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Die Vereinbarung, welche das Ausmaß der Dienstleistung eines Mädchens eingrenzt bzw. definiert, einfach so zu überschreiten, ohne vorher ausdrücklich hierfür eine Zustimmung des Mädchens einzuholen, ist keine Kleinigkeit.

Das Erfordernis der „Gegebenheiten vor Ort“ anhand des Beispiels der Buchung von ausgefallenen Extras

Die Buchung von Extras, die in eine Kategorie fallen, welche dem Mädchen ein erhöhtes Maß an Überwindung oder Vorbereitung abverlangen, muss immer aus dem Gesichtspunkt der Zustimmung betrachtet werden. Bei diesen Extras bzw. Serviceleistungen ist dies der Fall, denn es hängt – noch mehr als bei den üblichen Leistungen – stark von den Gegebenheiten vor Ort ab. Diese sogenannten „Gegebenheiten vor Ort“ sind sehr vielfältig und variieren je nach Art der jeweiligen Leistung. Meistens sind die Voraussetzungen in der Person des Kunden zu finden. Entweder handelt es sich um physische Gegebenheiten oder das Verhalten des Kunden ist ein wichtiger Aspekt. In selteneren Fällen kann auch die Location der Buchung eine Rolle spielen. Diese Voraussetzungen lassen sich bei einem unbekannten Kunden erst im Zuge der Buchung erkennen, weshalb jede Buchung solcher Extras ausdrücklich der Zustimmung des Mädchens bedarf.

Die Buchung über Agentur.xxx und die Übernahme der Haftung hinsichtlich der Zustimmung

Die ausgefallenen Extras: Diese werden nur dann Bestandteil einer Buchung, wenn das Mädchen im Vorfeld ausdrücklich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis wird durch agentur.xxx bei der Vereinbarung der Buchung genau eingehalten, und jedes Mädchen wird ausführlich über den Ablauf informiert. Nur bei freiwilliger und selbstbestimmter Zustimmung wird ein Termin vermittelt. Eine Buchung über agentur.xxx ist daher eine Garantie dafür, dass es keine Unklarheiten über den vereinbarten Ablauf geben kann. Voraussetzung ist jedoch die Kooperationsbereitschaft des Kunden. Daher sollten abweichende Wünsche bereits im Vorfeld genau per Textnachricht mitgeteilt werden.

Die „normale“ Buchung: Jedes Mädchen legt die Inhalte ihres Profils selbstständig fest. Diese Angaben sind authentisch und können jederzeit geändert werden. Leistungen, die in einem Paket enthalten sind, gelten als konkludent akzeptiert, solange sich das Mädchen nicht widerspricht. Eine ausdrückliche Zustimmung ist bei diesen Standardleistungen nicht zwingend erforderlich. Sollte sich das Mädchen allerdings körperlich oder verbal widersetzen, ist jede Handlung unverzüglich zu stoppen. Ein „NEIN“, ein „STOP“ oder ein Wegdrücken ist stets als eindeutiger Widerruf zu werten.

Ein Kunde, der sich an den Ablauf hält und bereits bei der Buchung alle Wünsche mit agentur.xxx teilt, braucht keine Bedenken zu haben, dass das Mädchen über den geplanten Ablauf nicht informiert ist. Bei agentur.xxx steht kein Mädchen vor der Tür, das nicht weiß, was gebucht wurde. Die Buchung über agentur.xxx garantiert, dass jede Handlung im Voraus besprochen und genehmigt wurde.

Erfordernis der Zustimmung ohne vorherige genaue Vereinbarung

Wer über Agenturen bucht, die zu allem „Ja“ sagen, riskiert, dass das Mädchen weder sprachlich kommunizieren noch Wünsche verstehen kann. In solchen Fällen fehlt die Grundlage für eine konkludente Zustimmung, da keine Vorbereitung stattgefunden hat. Eine Zustimmung muss verbal und eindeutig erfolgen. „Einfach mal anfangen“ und auf eine Reaktion warten ist nicht akzeptabel und rechtlich problematisch.

Handlungen gegen den Willen eines Mädchens

Auch ohne Überschreitung des vereinbarten Angebots gilt: Ein NEIN – verbal oder durch körperliches Abwenden – ist zu respektieren. Wird das ignoriert und das Mädchen z. B. festgehalten oder in seiner Bewegung eingeschränkt, ist dies eine kriminelle Handlung. Jeglicher Eingriff in die Bewegungsfreiheit ist unzulässig und mit Gewalt gleichzusetzen. Wenn ein Mädchen weint, ist sofort zu stoppen und nach dem Grund zu fragen.

Folgen fehlender Zustimmung oder Ignorierens von Widerstand

Wo die Zustimmung endet, beginnt die Straftat. Auch bei Sexarbeiterinnen ist eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung eine Straftat. Wenn während einer Buchung eine Zustimmung entzogen wird, ist jede Fortsetzung unzulässig und erfüllt ggf. den Tatbestand der sexuellen Nötigung.

Wenn nach Beginn einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs eine neue Handlung vorgenommen wird – ohne Zustimmung –, kann dies als geschlechtliche Nötigung (§ 202 StGB) oder Vergewaltigung (§ 201 StGB) gewertet werden.

agentur.xxx verfolgt eine Zero-Tolerance-Politik gegenüber jeder Handlung gegen den Willen eines Mädchens.