selbstständig fest. Diese Angaben sind authentisch und können jederzeit geändert werden. Leistungen, die in einem Paket enthalten sind, gelten als konkludent akzeptiert, solange sich das Mädchen nicht widerspricht. Eine ausdrückliche Zustimmung ist bei diesen Standardleistungen nicht zwingend erforderlich. Sollte sich das Mädchen allerdings körperlich oder verbal widersetzen, ist jede Handlung unverzüglich zu stoppen. Ein „NEIN“, ein „STOP“, Körperliches wegbewegen oder ein Wegdrücken des Kunden  ist stets als eindeutiger Widerruf zu werten. Bei Buchungen mit Safewords als vereinbarte Grundlage, ist den Regeln hierfür genauso ausnahmslosfolge zu leisten.

Ein Kunde, der sich an den Ablauf hält und bereits bei der Buchung alle Wünsche mit agentur.xxx teilt, braucht keine Bedenken zu haben, dass das Mädchen über den geplanten Ablauf nicht informiert ist. Bei agentur.xxx steht kein Mädchen vor der Tür, das nicht weiß, was gebucht wurde. Die Buchung über agentur.xxx garantiert, dass jede Handlung im Voraus besprochen und genehmigt wurde.

Erfordernis der Zustimmung ohne vorherige genaue Vereinbarung

Wer über Agenturen bucht, die zu allem „Ja“ sagen, riskiert, dass das Mädchen weder sprachlich kommunizieren noch Wünsche verstehen kann. In solchen Fällen fehlt die Grundlage für eine konkludente Zustimmung, da keine Vorbereitung stattgefunden hat. Eine Zustimmung muss verbal und eindeutig erfolgen. „Einfach mal anfangen“ und auf eine Reaktion warten ist nicht akzeptabel und rechtlich problematisch.

Handlungen gegen den Willen eines Mädchens

Auch ohne Überschreitung des vereinbarten Angebots gilt: Ein NEIN – verbal oder durch körperliches Abwenden – ist zu respektieren. Wird das ignoriert und das Mädchen z. B. festgehalten oder in seiner Bewegung eingeschränkt, ist dies eine kriminelle Handlung. Jeglicher Eingriff in die Bewegungsfreiheit ist unzulässig und mit Gewalt gleichzusetzen. Wenn ein Mädchen weint, ist sofort zu stoppen und nach dem Grund zu fragen.

Folgen fehlender Zustimmung oder Ignorierens von Widerstand

Wo die Zustimmung endet, beginnt die Straftat. Auch bei Sexarbeiterinnen ist eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung eine Straftat. Wenn während einer Buchung eine Zustimmung entzogen wird, ist jede Fortsetzung unzulässig und erfüllt ggf. den Tatbestand der sexuellen Nötigung.

Wenn nach Beginn einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs eine neue Handlung vorgenommen wird – ohne Zustimmung –, kann dies als geschlechtliche Nötigung (§ 202 StGB) oder Vergewaltigung (§ 201 StGB) gewertet werden.

agentur.xxx verfolgt eine Zero-Tolerance-Politik gegenüber jeder Handlung gegen den Willen eines Mädchens.

Mädchen nach privater handynummer Fragen

Mädchen nach privater handynummer Fragen

Vertrauen zerstören? Ist das das Ziel?

Alle Mädchen haben sich freiwillig für die Vermittlung durch die agentur.xxx entschieden. Es stünde jedem Mädchen frei sich selbst Kunden zu suchen. Dies ist jedoch nicht nur mühsam, sondern in den meisten Fällen eine ständige Wiederholung von Misserfolgen und birgt zudem ein sehr hohes Gefahrenpotential. Wenn Kunden ein von der agentur.xxx vermitteltes Mädchen unter Druck setzen, anlügen und unter falschen Versprechungen dazu bringen, ihre private Handynummer für Verabredungen außerhalb der Agentur herauszugeben, passiert folgendes:

1. Das Vertrauensverhältnis zwischen der Agentur und dem Mädchen wird zerstört
2. Das Vertrauensverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden wird zerstört.

Die Vermittlung unserer Kontakte an unsere Kunden ist auch ein Vertrauensbeweis unsererseits an diese.

Ein Mädchen aus privaten Erwägungen wie Gier, Geiz und dem Wunsch danach, das Mädchen zu schwächen, um es billiger zu bekommen, wird durch die agentur.xxx dem Abwerben von Mädchen gleichgesetzt.

Ein solches Verhalten (wie oben geschildert) wird dazu führen, dass der Kunde nicht mehr über agentur.xxx  Mädchen buchen kann. Er wird daher von uns komplett ausgeschlossen und auf die „Blacklist“ gesetzt.

BDSM Safewords

Bei BDSM Terminen wird bei agentur.xxx die „Ampel“ als „Safeword“ verwendet: 

Ampelprinzip!

Das Ampelsystem ist eine verbreitete Methode, welche einerseits der Einverständniserklärung und zugleich dem Widerspruch als auch dem Ausdruck von Akzeptanz ohne Kontinuitätsanspruch.

Die Ampel als Vorbild erstrahlt in ihrer Einfachheit, ihrer universellen Bekanntheit, welche in unser aller Unterbewusstsein tief verwurzelt ist.

Verhalten bei den Safewords: Grün, Gelb, Rot!

Das Safeword (Eine Ampel in der Farbe) …

… GRÜN signalisiert: „Keine Gefahr, alles in Ordnung, es kann problemlos weitergemacht werden. Auch spricht nichts dagegen, schneller, intensiver bzw. härter zu werden in der praktizierten Handlung.“

… GELB signalisiert, es ist nun Gefahr eingetreten. Diese ist in der aktuellen Ausprägung, Intensität bzw. Härte noch in Ordnung und darf weiterhin auf gleichbleibende Art und Weise fortgesetzt werden. Jedoch keinesfalls das eigene Verhalten steigern.

… ROT signalisiert sofortigen Stopp, da bereits die akzeptable Situation überschritten wurde. Es darf auch nicht einfach nur die Intensität verringert werden. Nein, es ist unverzüglich noch in der Sekunde jegliche Handlung zu stoppen, alle Einschränkungen von Sicht, Bewegungsfreiheit oder jegliche andere im Zuge der Handlung bis jetzt herbeigeführten Beeinträchtigungen, wenn auch nur leichte, zu entfernen und dem Mädchen ist nun Zeit zu geben. Es ist nach ihrem Wohl auch zu erkundigen. Auch wenn sie gleich fortfahren möchte, ist eine Unterbrechung von 10 Minuten verpflichtend und darf nicht verkürzt oder gar nicht eingehalten werden.

Grün = alles okay
Gelb = Vorsicht, nicht stärker aber weiter machen ist OK
Rot = STOPP, sofort mit allem aufhören!

Welche Bedeutung haben die Safewords nach Ampelprinzip?

Das sog. Ampelprinzip ist kein Vorschlag oder gar ein Tipp ohne Bedeutung. Ebenso ist das Ampelprinzip bei allen Buchungen, in welchen diese Art der Kommunikation erforderlich ist, das einzige Kommunikationsprinzip, welches zur Anwendung gelangen darf. Es ist untersagt, davon abzurücken, auch wenn eine andere Form der Kommunikation positioniert wird.

Vorherige Situationen sind untersagt, aber zumindest aus Dummheit, Besserwisserei oder aus Verunsicherung wird alles falsch gemacht, in der Hoffnung, es fällt nicht auf (Achtung, hierzu lesen Sie Folgendes). Wird dieses Ampelprinzip versucht abzuschaffen bei einer BUCHUNG OHNE ERSATZ für die Kommunikation in derartigen Situationen, so wird dieser Zustand – auch wenn das Mädchen nichts dazu sagt – als Sicherheitszwischenfall bewertet, unabhängig von dem weiteren Verlauf, denn erstens, im Gegensatz zu der Polizei, wartet die Agentur nicht, bis einem Mädchen etwas passiert ist, um aktiv zu werden.

Im Gegenteil: Unser striktes, über 10 Jahre hinweg erstelltes Sicherheitsprotokoll führt dazu, dass die Agentur umgehend aktiv wird und eine potenzielle oder auch zukünftige Gefahrensituation stoppt, ohne es so weit kommen zu lassen, dass ein Mädchen verletzt werden kann. Diesem Sicherheitsprotokoll muss bei einem Sicherheitszwischenfall umgehend Folge geleistet werden, und niemand ist befugt, sich dagegen zu entscheiden.

Erst wenn unsere Partnerin der zuständigen Person gegenübersteht und ihre Unversehrtheit durch drei in Augenschein zu nehmende Merkmale außer Frage steht, endet der Zwischenfall und die Buchung. Nach einem Zwischenfall besteht kein Anrecht mehr, die Buchung fortzusetzen. Alle Sicherheitszwischenfälle sind ernste Situationen, welche eine extreme Sorglosigkeit des Kunden zu erkennen geben und ihn von diesem Treffen und allen zukünftigen ausschließen. Er wird auf die Blacklist gesetzt und ausgeschlossen von allen unseren Angeboten und denen vieler Partnerinnen.