5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung

Die 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (5. COVID-19-NotMV) regelt nun den 4. Lockdown in Österreich. § 8 5. COVID-19-NotMV regelt das Nachgehen der beruflichen Tätigkeit. Absatz 4 leg cit in Verbindung mit Absatz 2 und 3 leg cit bedeuten für die...

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3. Novelle zur 4. COVID‑19‑SchuMaV

Die 4. COVID19-Schutzmaßnahmenverordnung (4. COVID-19-SchuMaV) trat mit 08.02.2021 in Kraft und wurde nun am 09.03.2021 durch die 3. Novelle (der 4. COVID-19-SchuMaV) verlängert.   Die Gültigkeit der 4. COVID-19-SchuMaV wurde - bereits im Zuge der...

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2. Novelle zur 4. COVID‑19‑SchuMaV

Escort Service ist derzeit unter die körpernahe Dienstleitung zu subsumieren. In der zweiten Novelle der 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung wird die körpernahe Dienstleistung nun gemäß § 6 Abs 6 Ziffer 1 4. COVID‑19‑SchuMaV neu geregelt. Daher...

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