agentur xxx escort wien GmbH i.G.
Kauergasse 10
1150 Wien
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für freie Dienstverträge zwischen Mädchen und Kunden
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Website [https://agentur.xxx bzw. https://agentur.at] sowie für alle Vermittlungs- und Buchungsvorgänge, die zwischen Kunden und durch agentur.xxx vermittelten selbständigen Begleitpersonen zustande kommen. Die Agentur selbst ist keine Vertragspartnerin hinsichtlich der gebuchten Leistungen, sondern tritt ausschließlich als Vermittlerin zwischen den Vertragsparteien auf.
I. Der freie Dienstvertrag
I. a. Vermittlung von freien Dienstverträgen
Die Agentur vermittelt diese freien Dienstverträge zwischen den Mädchen und den Kunden. Die Agentur ist bei der Erbringung der Leistung durch das Mädchen nicht vertraglich involviert, erteilt keine Weisungen an das Mädchen, noch nimmt die Agentur Einfluss auf den Ablauf einer Buchung.
Die Vermittlung der beiden Vertragsparteien (Mädchen und Kunde) führt im Fall des Vorliegens sämtlicher Voraussetzungen zum Abschluss eines freien Dienstvertrags. Dieser freie Dienstvertrag kommt zwischen dem Mädchen und dem Kunden nach den Regelungen des allgemeinen bürgerlichen Rechts (ABGB) zustande, insbesondere nach dem 26. Hauptstück über Verträge über Dienstleistungen.
I. b. Vertragsinhalt des freien Dienstvertrages
Der freie Dienstvertrag kommt ausschließlich unter Heranziehung der Informationen zustande, welche auf dem Profil des Mädchens auf der Website https://agentur.xxx bzw. https://agentur.at bzw. durch einen Short-Link, welcher für jedes Profil eines Mädchens besteht und über https://xx.tips/***** angegeben ist, bereitgestellt werden. Die in einem gebuchten Paket enthaltenen Serviceleistungen sind auch Bestandteil der Buchungsvereinbarung. Extras, welche nicht in dem gebuchten Paket enthalten sind, können jedoch nur bei deren Bekanntgabe bereits im Zuge der Vereinbarung der Buchung mit der Agentur gebucht werden. Ganz besonders sind Verhaltensweisen, welche weder in den Angaben des Pakets noch durch ein Extra Deckung finden, während einer Buchung strengstens untersagt und bedürfen zu ihrer Umsetzung einer schriftlichen Bekanntgabe, ebenfalls bereits bei der Bekanntgabe der Buchung gegenüber der Agentur. Die Agentur wird, sofern die Wünsche des Kunden nicht gegen unsere Grundprinzipien sind, dessen Ausführungen dem Mädchen zur Durchsicht vorlegen. Das Mädchen kann den Ablauf annehmen, ablehnen oder abändern, und erst wenn ein beidseitiger Konsens über das Spektrum der Leistungen vorliegt, besteht eine diese Angaben deckende Buchungsvereinbarung. Das Überschreiten dieser Vereinbarung auf gewisse qualifizierte Art ist auch dann rechtswidrig, wenn es Deckung durch die Angaben im Profil des Mädchens oder abweichende Vereinbarungen findet, sofern es gegen den Willen des Mädchens geschieht. Sollte das Mädchen den Kunden aufgefordert haben, etwas oder die Gesamtheit aller Handlungen zu unterlassen, diese jedoch weiterhin stattfinden, so ist dies eine Straftat gem. § 202 StGB und führt darüber hinaus zu empfindlichen zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen ex contractu und ex delicto durch das Mädchen. Die Geltendmachung dieser Schadenersatzansprüche ist, sofern das Mädchen dem Kunden nicht ausdrücklich einen dies ausschließenden Willen bekanntgegeben hat, durch das Mädchen der Agentur übertragen, und die Agentur hat die Vollmacht, derartige Ansprüche durch außergerichtliche Vereinbarungen mit dem Kunden für das Mädchen verbindlich zu vergleichen und im Namen des Mädchens auf eine weitere Beschreitung des zivilrechtlichen Weges zu verzichten.
I. c. Selbstbestimmtheit der Dienstleisterinnen
Die auf der Website [https://agentur.xxx] dargestellten Profile der Begleitpersonen (insbesondere Texte, Serviceangaben, Preise und Bildmaterial) wurden von den jeweiligen Dienstleisterinnen eigenverantwortlich erstellt und freigegeben.
Die Entscheidung über Inhalt, Umfang und Gestaltung der angebotenen Dienstleistungen obliegt allein den Begleitpersonen. Diese können ihre Serviceangebote und Preisstruktur jederzeit ändern.
Die Agentur nimmt keinen Einfluss auf die Auswahl oder Benennung der Leistungen, sondern stellt lediglich die technischen Mittel zur Verfügung und berät auf Wunsch in organisatorischen Belangen.
Die abgebildeten Fotos wurden von den Begleitpersonen bereitgestellt und zeigen das Mädchen, das zum vereinbarten Termin erscheint. Eine Bearbeitung oder Verfälschung des Bildmaterials erfolgt nicht. Das auf dem Profil vermittelte Erscheinungsbild entspricht dem tatsächlichen Auftritt der jeweiligen Begleitperson.
II. b. Erweiterung des Vertragsinhalts nach Vereinbarung der Buchung mit der Agentur
Eine Erweiterung der vereinbarten Leistungen ist immer nur über agentur.xxx möglich. Dies ist auch während der Buchung der Fall. Ein Kunde, der weitere Leistungen oder eine Veränderung der vereinbarten Leistungen möchte, hat dies der Agentur per SMS mitzuteilen und erhält nach kurzer Kontaktaufnahme der Agentur mit dem Mädchen sehr schnell eine Rückmeldung, in welcher sein Anliegen abgelehnt, abgeändert oder angenommen wird. Sofern der Fall eintritt, werden ihm auch die neuen Zahlungsmodalitäten sowie der gegebenenfalls entstandene, noch zu entrichtende Differenzbetrag mitgeteilt. Dieser Betrag ist sofort an das Mädchen zu entrichten.
II. b. Die freie Entscheidung und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Mädchen gegenüber der Agentur
Die Mädchen sind keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Sie agieren wirtschaftlich unabhängig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die Mädchen können Bereitschaftszeiten im Vorhinein festlegen, jedoch auch spontan jederzeit auf Bereitschaft gehen oder bekanntgegebene Bereitschaftszeiten auch während einer begonnenen Bereitschaft ohne Angabe von Gründen absagen. Es ist der Agentur nicht möglich außerhalb von bekanntgegebenen Bereitschaftszeiten ein Mädchen zu kontaktieren oder Termine außerhalb von bekanntgegebenen Bereitschaftszeiten anzubieten, es sei denn das Mädchen hat hierzu ausdrücklich seine Zustimmung gegeben.
II. Entgeltanspruch/Schadenersatzpflicht bei Nichtantritt einer Buchung
II.a. durch den Kunden
Sollte eine Buchung nicht angetreten werden können und die Gründe hierfür bei dem Kunden liegen, wird pauschalierter Schadenersatz in der Höhe von 100% fällig. Der sich hier ergebende Betrag führt zu einer umfassenden und ausreichenden Deckung der Aufwände, Auslagen sowie des Verlusts konkreter Erwerbschancen, da diese aufgrund der Buchungsvereinbarung mit dem Kunden, welche dieser nicht eingehalten hat, nicht angenommen werden konnten. Durch Begleichung des Betrags sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche zwischen dem Mädchen und dem Kunden verglichen und bereinigt. Gründe, welche dem Kunden anzulasten sind, sind unter anderem – aber nicht nur – (i) Absagen durch den Kunden, obwohl das Mädchen sich bereits auf den Weg gemacht hat oder sogar schon angekommen ist, (ii) wenn der Kunde nicht erscheint, ohne rechtzeitig abzusagen oder (iii) wenn der Kunde nicht den vereinbarten Geldbetrag bei Terminantritt übergeben kann/möchte und (iv) wenn der Kunde die nötigen Voraussetzungen gemäß Punkt IV dieser AGB nicht erfüllt. Sofern der Kunde vor Antritt der Wegstrecke durch das gewählte Mädchen absagt, wird kein pauschalierter Schadenersatz fällig. Eine Absage eines in Wien stattfindenden Termins erfolgt immer rechtzeitig, wenn diese 90 Minuten vor Beginn des Termins der agentur.xxx per SMS, WhatsApp oder Telegram an die unter „Kontakt“ angeführten Telefonnummern eingegangen ist. Eine Absage eines Kunden, welcher ein Treffen außerhalb von Wien vereinbart hat, erfolge immer rechtzeitig, wenn dieses 24 Stunden vor Beginn des Termins der agentur.xxx per SMS/WhatsApp/Telegram zugegangen ist.
II.b durch das Mädchen
Gemäß der Entscheidung des OGH 3 Ob 45/12 g besteht kein klagbarer Anspruch seitens des Kunden auf Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung. Das Mädchen hat daher jederzeit die Möglichkeit einen Termin nicht anzutreten oder abzubrechen. Der Entgeltanspruch seitens des Mädchens besteht für jede begonnene Stunde, auch wenn seitens des Mädchens ein Abbruch innerhalb einer solchen erfolgt. Das Mädchen entscheidet vor Ort über den Ablauf der Buchung komplett eigenständig. Selbst wenn das Mädchen mit dem Kunden direkt zu erbringende Dienstleistungen im Vorfeld abgesprochen hat, so ist diese Vereinbarung nicht verbindlich und daher nicht gegen den Willen des Mädchens durchsetzbar.
Termine, welche durch die Agentur vermittelt werden, werden ab deren zustandekommen dem gebuchten Mädchen ohne Verzug mitgeteilt. Zeitliche Abweichungen von der zwischen Mädchen und Kunden vereinbarten Uhrzeit zu welcher die Buchung beginnen wird sind mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten Bestandteil jeder Buchungsvereinbarung. Auch ist eine kurzfristige Absagen durch das Mädchen immer möglich. Verspätungen mit bis zu 30 Minuten als auch Verspätungen über diesen Zeitraum hinaus so wie kurzfristige Absagen einer Buchung durch das Mädchen lösen keine Schadenersatzpflicht des Mädchens aus. Da die freie Willensbildung eines Mädchens in Hinblick auf die vereinbarte Tätigkeit bei jeder Interessensabwägung höher wiegt und die gesetzlichen Bestimmungen, § 216 StGB und andere, es verbieten, ein Mädchen unter wie auch immer gearteten Druck bei der Ausübung der Tätigkeit als Sexarbeiterin zu setzen, ist dies strikt untersagt. Daher wäre eine zeitliche Unter-Druck-Setzung, auch wenn diese dazu führen soll, pünktlich beim Kunden zu erscheinen, sowie die Verpflichtung zur Durchführung einer Buchung, auch wenn diese bereits durch das Mädchen bestätigt wurde und daher ein freier Dienstvertrag dem äußeren Anschein nach vorliegt, gleichermaßen wie das Ausüben von Druck, Zwang oder anderen die freie Willensbildung beeinträchtigenden Aktivitäten, sexuelle Handlungen zu dulden, vorzunehmen oder zu unterlassen, gleichzusetzen. Daher ist der Charakter dieses freien Dienstvertrags als einseitig hinkendess Rechtsgeschäft durch die Besonderheit, die in der Tätigkeit des Mädchens gelegen ist, kein sittenwidriger Vertragsbestandteil.
III. Entgeltanspruch
III.a. bei Terminantritt
Das gesamte Entgelt wird zu Beginn des Termins ohne Abzüge fällig und ist direkt an das Mädchen zu übergeben. Der vorhergehende Satz findet sinngemäß bei einer zeitlichen Verlängerung eines Termins Anwendung. Es gelten die auf der Webseite https://agentur.xxx veröffentlichten Preise des Mädchens. Angaben auf anderen Webseiten sind nicht verbindlich und die Angaben auf der Website https://agentur.xxx haben immer Anwendungsvorrang.
III.b. vor Terminantritt
Es müssen keine Zahlungen für einen Termin – vor dessen Beginn – geleistet werden. Abweichendes kann mündlich vereinbart werden. Dies wird geschehen, wenn ein Kunde als unzuverlässig gilt oder wenn die Anfahrt zu ihm unverhältnismäßig lange ist oder die Buchung mit einer unverhältnismäßig langen Dauer vereinbart wurde und der Verlust konkreter anderweitiger Erwerbschancen bei Nichtantritt der Buchung durch den Kunden signifikante finanzielle Einbußen für das Mädchens bedeuten würde.
IV. Voraussetzungen einer Buchung / Verhalten nach einer Buchung
IV. a. In der Wohnung/Hotel/Räumlichkeit des Treffens darf sich nur der Kunde befinden und keine anderen Personen, es sei denn dies wurde im Vorhinein ausdrücklich vereinbart oder es ergibt sich objektiviert aus der Natur der Räumlichkeit, dass sich keine weiteren Personen in dieser aufhalten werden.
IV. b. Es ist untersagt, jegliche Art von Bild- oder Videomaterial anzufertigen, welche personenbezogene Daten des Mädchens zeigen.
IV. c. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die das Mädchen betreffen, ist untersagt und nicht erforderlich, um irgendwelche Ansprüche durchzusetzen, da die agentur.xxx als zustellbevollmächtigte Person Schriftstücke, welche dem Mädchen zugehen sollen, diesem übermitteln wird, sofern ein rechtlicher Anspruch darauf besteht. Es besteht daher keinerlei Recht personenbezogene Daten des Mädchens zu verarbeiten oder diese zur Sicherung etwaiger Ansprüche zu erlangen. Das gelindeste Mittel ist immer die Kontaktaufnahme mit der Agentur. Ebenso erzeugt die rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten des Mädchens durch den Kunden, einen deliktischen Anspruch des Mädchens, welcher sich auch auf den immateriellen Schaden gemäß DSGVO und DSG erstreckt.
IV. d. Die Kontaktaufnahme mit einem Mädchens durch den Kunden ist nur die Kontaktaufnahme über die Agentur erlaubt. Jegliche private Kontaktaufnahme, also nicht über die Kommunikationsmedien der Agentur erfolgende ist streng untersagt. Hierbei sind sämtliche Formen der Kontaktaufnahme gemäß § 107a Abs. 2 Ziffer 1 bis 5 StGB gemeint. Ein Kunde kann ein Mädchen – wie auch durch das Mädchen gewünscht – über agentur.xxx kontaktieren.
IV. i. Die zur Kontaktaufnahme autorisierten Kommunikationsmittel sind ausschließlich jene, die auf der Subseite https://agentur.xxx/escort_wien_kontakt/ abschließend aufgeführt werden. Jegliche Kommunikationsmittel, die einem Kunden durch Mitarbeiter der Agentur genannt und nicht auf dieser Subseite veröffentlicht sind, müssen der Agentur über die Email-Adresse md@agentur.xxx, per WhatsApp / SMS / Call an die Nummer +436641234123 oder anonym per Telegram an den User @manuel2b gemeldet werden. Sollte durch die Meldung eines abweichenden Kommunikationsmittels eine direkte Zuordnung zu einer bestehenden Partnerin von agentur.xxx möglich sein, erhält der Kunde, der diese Information offenlegt, einen Gutschein für Dienstleistungen bei agentur.xxx. Der Wert des Gutscheins beträgt mindestens 600 EURO und kann bis zu einem Wert von maximal 1000 EURO reichen.
V. Non Discloser Agrement (NDA) / Geheimhaltungsverpflichtung
Die Vertragsparteien erkennen an, dass sämtliche Informationen über Personen, die im Rahmen der Dienstleistungserbringung persönlich oder anderweitig involviert sind, strikt vertraulich zu behandeln sind. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung der Identität der Dienstleisterinnen, die ein unbestritten starkes Geheimhaltungsinteresse besitzen, besteht unbeschränkt fort, auch nach Abschluss der Dienstleistung. Jeder Kunde verpflichtet sich zur unverzüglichen Löschung aller identifizierenden Informationen nach Nutzungsende, spätestens jedoch am Tag nach der Buchung. Bei Nichtbeachtung steht der Dienstleisterin das Recht auf immateriellen Schadenersatz zu.
VI. Verarbeitung und Schutz von Gesichtsfotos
VI. a. Zweck und Umfang
Die Agentur übermittelt dem Kunden Bildmaterial von weiblichen Begleitpersonen, auf dem diese eindeutig identifizierbar sind (insbesondere durch Darstellung des Gesichts oder anderer individualisierender Merkmale). Solche Bild- oder Videoaufnahmen stellen gemäß Art. 4 Z 1 DSGVO personenbezogene Daten dar, da sie sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Die Übermittlung erfolgt ausschließlich zu dem legitimen Zweck, dem Kunden eine informierte Entscheidung über die Auswahl einer Begleitperson zu ermöglichen. Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten stützt sich auf die ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sowie auf das berechtigte Interesse des Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), wobei Letzteres in der sorgfältigen Auswahlentscheidung liegt. Dieser Abschnitt gilt sinngemäß auch für Videoaufnahmen, sofern auf diesen das Gesicht auch nur teilweise erkennbar ist.
VI. b. Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche übermittelten Bildmaterialien, die eine Identifikation der abgebildeten Person ermöglichen (insbesondere durch Gesichtserkennung oder andere individualisierbare Merkmale), streng vertraulich zu behandeln.
Es ist ausdrücklich untersagt, das übermittelte Material
zu speichern,
herunterzuladen,
Bildschirmaufnahmen (Screenshots) zu erstellen,
abzufotografieren,
an Dritte weiterzugeben oder
in sonstiger Weise zu vervielfältigen oder über die ausdrücklich gestattete Betrachtung hinaus zu verarbeiten.
Gemäß Art. 4 Z 2 DSGVO umfasst der Begriff der „Verarbeitung“ unter anderem das Speichern, Verändern, Übermitteln, Verbreiten, aber auch das Löschen.
Die Agentur stellt Gesichtsfotos ausschließlich über technische Messaging-Lösungen zur Verfügung, die eine sogenannte „Einmalansicht“ („View Once“) gemäß den Spezifikationen der jeweiligen Plattformanbieter unterstützen. Eine Nutzung ist ausschließlich im Rahmen dieser technischen Vorgaben zulässig. Die einzige zulässige Form der Verarbeitung besteht in der kurzzeitigen Cache-Speicherung auf dem Endgerät, die zur Darstellung der Bildinhalte technisch erforderlich ist. Diese erfolgt automatisch und wird nach einmaliger Ansicht gelöscht – ohne Möglichkeit der Wiederherstellung.
Sollte – entgegen den technischen und rechtlichen Vorgaben – ein Bild- oder Videomaterial, das eine Person identifizierbar macht, vom Kunden gespeichert, kopiert oder anderweitig dauerhaft verarbeitet werden (z. B. durch Umgehung der Einmalansicht), ist der Kunde unverzüglich zur vollständigen Löschung sämtlicher Dateien und etwaiger Sicherungskopien verpflichtet.
Die Verarbeitung unterliegt zusätzlich den Vorgaben des § 7 DSG (Datengeheimnis), wonach Daten nur im Rahmen einer zulässigen Datenverarbeitung verwendet werden dürfen und jede darüberhinausgehende Offenbarung, Weitergabe oder Nutzung unzulässig ist.
Der Kunde verpflichtet sich zudem zur Einhaltung der technischen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien der eingesetzten Messaging-Plattformen (z. B. WhatsApp, Signal, Telegram, Threema etc.), insbesondere hinsichtlich der zulässigen Verwendung von „Einmalansichten“. Ein Verstoß gegen diese Vorgaben kann – je nach Plattform – zu Sanktionen wie Kontosperren, Geräteeinschränkungen oder Nutzungsuntersagungen führen.
Hinweis: Auch wenn das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) als deutsches Gesetz gilt, können dessen Grundprinzipien zum Schutz bei der Speicherung von Informationen auf Endgeräten (z. B. Screenshots, Cache, Speicherzugriffe) als ergänzende Auslegungshilfe herangezogen werden – insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen oder bei Nutzung deutscher Plattformanbieter.
VI. c. Rechtsfolgen bei Verstoß
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung behält sich die Agentur sämtliche zivil- und gegebenenfalls strafrechtlichen Schritte vor. Dazu zählen insbesondere:
§ 78 UrhG (Recht am Bild),
§ 16 ABGB (Persönlichkeitsschutz),
Art. 82 DSGVO (Schadenersatz bei Datenschutzverletzung) sowie
Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche gemäß
die Einbringung einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde wegen Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung gemäß § 1 DSG.
Bereits das unbefugte Speichern oder die Weitergabe eines individualisierbaren Bildes kann einen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz begründen. Die höchstgerichtliche Rechtsprechung (u. a. EuGH C-300/21 und BGH VI ZR 34/21) erkennt an, dass bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen erheblichen immateriellen Schaden darstellen kann, der ersatzfähig ist.
VI. d. Löschpflicht
Nach Betrachtung der übermittelten Inhalte ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich zu löschen bzw. deren vollständige und dauerhafte Entfernung sicherzustellen. Die Begleitperson oder die Agentur kann eine Löschung jederzeit und ohne Angabe von Gründen verlangen.
Die übermittelten Gesichtsdaten unterliegen dem besonderen Schutz der DSGVO. Jegliche über die einmalige Betrachtung hinausgehende Verarbeitung – einschließlich des Speicherns, Vervielfältigens, Weiterleitens oder Abfotografierens – stellt eine unzulässige Datenverarbeitung dar.
Eine derartige unrechtmäßige Verarbeitung kann gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO zu Schadenersatzansprüchen, auch im Hinblick auf immaterielle Schäden, führen. Bereits eine technische Sicherheitslücke oder das Umgehen der Einmalansicht kann einen relevanten Verstoß darstellen. Die Agentur wird derartige Verstöße konsequent rechtlich verfolgen.
VII. Vorauszahlung / Überweisung / Gutschriften
Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, dass die Agentur Vorauszahlungen im Namen der Begleitpersonen einfordert. Sollte in begründeten Ausnahmefällen dennoch eine Vorauszahlung erfolgen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung, sofern die Buchung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht zustande kommt. In einem solchen Fall wird stattdessen eine Gutschrift in gleicher Höhe für zukünftige Buchungen bei agentur.xxx angerechnet.
Leistet der Kunde irrtümlich einen zu hohen Betrag oder tätigt er grundlose Zahlungen (z. B. Doppelüberweisungen), besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückzahlung. Auch in diesen Fällen erfolgt eine Umwandlung in eine gleichwertige Gutschrift, wie oben beschrieben.
VIII. Haftung für Inhalte und externe Links
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der auf dieser Website dargestellten Inhalte. Verlinkte Seiten Dritter liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur. Für deren Inhalte ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die Agentur distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten verlinkter Seiten und übernimmt keine Verantwortung für deren Inhalt, Gestaltung oder technische Verfügbarkeit.
IX. Urheberrecht
Sämtliche auf der Website veröffentlichten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos und Layouts, sind urheberrechtlich geschützt. Jede darüber hinausgehende Verwendung – insbesondere Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe, Bearbeitung oder Verbreitung – ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Rechteinhaber unzulässig. Zuwiderhandlungen können rechtlich verfolgt werden.
X. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Wien.

