Compliance im Escortwesen

Compliance im Escortwesen

Welche Schwierigkeiten stehen im Raum beim Betreiben einer Escort Agentur in Wien, und wie wird bei agentur.xxx Compliance gelebt?

Agentur.xxx wird von einem österreichischen Juristen geleitet. Wir nehmen unsere Aufgabe ernst. In dieser Agentur werden die Gesetze und Verwaltungsvorschriften strengstens befolgt und diese Regelungen des öffentlichen Wirtschaftsrechts sind immanenter Bestandteil unserer selbst auferlegten Compliance. Die Geschäftsführung gibt mit diesem Beitrag einen exklusiven Einblick in die rechtliche Situation des Escortwesens in Wien und zeigt auf warum es so gefährlich sein kann eine Begleitagentur zu betreiben, wenn man nicht genau mit den einschlägigen Gesetzen vertraut ist.

Das Besondere des Escortwesens ist, dass eine Vielzahl von Handlungen, welche normalerweise in der Geschäftswelt und im Arbeitsalltag üblich sind, einerseits  untersagt sind und darüber hinaus deren Überschreitung die Verwirklichung von mit Strafe bedrohtem Verhalten bedeutet. Denn die Regulierungen des Escort-Wesens sind zu weitreichenden Teilen im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Somit ist diese Branche eine der seltenen Bereiche des öffentlichen Wirtschaftsrechts, in welches durch strafrechtliche Bestimmungen das Verhalten der Geschäftsführer / Inhaber untersagt und gesollt wird. Die Verhaltensweisen, welche der Gesetzgeber hier in den Rang von Straftaten erhebt, sind in allen anderen Bereichen (zum Beispiel im Verkauf, in jedem Bürojob, als Kelner u.s.w.), wenn es um den Umgang mit Partnern / Mitarbeitern geht, übliche Gepflogenheiten und würden keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen.

Die folgende demonstrative Darstellung der wesentlichen Regulierungen des Escort-Wesens soll einen ersten Überblick verschaffen, hat jedoch keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Systematik.

Der tägliche Umgang mit einer Partnerin:

1. Es ist untersagt einem Mädchen Weisungen zu erteilen. Daher ist es auf keinen Fall erlaubt irgendetwas vorzuschreiben. Sei es die Verfügbarkeitszeiten, die Frequenz, mit welcher ein Mädchen Termine annimmt, und natürlich am wichtigsten die Handlungen, welche es mit einem Kunden durchführen wird. Das Verbot der Erteilung von Weisungen ist extensiv zu betrachten und bedeutet ebenfalls, dass keinerlei subversiver Zwang gegenüber dem Mädchen ausgeübt werden darf. Denn eine Weisung, welche die Entscheidungsfreiheit des Mädchens einschränkt oder ihr diese nimmt, ist gleichzusetzen mit jeder anderen Handlung, welche im Ergebnis ebenfalls dazu führt, dass dem Mädchen die freie Disposition in allen Fragen, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Sexarbeiterin auftreten und eine Entscheidungsfindung benötigen, genommen wird.

2. Es ist untersagt ein Mädchen auszunutzen. Der Gesetzgeber definiert nicht präzise was es konkret bedeutet jemanden auszunutzen. Es muss die Frage ob ein Fall von Ausnutzung vorliegt immer unter Betrachtung der individuellen Verhältnisse der Beteiligten erfolgen. Wer hier nach starren Regelungen sucht verkennt, dass ob eine Ausnutzung vorliegt, von Fall zu Fall neu zu bewerten ist. Beispielsweise kann nicht generell davon gesprochen werden, dass ein Mädchen, welches z.B. 70 % der Einnahmen behalten kann, in einer guten Situation ist, wenn der Kunde für eine Stunde ihrer Dienstleistung insgesamt 90 bezahlt. Andererseits kann ein Mädchen, welches einen geringeren Prozentsatz behalten kann, durchaus in einer viel besseren Situation sein, wenn die Preise generell höher sind.

Entgegen der verbreiteten Ansicht bezieht sich der Tatbestand der Ausnutzung nicht nur auf die vorherrschende Teilungsvereinbarung der Einnahmen zwischen Agenturbetreiber und Mädchen und keinesfalls ausschließlich auf die finanziellen Aspekte. Es muss vielmehr die gesamte Situation einer Sexarbeiterin betrachtet werden, um den Aspekt des Ausnutzens bewerten zu können. Das Gesetz enthält keine Einschränkung  auf die Teilungsvereinbarung. Eine Betrachtung eines Sachverhalts nur unter diesem Aspekt ist unzureichend und verhindert eine umfassende Beweiserhebung und in weiterer Folge ein faires Urteil darüber, ob eine Sexarbeiterin ausgenützt wurde oder nicht. Ein starrer Blick auf die Teilungsvereinbarung alleine entspricht auch nicht dem Schutzzweck der Norm des § 216 StGB und begünstigt schlechte Arbeitsbedingungen für Sexarbeiterinnen. So ist richtigerweise der Aspekt der Ausnutzung auch gegeben, wenn generell ein viel zu geringes Entgelt für die Dienstleistung der Sexarbeiterin bezahlt wird, auch wenn ihre prozentuale Beteiligung davon losgelöst betrachtet gut sein mag.

Die Judikatur über den Tatbestand der Ausnutzung bestätigt dies, da keine einheitliche Rechtsprechung, sondern Einzelfallgerechtigkeit vorherrscht. Es existiert daher keine Legaldefinition der Ausnutzung.  

3. Es ist rechtlich nicht zulässig, ein Mädchen in ein Abhängigkeitsverhältnis zu bringen. Auf den ersten Blick mag dieses Tatbestandselement ungewöhnlich erscheinen, da in jeder dauerhaften Geschäftsbeziehung, ebenso wie in jedem Arbeitsverhältnis (hier und auch sonst immer ist das klassische „Arbeitsverhältnisse“ nur beispielhaft aufgeführt, da tatsächlich keine Arbeitsverhältnisse in der Sexindustrie vorliegen können), ein Abhängigkeitsverhältnis besteht und in der Natur der Sache liegt. Oft ist dieses sogar sehr ausgeprägt und dominiert die Tätigkeit inhärent. Im vorliegenden Kontext ist jedoch nicht die übliche Art der Abhängigkeit im Geschäftsverkehr gemeint, sondern eine spezifische, für diesen Kontext untypische in einer unprofessionellen und ungewöhnlich starken Ausprägung.

Alle in Punkt 1 bis Punkt 3 genannten Sachverhaltselemente ergeben sich aus § 216 StGB (Zuhälterei).

4. Alle Mädchen müssen selbstverständlich mindestens 18 Jahre alt sein. Diese Bestimmung bedarf keiner weiteren Erklärung und ergibt sich aus 214 StGB (Entgeltliche Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen).

5. Jedes Mädchen muss bereits Erfahrung als Sexarbeiterin gesammelt haben. Es ist daher untersagt Mädchen aufzunehmen, die keinerlei Vorerfahrung in der Sexarbeit haben. Diese Regel ergibt sich aus § 215 StGB (Zuführung zur Prostitution).

6. Es ist nach österreichischem Recht verboten Mädchen anzuwerben, die sich außerhalb Österreichs befinden. Diese Bestimmung befindet sich offensichtlich im Widerspruch zur Grundfreiheit des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Europäischen Union und untersagt es, ein Mädchen dazu zu bewegen oder zu unterstützen, eine Grenze zu überqueren, um anschließend in Österreich als Sexarbeiterin tätig zu werden. Da es in Wien nur eine Agentur gibt, die ausschließlich österreichische Mädchen vermittelt, wirft dies die Frage auf wie die anderen Agenturen in dieser Hinsicht operieren! Dieser Tatbestand ergibt sich aus § 217 StGB, grenzüberschreitender Prostitutionshandel. Dieses Gestz muss al obsolet betrachtet werden. Kein Staatsanwalt wird nach dieser Bestimmung eine Anklage erheben.

Die Aufzählung der Punkte von 1 bis 6 ist nicht abschließend, sondern dient lediglich als Demonstration. Sie befasst sich ausschließlich mit dem Bereich des Kernstrafrechts. Weitere Bestimmungen des Nebenstrafrechts sowie eine Darstellung des Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrechts findet in diesem kurzen Beitrag nicht statt.

Bereits erschienene andere juristische Beiträge zum Prostitutionsrecht:
Mädchen privat zu Hause besuchen
AO Service Werbeverbot
Eskort und die Drogen (SMG Beitrag 1)
SMG Teil 2

Das billig Escortwesen in Wien!

Das billig Escortwesen in Wien!

Das billige Massenabfertigungsgeschäft im Escortwesen in Wien!

90 € pro Stunde, 120 € pro Stunde, 100 € pro Stunde – immer inklusive Anfahrt. Diese Preise haben sich im Escort-Geschäft in Wien etabliert. Wer glaubt, dass diese Preise realistisch sind und man für dieses Geld ein hübsches, junges und zufriedenes Mädchen bekommen kann, irrt sich!

Wenn eine Agentur ein Mädchen für zwischen 90 und 120 € vorbeisendet (inklusive Anfahrtskosten), so klappt dies nur, wenn das Mädchen ausgebeutet wird, das bedeutet, Termine wie am Fließband macht, und das Mädchen muss den Kunden vor Ort in Bedrängnis bringen, um weitere Zahlungen für zusätzliche Leistungen zu erhalten. Leider erweitern auch viele Mädchen in einer derartigen Situation ihr Serviceangebot.

In welcher Welt lebt ein Mädchen mit einem Stundenlohn von ca. 50 bis 70 Euro? In einer brutalen Welt der Massenabfertigung. Ein Kunde pro Tag ist undenkbar, das wäre ruinös. Erst ab vier Kunden pro Tag bewegt sich das Mädchen langsam in eine akzeptable Richtung. Ab dem sechsten Kunden ist das untere, schlechte Tagesziel erreicht, und ab acht Terminen beginnt der Tag, zu einem guten Tag zu werden. Es fällt nicht schwer festzustellen, dass diese Preise nur möglich sind, wenn das Geschäftsmodell auf die Ausbeutung der Mädchen setzt. Jedoch wird in diesem Beitrag nicht einmal angenommen, dass das Mädchen so viel abgeben muss. Unter der Annahme, das Mädchen kann 60 % behalten, würden ihr 55 bis 65 Euro pro Stunde vor Steuer verbleiben! Für solche Beträge wird es jedenfalls nicht möglich sein, dass ein Mädchen mit einem Lächeln zu einem Treffen mit dir erscheint. Außerdem wird es nicht möglich sein, dass ein Mädchen nur einen Termin pro Tag übernimmt und dennoch genug Geld zum anständigen Leben verdienen kann.

Dann mach ich das mal!

Dann mach ich das mal!

Perfekte Illustration des Ablaufs einer Buchung aus der Sicht eines Kunden!

Der Beitag wurde am 28.05.2023 durch einen Kunden überittelt und unverändert übernommen!

Zunächst trifft man auf diese Webseite und betrachtet sie mit Unglauben. Unfassbar was hier versprochen wird. Viel zu gut um wahr zu sein…

Das muss fake sein ist der erste Gedanke!

Doch was hat man zu verlieren?

Also warum nicht mal unverbindlich anschreiben, kann ja nicht schaden… Und man kommt aus dem Staunen nicht heraus! Man bekommt umgehend Antwort und es wird alles versucht dem eigenen Anliegen nachzukommen.

Dann ist es tatsächlich soweit, man hat einen Termin vereinbart und einen Treffpunkt ausgemacht. Und die Spannung ist groß! Wird jetzt wirklich die junge Frau die man treffen will kommen? Gibt es so ein Mädchen überhaupt? Sind die Bilder echt?

Dann eine schlechte Nachricht, die Anreise verzögert sich… man wird nervös, man hat sich schon gefreut, aber es war klar, dass es so ein Treffen nicht geben kann… oder doch?

Sie ist doch angekommen! Voller Aufregung macht man sich auf den Weg die junge Frau in der Hotel Lobby abzuholen.

Und dann, man will es gar nicht glauben, tatsächlich genau das beschriebene Mädchen!
Ein erstes beidseitig schüchternes Kennenlernen.

Die Gelegenheit sich wieder richtig jung zu fühlen und Erlebnisse nachzuholen, die man früher vielleicht aufgrund von Unwissenheit verpasst hat.
Und das bittersüße Gefühl, dass es sich um eine Illusion handelt.

Doch was ist der Unterschied zwischen einer perfekten Illusion und der Realität? Keiner!
Und eine perfekte Illusion bekommt man hier geboten!

Man geht mit wundervollen Erinnerungen gestärkt zurück in eine Welt die jetzt ein Stück besser erscheint.

Natürlich muss man auch Geduld mitbringen. Die Mädchen haben nicht immer Zeit. Denn sie machen nicht so viele Termine wie Profis. Und das ist gut so!

Gefährliche Webseiten in der Prostitution

Gefährliche Webseiten in der Prostitution

Warum Websites, die es jedem Mädchen erlauben im Bereich der Prostitution direkt mit Kunden in Kontakt zu treten,  gefährlich sind.

Einleitung

In der heutigen digitalen Welt gibt es zahlreiche Websites wie K***M**, M*S****D**** oder eine der zahlreichen anderen, die es jungen und unerfahrenen Mädchen erlauben, sich ohne jegliche Vorbereitung und Überprüfung ihrer persönlichen Reife oder geistigen Eigenschaften einem großen Kundenkreis anzubieten. Auf diesen Websites können Mädchen ihre Handynummer, Bilder und Kontaktdaten veröffentlichen, woraufhin sich potenzielle Kunden einfach mit ihnen in Verbindung setzen können. In diesem Artikel wird erörtert warum solche Websites gefährlich sind und wie eine kompetente Begleitagentur wie agentur.xxx positive Hilfe leisten kann.

Mangelnde Überprüfung und Vorbereitung

Keine Verifizierung des Users

Die auf diesen Websites veröffentlichten Profile unterliegen keiner Überprüfung hinsichtlich der persönlichen Reife oder geistigen Eigenschaften der Mädchen. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Personen, die sich auf diesen Websites präsentieren, tatsächlich über die erforderlichen Fähigkeiten, das Wissen oder die Erfahrung verfügen, um in der Branche der Prostitution tätig zu sein. Dies kann dazu führen, dass unerfahrene Mädchen in gefährliche Situationen geraten.

Unzureichende Vorbereitung

Mädchen, die sich auf diesen Websites anmelden, erhalten keinerlei Unterstützung oder Schulung, um sich auf die Arbeit in der Prostitution vorzubereiten. Sie werden möglicherweise nicht darüber informiert, wie sie ihre Sicherheit gewährleisten, ihre Rechte schützen oder angemessene Preise für ihre Dienstleistungen festlegen können.

Fehlende Sicherheitsmaßnahmen

Kein Schutz durch Sicherheitspersonal

Mädchen, die ihre Dienstleistungen auf diesen Websites anbieten, haben keinen Zugang zu Sicherheitspersonal wie Fahrern oder Sicherheitsbeauftragten, die ihre Sicherheit gewährleisten könnten. Sie sind allein dafür verantwortlich, sich selbst zu schützen und müssen möglicherweise auf eigene Faust in gefährlichen Situationen navigieren.

Keine Sicherheitsprotokolle

Es gibt keine festgelegten Sicherheitsprotokolle auf diesen Websites, die Mädchen befolgen können, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Sie sind auf sich allein gestellt, um herauszufinden wie sie sich während ihrer Arbeit schützen können.

Gefahren für die Mädchen

Ausbeutung und Betrug

Da es keine Kontrolle über die Preise gibt, die auf diesen Websites angeboten werden, sind Mädchen möglicherweise Opfer von Ausbeutung oder Betrug. Sie könnten unter Druck gesetzt werden, ihre Dienstleistungen zu Dumpingpreisen anzubieten oder von Kunden betrogen werden, die sich weigern für die erbrachten Leistungen zu bezahlen.

Gewalt und Übergriffe

Die mangelnde Sicherheit auf diesen Websites kann dazu führen, dass Mädchen Opfer von Gewalt, Belästigung oder sexuellen Übergriffen durch Kunden werden. Ohne Schutz durch Sicherheitspersonal oder klare Sicherheitsprotokolle sind sie möglicherweise nicht in der Lage sich effektiv gegen solche Angriffe zu wehren.

Wie eine kompetente Begleitagentur helfen kann

Sicherheitsmaßnahmen und -protokolle

Eine kompetente Begleitagentur wie agentur.xxx stellt sicher, dass Mädchen, die ihre Dienstleistungen anbieten, geschützt sind, indem sie Sicherheitspersonal und klare Sicherheitsprotokolle bereitstellen. Dies bedeutet, dass Mädchen während ihrer Arbeit in der Prostitution besser geschützt sind und sich sicherer fühlen können.

Schulung und Unterstützung

Eine Begleitagentur bietet Schulungen und Unterstützung, um Mädchen auf die Arbeit in der Prostitution vorzubereiten. Sie können ihnen beibringen, wie sie ihre Sicherheit gewährleisten, ihre Rechte schützen und angemessene Preise für ihre Dienstleistungen festlegen können.

Überprüfung der Kunden

Eine seriöse Begleitagentur überprüft die Kunden, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass sie vertrauenswürdig und respektvoll sind. Dies kann dazu beitragen das Risiko von Gewalt oder Übergriffen gegen Mädchen zu verringern.

Schlussfolgerung

Websites, die es Mädchen erlauben direkt mit Kunden in Kontakt zu treten, sind gefährlich, da sie keine Sicherheitsmaßnahmen oder -protokolle bieten und Mädchen möglicherweise unvorbereitet und ohne Schutz in gefährliche Situationen geraten können. Eine kompetente Begleitagentur wie agentur.xxx kann diesen Mädchen Sicherheit und Unterstützung bieten, um ihre Risiken zu minimieren und ihnen dabei zu helfen, ihre Arbeit in der Prostitution auf sichere und verantwortungsvolle Weise auszuüben.

Kenner des Außergewöhnlichen!

Kenner des Außergewöhnlichen!

Ist es das Alltägliche, das was die Masse bewegt, ist es das, was unsere Kunden von uns erwarten? Sind es die Banalitäten, die Unpersönlichkeit ausstrahlende Mimik eines Mädchens, welches überarbeitet und unterbezahlt bei dir anklopft. Oder ist der Auftrag, welchen wir uns zutrauten zu übernehmen, jener, welcher der besonderen Art ist. Einzigartig und so komplex, dass keine andere Agentur diesen annehmen kann. Wir haben die Ehre, den besten, schönsten, jüngsten und charakterlich einprägsamsten Mädchen, welche aus Österreich stammen, einen Platz zu schaffen, welcher ihren Anforderungen gerecht wird. Wir leben diese Passion, haben ein sehr kleines Team, wenige Buchungen, doch das ist nicht das was zählt. Für uns zählt nur das Privileg nicht in der Massenabfertigung eine Funktion zu übernehmen, sondern täglich nach höchster Qualität zu streben und diese in der individuellen seltenen Schönheit unserer Mädchen gefunden zu haben.

Die Obsession der agentur.xxx liegt in erster Linie bei jedem einzelnen Mädchen und erst in zweiter Linie bei jedem Kunden. Wir dachten uns, warum sollten wir uns darauf konzentrieren, dass unsere Kunden glücklich sind, wenn wir uns darauf konzentrieren können, dass die Mädchen glücklich sind? Wir sind davon überzeugt, dass es durch diese Priorisierung schlussendlich die zufriedensten Kunden bei der agentur.xxx gibt. Daher kann jeder sehen, dass wir etwas Außergewöhnliches geschaffen haben.

Natürlich könnte die agentur.xxx, wie die anderen Begleitagenturen, alles tun um immer pünktlich zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen könnten wir unsere Fahrer terrorisieren und unsere Mädchen unter Druck setzen, damit sie noch ein paar Minuten schneller fertig werden. Wir könnten Termine am Fließband vergeben und ein Mädchen direkt von einem Kunden zum nächsten bringen, ohne eine Pause zu planen. Dann würden als erstes die guten Mädchen bei uns aufhören, weil sie sich das nicht gefallen lassen. Die Mädchen, die dann noch bleiben würden, würden sich von Termin zu Termin hetzen und wer würde am Ende für die Folgen dieser fehlgeleiteten Unternehmensstrategie bezahlen?

Die Kunden!

Denn bei solch einem Umgang mit den Mädchen würden nur die schlechteren Mädchen bei uns bleiben und diese würden genervt und überarbeitet bei unseren Kunden erscheinen. Das ist genau das, was jeder Kunde auch bei jeder anderen Begleitagentur bekommen kann. Die agentur.xxx vermittelt ausschließlich Mädchen, die exklusiv bei der agentur.xxx sind und die unserem hohen Standard entsprechen.

Wir wissen nicht immer auf die Minute genau, wann unsere Mädchen bei einem Termin erscheinen und manchmal haben sie auch etwas Verspätung, denn sie können Pausen machen wann immer sie wollen ohne jegliche Probleme und Konsequenzen. Doch wenn Sie mit einem unserer Mädchen verabredet sind, erscheinen es auch garantiert.

Wir wissen nicht wer am nächsten Tag verfügbar sein wird, da jedes Mädchen Tag für Tag selbst entscheiden darf, ob es Termine annehmen möchte. Was wir jedoch wissen ist, dass die Mädchen, die verfügbar sind, auch wirklich Lust haben dich zu treffen, sich freuen dich zu sehen, sogar mit einem Lächeln auf den Lippen auftauchen werden und das ist für uns der wichtigste Punkt, den es vor einem vereinbarten Termin zu wissen gibt.

Agentur.xxx – Unser Standpunkt zu Drogen und Suchtmitteln

Agentur.xxx – Unser Standpunkt zu Drogen und Suchtmitteln

Agentur.xxx sagt entschieden NEIN zu Drogen! Es ist unsere Aufgabe den Mädchen, die uns vertrauen, Sicherheit und Schutz zu geben. Was könnte wichtiger sein als der Schutz vor Personen die Suchtgift anbieten / überlassen!

Dieser Teil 2 unserer Beiträge zum Thema Suchtgift beschäftigt sich mit den rein rechtlichen Aspekten. Der Teil 1 zum Thema Suchtgift geht hingegen mehr auf die Ebene der Betroffenen und die Auswirkungen auf die Szene ein.

Sowohl der Verkauf, als auch die Weitergabe von Suchtmitteln ist kein Kavaliersdelikt, sondern – insbesondere bei den „harten Drogen“ – ein No-Go und ein Verstoß zieht ernste rechtliche Konsequenzen nach sich.

Zwar ist die Nachfrageseite (Konsumenten) seit geraumer Zeit zunehmend der Tendenz unterworfen, nicht mehr strafrechtlich verfolgt zu werden. Dies gilt jedoch keineswegs für die Anbieterseite (Betäubungsmittelhandel, Betäubungsmittelabgabe). Zwar gibt es eine ganze Reihe an Qualifizierungen und Privilegierungen, die im Laufe der Zeit in die einschlägigen Bestimmungen des SMG eingeflossen sind. Die §§ 27 Abs. 1, bis Abs. 2a bis Abs. 5 SMG und ganz besonders der in § 28a SMG geregelte Handel in großem Ausmaß sind jedoch allesamt keine Vergehen, sondern überwiegend Verbrechen. Ein Verbrechen ist demnach eine Straftat, die im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bedroht ist. Ein als Verbrechen zu qualifizierendes Delikt wird von der Exekutive sehr ernst genommen und endet in den seltensten Fällen mit einer außergerichtlichen Zurücklegung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft, sondern führt meist zu einer Hauptverhandlung. In solchen Hauptverhandlungen, insbesondere wegen Verbrechen des Suchtmittelhandels (SMG), werden regelmäßig zumindest Vorstrafen, aber auch Freiheitsstrafen verhängt.

agentur.xxx hat sich bereits in anderen Beiträgen zum Thema Suchtmittel geäußert. Wir sind davon überzeugt, dass die Mehrzahl der illegalen Suchtmittel existenzvernichtend sind. Zu beachten ist vorwiegend, dass der Gesetzgeber bereits bei Überschreiten der Grenzmenge nach der Suchtgift-Grenzmengenverordnung (SGV) eine empfindliche Freiheitsstrafe vorsieht, da § 28a Abs. 1 SMG erst dann zur Anwendung kommt, wenn die Grenzmenge der jeweiligen Substanz um diese Menge nach der SGV durch die aufgelisteten Tathandlungen, wie etwa den Verkauf, überschritten wird. Wir unternehmen immer alles in unserer Macht Stehende, um ein Abgleiten einer unserer Vertragspartnerinnen in die Sucht zu verhindern. Wir sind auf diese Thematik sensibilisiert und erkennen die Anzeichen einer Suchtmittelintoxikation früher als andere.