Überschreitung des Angebots eines Mädchens durch den Kunden ohne Vereinbarung im Vorfeld! Handlungen gegen den Willen des Mädchens!

Überschreitung des Angebots eines Mädchens durch den Kunden ohne Vereinbarung im Vorfeld! Handlungen gegen den Willen des Mädchens!

Die Vereinbarung, welche das Ausmaß der Dienstleistung eines Mädchens eingrenzt bzw. definiert, einfach so zu überschreiten, ohne vorher ausdrücklich hierfür eine Zustimmung des Mädchens einzuholen, ist keine Kleinigkeit.

Das Erfordernis der „Gegebenheiten vor Ort“ anhand des Beispiels der Buchung von ausgefallenen Extras

Die Buchung von Extras, die in eine Kategorie fallen, welche dem Mädchen ein erhöhtes Maß an Überwindung oder Vorbereitung abverlangen, muss immer aus dem Gesichtspunkt der Zustimmung betrachtet werden. Bei diesen Extras bzw. Serviceleistungen ist dies der Fall, denn es hängt – noch mehr als bei den üblichen Leistungen – stark von den Gegebenheiten vor Ort ab. Diese sogenannten „Gegebenheiten vor Ort“ sind sehr vielfältig und variieren je nach Art der jeweiligen Leistung. Meistens sind die Voraussetzungen in der Person des Kunden zu finden. Entweder handelt es sich um physische Gegebenheiten oder das Verhalten des Kunden ist ein wichtiger Aspekt. In selteneren Fällen kann auch die Location der Buchung eine Rolle spielen. Diese Voraussetzungen lassen sich bei einem für das Mädchen noch unbekannten Kunden erst im Zuge der Buchung erkennen, weshalb jede Buchung solcher Extras ausdrücklich der Zustimmung des Mädchens bedarf.

Die Buchung über Agentur.xxx und die Übernahme der Haftung hinsichtlich der Zustimmung

Die ausgefallenen Extras: Diese werden nur dann Bestandteil einer Buchung, wenn das Mädchen im Vorfeld ausdrücklich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis wird durch agentur.xxx bei der Vereinbarung der Buchung genau eingehalten, und jedes Mädchen wird ausführlich über den Ablauf informiert. Nur bei freiwilliger und selbstbestimmter Zustimmung wird ein Termin vermittelt. Eine Buchung über agentur.xxx ist daher eine Garantie dafür, dass es keine Unklarheiten über den vereinbarten Ablauf geben kann. Voraussetzung ist jedoch die Kooperationsbereitschaft des Kunden. Daher sollten abweichende Wünsche bereits im Vorfeld genau per Textnachricht mitgeteilt werden.

Die „normale“ Buchung: Jedes Mädchen legt die Inhalte ihres Profils selbstständig fest. Diese Angaben sind authentisch und können jederzeit geändert werden. Leistungen, die in einem Paket enthalten sind, gelten als konkludent akzeptiert, solange sich das Mädchen nicht widerspricht. Eine ausdrückliche Zustimmung ist bei diesen Standardleistungen nicht zwingend erforderlich. Sollte sich das Mädchen allerdings körperlich oder verbal widersetzen, ist jede Handlung unverzüglich zu stoppen. Ein „NEIN“, ein „STOP“, Körperliches wegbewegen oder ein Wegdrücken des Kunden  ist stets als eindeutiger Widerruf zu werten. Bei Buchungen mit Safewords als vereinbarte Grundlage, ist den Regeln hierfür genauso ausnahmslosfolge zu leisten.

Ein Kunde, der sich an den Ablauf hält und bereits bei der Buchung alle Wünsche mit agentur.xxx teilt, braucht keine Bedenken zu haben, dass das Mädchen über den geplanten Ablauf nicht informiert ist. Bei agentur.xxx steht kein Mädchen vor der Tür, das nicht weiß, was gebucht wurde. Die Buchung über agentur.xxx garantiert, dass jede Handlung im Voraus besprochen und genehmigt wurde.

Erfordernis der Zustimmung ohne vorherige genaue Vereinbarung

Wer über Agenturen bucht, die zu allem „Ja“ sagen, riskiert, dass das Mädchen weder sprachlich kommunizieren noch Wünsche verstehen kann. In solchen Fällen fehlt die Grundlage für eine konkludente Zustimmung, da keine Vorbereitung stattgefunden hat. Eine Zustimmung muss verbal und eindeutig erfolgen. „Einfach mal anfangen“ und auf eine Reaktion warten ist nicht akzeptabel und rechtlich problematisch.

Handlungen gegen den Willen eines Mädchens

Auch ohne Überschreitung des vereinbarten Angebots gilt: Ein NEIN – verbal oder durch körperliches Abwenden – ist zu respektieren. Wird das ignoriert und das Mädchen z. B. festgehalten oder in seiner Bewegung eingeschränkt, ist dies eine kriminelle Handlung. Jeglicher Eingriff in die Bewegungsfreiheit ist unzulässig und mit Gewalt gleichzusetzen. Wenn ein Mädchen weint, ist sofort zu stoppen und nach dem Grund zu fragen.

Folgen fehlender Zustimmung oder Ignorierens von Widerstand

Wo die Zustimmung endet, beginnt die Straftat. Auch bei Sexarbeiterinnen ist eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung eine Straftat. Wenn während einer Buchung eine Zustimmung entzogen wird, ist jede Fortsetzung unzulässig und erfüllt ggf. den Tatbestand der sexuellen Nötigung.

Wenn nach Beginn einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs eine neue Handlung vorgenommen wird – ohne Zustimmung –, kann dies als geschlechtliche Nötigung (§ 202 StGB) oder Vergewaltigung (§ 201 StGB) gewertet werden.

agentur.xxx verfolgt eine Zero-Tolerance-Politik gegenüber jeder Handlung gegen den Willen eines Mädchens.

Extras. Deren Ankündigung und Bedingungen!

Extras. Deren Ankündigung und Bedingungen!

Blogbeitrag zum Thema Extras

Jedes unserer Mädchen bietet neben ihrem Spezialservice noch Extraservices an – kurz ‚Extras‘.

Welche Extras das jeweilige Mädchen anbietet entscheidet nur sie selbst. Deshalb unterscheiden sich die Extras bei jedem Mädchen. Die Extras jedes einzelnen Mädchens hat das Mädchen selbst in ihrem Profil auf agentur.xxx angegeben

Diese Extras bedeuten eigentlich immer einen  Aufpreis bei dessen Buchung und sind immer im Vorhinein bei agentur.xxx anzufragen und anzumelden. 

Es sollte tunlichst vermieden werden, Extras spontan vor Ort hinzuzubuchen. Einige Extras erfordern Vorbereitungszeit und können nach Beginn der Buchung nicht mehr spontan erworben werden.

Dies hat mehrere Gründe. Einerseits liegt es in der Natur der Sache, dass viele Extras seitens des Mädchens eine gewisse Form der Vorbereitung, sei es körperlich oder anderer Art, erfordern.

Ebenso sollen die Mädchen, die sich der Agentur.xxx anvertrauen, vor Ort nicht über Preise verhandeln. Einerseits sind diese Mädchen teilweise unerfahren und möchten genau diesen Aspekt einer Buchung nicht alleine klären, sondern fühlen sich weit aus wohler, wenn sie von einer erfahrenen und kompetenten Agentur vertreten werden. Andererseits würde dies begünstigen, dass im Zuge der Preisverhandlung eine Drucksituation entsteht. Darüber hinaus ist Agentur.xxx der Ansicht, dass es ziemlich unsexy ist, wenn ein Mädchen über das Entgelt vor oder während einer Buchung mit dem Kunden „streiten“ muss. verhandeln muss. Es ist die Leistung zwar gegen Entgelt, doch es passt einfach nicht zusammen, wenn die Entgeltabsprachen vom Mädchen für die eigene Leistung getroffen werden. Es ist ein totaler „Abtörner“ und ruiniert nur die Atmosphäre der Buchung.
Darum hat es für alle Beteiligten ausschließlich Vorteile, wenn diese Thematiken über die Agentur und im Vorfeld besprochen werden. So erscheint ein entspanntes, bestens informiertes und für die jeweilige Buchung vorbereitetes Mädchen. So kannst du dich während der Buchung darauf konzentrieren, worauf du dich in einer Buchung konzentrieren solltest: auf das Mädchen, mit dem du eine herausragend gute Zeit verbringen möchtest.

Demnach darf ein Extra während der Buchung niemals überraschend ausgeführt werden. Das ist hoffentlich sowieso klar. Doch dennoch muss es leider erwähnt werden. Zum Beispiel, nur weil ein Mädchen angegeben hat, dass sie Spanking passiv anbietet, bedeutet das auf gar keinen Fall, dass du ohne dieses Extra gebucht zu haben, einfach mal während der Buchung sie – wenn auch nur sanft – „spanken“ darfst.

Sowiso ist jede Handlung gegen den Willen des Mädchens ausgeschlossen!

Die Dienstleistung, die diese Mädchen erbringen, ist nicht einfach umzusetzen. Auch wenn diese Leistung in einen sehr intimen Bereich geht, sind genaue Grenzen definiert, die unbedingt einzuhalten sind. Ein Mädchen sollte sich immer sicher fühlen und das kann es nur, wenn es genau weiß, worauf es sich einlässt. Sicherheit hat sie vor allem dann, wenn du als ihr Kunde die festgelegten Abgrenzungen, wie sie zuvor über die Agentur definiert wurden, respektierst.

Einige Extras haben den Zusatz ‘aktiv’ und ‘passiv’ – das wird immer aus der Sicht des Mädchens angegeben. Also ‚aktiv‘ bedeutet sie bei dir und ,passiv‘ bedeutet du bei ihr.

BDSM Safewords

Bei BDSM Terminen wird bei agentur.xxx die „Ampel“ als „Safeword“ verwendet: 

Ampelprinzip!

Das Ampelsystem ist eine verbreitete Methode, welche einerseits der Einverständniserklärung und zugleich dem Widerspruch als auch dem Ausdruck von Akzeptanz ohne Kontinuitätsanspruch.

Die Ampel als Vorbild erstrahlt in ihrer Einfachheit, ihrer universellen Bekanntheit, welche in unser aller Unterbewusstsein tief verwurzelt ist.

Verhalten bei den Safewords: Grün, Gelb, Rot!

Das Safeword (Eine Ampel in der Farbe) …

… GRÜN signalisiert: „Keine Gefahr, alles in Ordnung, es kann problemlos weitergemacht werden. Auch spricht nichts dagegen, schneller, intensiver bzw. härter zu werden in der praktizierten Handlung.“

… GELB signalisiert, es ist nun Gefahr eingetreten. Diese ist in der aktuellen Ausprägung, Intensität bzw. Härte noch in Ordnung und darf weiterhin auf gleichbleibende Art und Weise fortgesetzt werden. Jedoch keinesfalls das eigene Verhalten steigern.

… ROT signalisiert sofortigen Stopp, da bereits die akzeptable Situation überschritten wurde. Es darf auch nicht einfach nur die Intensität verringert werden. Nein, es ist unverzüglich noch in der Sekunde jegliche Handlung zu stoppen, alle Einschränkungen von Sicht, Bewegungsfreiheit oder jegliche andere im Zuge der Handlung bis jetzt herbeigeführten Beeinträchtigungen, wenn auch nur leichte, zu entfernen und dem Mädchen ist nun Zeit zu geben. Es ist nach ihrem Wohl auch zu erkundigen. Auch wenn sie gleich fortfahren möchte, ist eine Unterbrechung von 10 Minuten verpflichtend und darf nicht verkürzt oder gar nicht eingehalten werden.

Grün = alles okay
Gelb = Vorsicht, nicht stärker aber weiter machen ist OK
Rot = STOPP, sofort mit allem aufhören!

Welche Bedeutung haben die Safewords nach Ampelprinzip?

Das sog. Ampelprinzip ist kein Vorschlag oder gar ein Tipp ohne Bedeutung. Ebenso ist das Ampelprinzip bei allen Buchungen, in welchen diese Art der Kommunikation erforderlich ist, das einzige Kommunikationsprinzip, welches zur Anwendung gelangen darf. Es ist untersagt, davon abzurücken, auch wenn eine andere Form der Kommunikation positioniert wird.

Vorherige Situationen sind untersagt, aber zumindest aus Dummheit, Besserwisserei oder aus Verunsicherung wird alles falsch gemacht, in der Hoffnung, es fällt nicht auf (Achtung, hierzu lesen Sie Folgendes). Wird dieses Ampelprinzip versucht abzuschaffen bei einer BUCHUNG OHNE ERSATZ für die Kommunikation in derartigen Situationen, so wird dieser Zustand – auch wenn das Mädchen nichts dazu sagt – als Sicherheitszwischenfall bewertet, unabhängig von dem weiteren Verlauf, denn erstens, im Gegensatz zu der Polizei, wartet die Agentur nicht, bis einem Mädchen etwas passiert ist, um aktiv zu werden.

Im Gegenteil: Unser striktes, über 10 Jahre hinweg erstelltes Sicherheitsprotokoll führt dazu, dass die Agentur umgehend aktiv wird und eine potenzielle oder auch zukünftige Gefahrensituation stoppt, ohne es so weit kommen zu lassen, dass ein Mädchen verletzt werden kann. Diesem Sicherheitsprotokoll muss bei einem Sicherheitszwischenfall umgehend Folge geleistet werden, und niemand ist befugt, sich dagegen zu entscheiden.

Erst wenn unsere Partnerin der zuständigen Person gegenübersteht und ihre Unversehrtheit durch drei in Augenschein zu nehmende Merkmale außer Frage steht, endet der Zwischenfall und die Buchung. Nach einem Zwischenfall besteht kein Anrecht mehr, die Buchung fortzusetzen. Alle Sicherheitszwischenfälle sind ernste Situationen, welche eine extreme Sorglosigkeit des Kunden zu erkennen geben und ihn von diesem Treffen und allen zukünftigen ausschließen. Er wird auf die Blacklist gesetzt und ausgeschlossen von allen unseren Angeboten und denen vieler Partnerinnen.