Warum darf man die Mädchen nicht besuchen?
Nach dem WPG 2011 (Wiener Prostitutionsgesetz 2011) ist es verboten, in Wohnungen Treffen abzuhalten, bei denen sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbracht werden. Mit anderen Worten: Prostitution ist in Privatwohnungen ausdrücklich verboten. Treffen Zu diesem Zweck sind nur in polizeilich genehmigten Lokalen möglich. Die gesetzlichen Anforderungen an ein solches Etablissement sind umfangreich. Selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf Genehmigung der Räumlichkeiten als Bordell. Zudem ist das Genehmigungsverfahren langwierig und die bescheidmäßige Genehmigung schwierig zu erlangen. Privatwohnungen sind nie genehmigungsfähig.
Wer dennoch ohne Genehmigung in einer Privatwohnung oder an einem anderen Ort solche Treffen abhält und von der Exekutive dabei erwischt wird, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Dem Mädchen wird noch an Ort und Stelle von einem Verwaltungsrichter die Rückkehr in die Wohnung für 14 Tage untersagt. Im Wiederholungsfall wird ein Bußgeld von bis zu EUR 1200 verhängt. Sollte es jemanden geben, der die heimliche Prostitution in der nicht genehmigten Wohnung organisiert hat, kann diese Person mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 30.000 bestraft werden.