Definition der Prostitution in Österreich
Der österreichische Gesetzgeber hat im Jahr 2004 die Definition der Prostitution in den Definitionskatalog des Strafgesetzbuches (StGB) unter § 74 Absatz 1 Ziffer 9 StGB aufgenommen. Prostitution ist danach die entgeltliche Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper in der Absicht, sich oder einem Dritten durch die wiederholte Vornahme oder Duldung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Das Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit setzt voraus, dass eine volljährige Person eine sexuelle Dienstleistung gegen Entgelt erbringt.